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Nicht überprüfbar

Vermeintlich ältester Hund der Welt verliert „Guinessbuch“-Titel  

Bobi und sein Besitzer
Ist Rekordhund Bobi gar nicht so alt, wie behauptet wurde? Nun wurde ihm sein Titel entzogen Foto: picture alliance / AA | Luis Boza
Dennis Agyemang
Redakteur

23. Februar 2024, 12:28 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Gerade erschüttert ein handfester Skandal das „Guinessbuch der Rekorde“-Imperium. So soll Bobi, der angeblich älteste Hund der Welt, doch jünger als erwartet sein. Daher wurde dem mittlerweile verstorbenen Hirtenhund nun nach einer Überprüfung der Rekordtitel aberkannt.

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Es ist ein regelrechter Krimi, der sich gerade im „Guinessbuch der Rekorde“-Universum abspielt. So galt Vierbeiner Bobi mit seinen mehr als 31 Jahren als ältester Hund der Welt und seine Halter konnten sich nach dessen Ableben im letzten Herbst als kleinen Trost die Guinessbuch-Weltrekordurkunde an die Wand hängen. Allerdings sind sie nun auch diesen Titel los. Denn nachdem ernstzunehmende Zweifel am tatsächlichen Alter des Hirtenhunds aus dem portugiesischen Rafeiro aufgekommen waren, wurden Ermittlungen eingeleitet und die Titel vorübergehend eingefroren. Jetzt ist Bobi seine Titel als ältester lebender Hund und als ältester Hund tatsächlich los.

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Wie alt ist Rekordhund Bobi wirklich?

So habe es keine schlüssigen Beweise gegeben, die das tatsächliche Alter des Hundes hätten beweisen können, heißt es dazu von den Machern des „Guinness-Buch der Rekorde“. Die Mikrochipdaten aus dem portugiesischen Haustierregister Siac seien bei der Überprüfung von zentraler Bedeutung gewesen. Denn als Bobi 2022 gechipt wurde, war für Hunde, die vor 2008 geboren wurden, kein Altersnachweis erforderlich.

„Unter Berufung auf diese Mikrochip-Daten haben wir keine schlüssigen Beweise, die Bobis Geburtsdatum definitiv belegen könnten“, heißt es dazu in der Mitteilung des zuständigen Guinness-Direktors Mark McKinley. Auslöser für die Ermittlungen dafür waren die Beobachtungen einiger Experten, die auf Bildern, des im Oktober 2023 verstorbenen Hundes, auffallende Farbunterschiede auf Bobis Pfoten im Welpen- und im Seniorenalter feststellten.

Ein furchtbarer Verdacht

Diese Beobachtung legte den Sachverständigen nahe, dass es sich bei den Bildern womöglich um verschiedene Hunde handeln könnte. So zitierte die Nachrichtenagentur AFP den portugiesischen Tierarzt Miguel Figuereido mit den Worten. „Er sieht nicht aus wie ein sehr alter Hund.“ Tatsächlich sind 31 Jahre und fünf Monate für einen Hund schon sehr ungewöhnlich und würden umgerechnet in etwa 200 Menschenjahren entsprechen.

Dass Bobi ein rüstiger Senior war, konnte zwar ein Gentest beweisen, allerdings konnte er nicht das genaue Alter feststellen. Und auch der Eintrag von Bobis Alter in der nationalen Heimtierdatenbank konnte keinen hieb- und stichfesten Beweis erbringen, da diese Einträge normalerweise auf Selbstauskünften der Besitzer beruhen.

Hat das Guinessbuch das Alter von Bobi nicht richtig überprüft?

Da stellt sich dann schon die Frage, ob die Macher des Guinessbuches bei ihrer Recherche etwas nachlässig waren und nicht genau hingesehen haben. Denn eigentlich sollte es gerade bei einer Institution wie dem Guinessbuch, bei der es um außergewöhnliche Rekorde geht, nicht zu solchen Pannen bzw. Verdachtsmomenten kommen …

Vielleicht zeigt man sich daher auch offen, Bobis Fall nochmals zu prüfen, sollten neue stichhaltige Beweise auftauchen, die belegen könnten, dass der Hirtenhund wirklich so alt wie zuerst angenommen. „Selbstverständlich prüfen wir wie bei jedem Rekord gerne alle neuen Beweise, falls wir welche erhalten“, so McKinley.

Deshalb wird es schwer einen neuen Rekordhalter zu finden

Es dürfte schwierig werden, einen neuen Rekordhalter zu finden, räumen auch die Macher des Guinessbuches ein. „Es wird lange dauern, bis die Verbreitung von Mikrochips auf der ganzen Welt mit der Haustierhaltung, insbesondere bei älteren Haustieren, mithalten kann.“

Daher verlange man nun konkrete Beweise, die alle Lebensjahre des Haustieres genau belegten. „Wir werden weiterhin um Aussagen von Tierärzten und Zeugen bitten und auch Mikrochip-Daten berücksichtigen, sofern verfügbar.“

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Quellen

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