24. Mai 2024, 15:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Es ist eine Entscheidung, die möglicherweise deutschlandweit Schule machen könnte. Das Land Brandenburg plant nämlich, die Rasseliste bei Hunden abzuschaffen. Gemeint sind damit Hunderassen, die als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden und somit in einigen Bundesländern nur unter bestimmten Voraussetzungen gehalten werden dürfen. In Brandenburg soll sich das ab dem 1. Juli ändern.
Einige Hunderassen haben ein besseres Image als andere. Und dann wären da Listenhunde. Hunderassen, die in vielen Bundesländern als potenziell gefährlich gelten und daher nur unter bestimmten Auflagen oder gar nicht gehalten werden dürfen. Halter von sogenannten „Listis“ beklagen schon länger ein gesellschaftliches Stigma, aber auch die uneinheitlichen und komplizierten Regeln, die für sie anfallen. Dem möchte das Land Brandenburg nun den Riegel vorschieben und plant künftig, die Rasseliste bei Hunden abzuschaffen.1
Diese Hunderassen sind in Brandenburg verboten
Damit folgt Brandenburg den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen, in denen es mittlerweile auch keine Rasselisten mehr gibt. Allgemein können Bundesländer selbst entscheiden, ob sie eine Liste führen und welche Rassen auf ihr geführt werden. In Brandenburg gelten daher bislang noch fünf Rassen und ihre Mixe als verboten.2 Unter die Kategorie 1 „Kampfhunde mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit“ fallen aktuell noch folgende Hunderassen:
- American Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Welche Änderungen gibt es ab dem 1. Juli in Brandenburg?
Doch ab dem 1. Juli sollen dann die Rasselisten in Brandenburg wegfallen. Das wurde nun im Rahmen der Tierschutzkonferenz in Potsdam bekannt gegeben.3 Doch was genau bedeutet das nun für Hundehalter in Brandenburg? Zwar fallen die allgemeinen Rasselisten weg, doch Ordnungsbehörden sollen demnach „vor Ort mehr Spielraum bei der Beurteilung von Einzelfällen erhalten“, heißt es dazu vom Land Brandenburg.
So solle die Behörde vor Ort die Gefährlichkeit eines Hundes in jedem Einzelfall feststellen, unter anderem kann dies nach Bissen der Fall sein. Die Kennzeichnungspflicht soll zudem auf alle Hunde ausgeweitet werden. Dennoch bleibe das Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien weiterhin erhalten.
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Leinen- und Maulkorbpflicht wird beibehalten
Dennoch besagt die Änderung, dass Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, künftig für ungefährlich erklärt werden können, wenn diese erfolgreich einen Wesenstest abschließen, der ihnen ihre Sozialverträglichkeit attestiert. „Die Leinen- und Maulkorbpflicht wird beibehalten, ebenso wie die rote Plakette als Kennzeichnung von gefährlichen Hunden. Erstmals wird es die Pflicht geben, durch Hunde verursachte Verunreinigungen zu beseitigen“, heißt es dazu abschließend vom Land Brandenburg.
Ob andere Bundesländer Brandenburg bei diesem Vorhaben folgen werden, wird sich noch zeigen. Die Änderung bedeutet aber nicht nur für Listi-Halter eine große Veränderung, sondern auch für Tierheime. Die können nämlich nun auch die Listenhunde vermitteln, die in ihrer Obhut gelandet sind.
Verhaltensgutachterin für gefährliche Hunde meint:
„Endlich! Das ist ein richtiger Schritt und ein wichtiges Signal – auch an andere Bundesländer, wie z. B. Berlin. Nun wird sich auch in Brandenburg an den aktuellen wissenschaftlichen Ergebnissen der letzten Jahre orientiert. Ich freue mich besonders, weil hiervon auch das örtliche Tierheim und das Tierheim Berlin profitieren wird, das bis dato keine Hunde nach Brandenburg vermitteln konnte. Es wird hoffentlich auch spürbar zu einer Entlastung der Veterinärbehörden führen. Dies ist bei der generellen Unterbesetzung der Veterinärämter auch dringend nötig.“