
13. Februar 2024, 11:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Nur mal eben schnell zum Supermarkt und kein Parkplatz in Sicht? Viele stellen sich dann schnell ins Halteverbot. Wenn man Pech hat, wird das Auto abgeschleppt. Doch was, wenn sich der Hund noch darin ist befindet? Wandert der Vierbeiner dann mit in den Autoknast?
Viele Hunde lieben Autofahren und da die Vierbeiner nicht überall willkommen sind, liegt es nahe, sie für kurze Erledigungen im Auto zu lassen. Findet sich nicht auf Anhieb ein Parkplatz, riskiert der ein oder andere das Parken im Halteverbot. Doch was, wenn ausgerechnet in diesem Moment der Abschleppdienst kommt und vom Halter jede Spur fehlt? Wird der Hund dann samt Auto abgeschleppt?
Hund im Auto abgeschleppt – ein Fallbeispiel
Das kann tatsächlich passieren, wie ein Fall aus dem Jahr 2016 zeigt, über den die Münchner Boulevardzeitung „tz“ berichtete. Damals hatte eine Dame auf einem Tengelmann-Parkplatz im Halteverbot gestanden. Als sie zum Auto zurückkehren wollte, war dieses bereits abgeschleppt – samt Hund Bebbi.
Es kam jedoch noch schlimmer. Denn die Abschleppfirma wollte den Standort des Wagens erst bekannt geben, nachdem die Überweisung eingegangen sei. Von einem Hund hätte man allerdings nichts bemerkt, hieß es später. Denn sobald sich ein Tier im Fahrzeug befände, werde üblicherweise die Polizei hinzugezogen.
Das gilt rechtlich
Tatsächlich ginge es nicht, ohne Weiteres ein Auto abzuschleppen, in dem sich ein Tier befinde, sagt Barbara Felde von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. „Keinesfalls darf ein Hund mit einem Auto irgendwohin verbracht werden, wenn die Gefahr besteht, dass der Hund verspätet gefunden und befreit wird, weil der Halter des Wagens nicht weiß, wo sein Wagen hingeschleppt wurde.“
Ist es also unmöglich, dass das Auto abgeschleppt wird, solange sich der Hund darin befindet? Nein. Abschleppen ist weiterhin möglich und zulässig. Die abschleppende Behörde oder der von der Behörde beauftragte Dritte darf das Auto abschleppen. Es muss nur der Hund aus dem Auto geholt und sichergestellt werden, bevor es entfernt wird. Die Kosten für das Öffnen des Autos und die eventuell entstandenen Schäden trägt dabei der Halter des Fahrzeugs.

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Hund im Auto stoppt Abschleppwagen nicht
Doch was bedeutet das für den Hund, wenn das Auto gewaltsam geöffnet und Fremde den Vierbeiner in Gewahrsam nehmen, bis die Halter die Sache klären? Für viele Tiere ist das sicherlich ein traumatisches Erlebnis. Tatsächlich klagte im Jahr 2006 ein Hundehalter genau deswegen, als sein Wagen samt Hund abgeschleppt wurde, weil dieser einen Fußweg blockierte, wie die „Rheinische Post“ berichtete.
Das Urteil des Amtsgerichts Trier (AZ: 1 K 88/99) fiel sehr deutlich aus: Die Richter befanden, die Interessen der Passanten hätten Vorrang vor den Unannehmlichkeiten für den Hund durch das Abschleppen. Der Wagen habe Fußgänger zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen und damit gefährdet.
Wer seinen Hund im Auto lässt, sollte also sicherstellen, nicht im Halteverbot zu parken, denn im Zweifel darf der Wagen zwar nicht samt Hund abgeschleppt werden. Aber nur weil ein Tier im Auto sitzt, bedeutet das nicht, dass der Wagen vor dem Abschleppen sicher ist. Grundsätzlich ist es außerdem keine gute Idee, den Hund allein im Auto zu lassen. Besonders bei niedrigen oder hohen Temperaturen.
Mit Material der dpa