4. Januar 2023, 6:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Bei der Entscheidung, ob ein Hund einziehen soll, ist bei Berufstätigen eine Frage oftmals besonders wichtig – nämlich, ob der Vierbeiner mit ins Büro darf. Schließlich sind Hunde soziale Tiere und sollten nicht lange allein gelassen werden. Doch gibt es eigentlich ein Recht darauf, den Hund mit zur Arbeit zu bringen? Und welche Eigenschaften sollte der ideale Bürohund haben?
Ob Agentur, Start-up oder Großkonzern: Bei vielen Unternehmen sind Hunde mittlerweile willkommen. Nicht immer jedoch lässt sich der Chef erweichen. Wie sieht die Gesetzeslage aus? Kann der Arbeitgeber den Bürohund grundsätzlich verbieten? PETBOOK erklärt Haltern und denen, die es werden möchten, welche Regeln für Hunde im Büro gelten und auch, welche Tiere sich überhaupt eignen.
Übersicht
Sind Hunde am Büro erlaubt?
Ob man den Hund mit ins Büro nehmen darf, entscheidet allein der Arbeitgeber. Denn dieser verfügt über das sogenannte Weisungsrecht, nachdem er laut § 106 der Gewerbeordnung (GewO) „Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen“ kann. Wer seinen Hund mit zur Arbeit nehmen möchte, muss dies daher immer vorab mit dem Vorgesetzten klären. Wenn der Chef dem Bürohund zustimmt, sollte dies schriftlich festgehalten werden. Bestenfalls existiert im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, in der das Thema Bürohunde geregelt ist.
Das Einverständnis für einen Hund im Büro kann der Arbeitgeber jederzeit widerrufen – etwa, wenn sich ein braves Tier mit der Zeit in einen unverträglichen Kläffer verwandelt. Und wenn ein Kollege seinen Hund mit ins Office bringen darf, bedeutet das übrigens nicht automatisch, dass jedes Tier willkommen ist. Zwar gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung, sodass der Chef Hunde nicht willkürlich mal verbieten und mal erlauben darf. Es ist jedoch immer der Einzelfall ausschlaggebend, also unter anderem die Rasse, Größe und der Gehorsam des fraglichen Hundes. Überdies ist auch der Arbeitsplatz entscheidend: So kann ein Bürohund in der Verwaltung etwa erlaubt sein, bei direktem Kundenkontakt dagegen nicht. Ebenso beachten sollte man die Anzahl an Hunden, die gleichzeitig im Office sind. Denn selbst wenn der Platz ausreichend ist, können mehrere Tiere im Raum unter Umständen zu Problemen führen.
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In diesen Fällen muss der Chef den Bürohund erlauben
Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Chef die Mitnahme des Hundes nicht untersagen. Dies gilt zum Beispiel für Blindenführhunde und andere Assistenzhunde. Sollten sich dennoch Kollegen gestört fühlen, etwa aufgrund einer Allergie oder Angst vor Hunden, muss gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden. Dann kann der Hundebesitzer mit seinem Begleiter zum Beispiel in ein anderes Büro umziehen.
Glücklicherweise erkennen immer mehr Arbeitgeber die Vorteile, die Bürohunde mit sich bringen. Ein gut erzogener Vierbeiner kann das Betriebsklima verbessern, die Motivation und Kreativität steigern und die psychische Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Es gilt als wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde das Risiko für Depressionen, Burn-out und Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken können.
Welche Hunde eignen sich für das Büro?
Nicht jeder Bürohund macht am Arbeitsplatz eine gute Figur. Generell sollte er menschenbezogen und gut sozialisiert sein. Er darf keinerlei Revierverhalten zeigen und muss Signale wie Sitz, Platz und „Bei Fuß“ sicher beherrschen. Besonders geeignet für den „Job“ als Bürohund sind vor allem Gesellschafts- und Begleithunde wie der Papillon oder der Malteser. Aber auch andere Rassen und bestimmte Mischlinge können, wenn sie entsprechend erzogen sind, Herrchen und Frauchen ins Büro begleiten.
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Wenn der Chef sein „Okay“ gegeben hat und alle Kollegen mit dem Bürohund einverstanden sind, kann der Vierbeiner an den Büroalltag gewöhnt werden. Am besten nimmt man ihn anfangs nur stundenweise mit zur Arbeit und bringt ihm bei, ruhig auf seiner Decke zu liegen. Besucher dürfen nicht angesprungen oder angebellt werden. Während der Gassirunde in der Mittagspause sollte der Hund körperlich und geistig gefordert werden, um anschließend entspannen zu können.
Checkliste für Bürohunde
Viele Arbeitgeber verlangen für Bürohunde bestimmte Voraussetzungen. Die gängigsten hat PETBOOK in einer Checkliste zusammengefasst:
- Gültige Steuermarke
- Fälschungssicherer Mikrochip gemäß ISO-Norm
- Kennzeichnung an Halsband oder Geschirr, die Rückschlüsse auf den Halter zulässt (zum Beispiel Adress-Marke)
- Haftpflichtversicherung
- Schlafunterlage, eigener Wasser- und Futternapf für das Büro
- Sozialverträglichkeit
- Grundgehorsam (Sitz, Platz, Bleib, Still)
- Akzeptanz von Artgenossen
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Quellen
- BV-Bürohund.de, „Bürohund Vorteil für Mitarbeiter“ (aufgerufen am 02.01.2023)
- Martinruetter.com, „Wohlfühlfaktor Hund – Auch im Büro?“ (aufgerufen am 02.01.2023)