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Regeln und Konsequenzen

Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Tier krank ist und Pflege benötigt? 

Frau lieg mit Hund zusammen im Bett
Der Hund ist krank und braucht nun rund um die Uhr Betreuung. Aber darf man deshalb zu Hause bleiben? Foto: Getty Images
Sonja Jordans

31. August 2024, 15:51 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Manchmal werden Haustiere so schwerwiegend krank, dass sie rund um die Uhr Pflege benötigen. Auch nach einem Unfall kann das der Fall sein. Aber darf ich dann einfach der Arbeit fernbleiben oder mich krankmelden? PETBOOK-Autorin Sonja Jordans ist dieser Frage einmal nachgegangen.

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Das Haustier gehört für die meisten Menschen zur Familie dazu. Geht es Hund oder Katze schlecht, sind wir besorgt und möchten uns kümmern. In der Regel kommen kranke Tiere auch gut allein zurecht. Bei einem Unfall oder einer schwerwiegenden Krankheit benötigen Hund, Katze, Kaninchen und Co. aber mitunter besondere Zuwendung. Viele fragen sich, ob sie der Arbeit fern bzw. zu Hause bleiben dürfen, wenn das Tier krank ist – genauso, wie wenn das Kind erkrankt. Doch ist das überhaupt möglich?

Wann darf man wegen Krankheit zu Hause bleiben?

Wer selbst krank ist, kann mit einer Krankmeldung zu Hause bleiben und muss nicht zur Arbeit. Auch wer ein krankes Kind zu versorgen hat, kann wegen dieser „vorübergehenden Verhinderung“, wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch formuliert ist, unter bestimmten Voraussetzungen zu Hause bleiben – oft ist diese Freistellung auch bezahlt. Das wiederum geht aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) V hervor, wonach laut § 45 gesetzlich Versicherten ein Anspruch auf Krankengeld zusteht, wenn sie wegen der Pflege ihres erkrankten, versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben und weitere Voraussetzungen vorliegen. Das ist ohnehin für die meisten Menschen selbstverständlich. Wer alleinerziehend ist, hat oft zudem meist keine andere Möglichkeit, als der Arbeit fernzubleiben.

Dass nun Tierhalter, vor allem, wenn sie ebenfalls allein leben, auf die Idee kommen, auch wegen ihres kranken Tieres der Arbeit fernbleiben zu können, mag naheliegen. Nicht nur, weil das Tier ebenfalls leidet, Schmerzen hat und der Halter besorgt ist, dass sich der Zustand während seiner Abwesenheit verschlimmern könnte. Auch sehen viele Tierhalter ihren Hund oder ihre Katze als vollwertiges Familienmitglied an, mitunter sind die Tiere sogar eine Art Partner- oder Kinderersatz, so merkwürdig das für andere auch klingen mag.

Kein gesetzlicher Anspruch

Dennoch: Einen gesetzlichen Anspruch darauf, wegen eines kranken Tieres der Arbeit fernbleiben zu können, gibt es – im Gegensatz zur Regelung bei einem kranken Kind – nicht. Ein Anhaltspunkt dafür ergibt sich aus dem bereits erwähnten § 45 des SGB V. Denn dort ist ausdrücklich nur von einem erkrankten Kind die Rede. Von Haustieren steht da nichts.

Rechtlich gesehen zählen Haustiere ohnehin nicht als Familienmitglied. Wenn aber das Tier dringend zum Tierarzt oder gepflegt werden muss, weil es schwer erkrankt oder verletzt ist, kann es dennoch Möglichkeiten geben, zu Hause bleiben zu können. Dabei spielen vor allem tierschutzrechtliche Erwägungen und die Kulanz des Arbeitgebers eine Rolle.

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Halter müssen für ihr Tier sorgen

Einem Tier die notwendige Behandlung zu verweigern oder es womöglich sterben zu lassen, weil man zur Arbeit muss, ist nicht nur emotional unerträglich, sondern vor allem nicht mit dem Tierschutz vereinbar – dieser verlangt, dass eine ärztliche Versorgung sichergestellt werden muss. Tierhalter sind dazu verpflichtet, ihr Tier angemessen zu versorgen.

Einfach der Arbeit fernbleiben bleiben, wenn das Tier krank ist, können Hundehalter und Katzenbesitzer dennoch nicht. Zunächst sollten sie versuchen, jemanden zu finden, der sich um das Tier kümmern kann. Erst, wenn das erfolglos geblieben ist, kann es dem Arbeitnehmer unter Umständen unmöglich sein, arbeiten zu gehen, wie etwa die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein berichtet. Dann kann er gegebenenfalls zu Hause bei seinem Tier bleiben und es zum Arzt bringen. 1

Eine bezahlte Freistellung ist in diesem Fall jedoch nicht möglich, wie Tierrechtsexpertin und Rechtsanwältin Melanie K. Fritz aus Herne in einem Blogbeitrag auf Ihrer Homepage erläutert. Allerdings: „Arbeitnehmer sollten sich in einem solchen Fall unverzüglich bei ihrem Arbeitgeber abmelden und das Tier auch nachweisbar zur Behandlung zum Tierarzt bringen“, schreibt Fritz weiter.

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Kann ich meinen Arbeitgeber um Freistellung bitten?

Arbeitnehmer sollten auf jeden Fall das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen und ihm die Situation erläutern. Es hilft, genau zu schildern, was dem Tier passiert ist. Wenn der Hund nur geniest hat oder die Mieze ihr Futter verweigert, sollten Tierhalter die Geduld ihrer Vorgesetzten jedoch nicht unnötig strapazieren – das ist in der Regel kein Grund zur Besorgnis und für einen freien Tag.

Auch ein Tierarzttermin für eine Impfung oder wegen einer fälligen Entwurmung ist kein akuter Notfall. Solche Termine müssen in die Freizeit gelegt werden. Wurde das Tier jedoch beispielsweise vergiftet oder von einem Auto angefahren, gilt es, schnell zu handeln. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber dann umgehend.

Je nachdem, was Sie beruflich machen, bieten Sie ihm an, die versäumte Zeit nachzuarbeiten. Andernfalls fragen Sie nach unbezahltem Sonderurlaub oder danach, ob Sie einen Tag freinehmen können, der Ihnen vom Jahresurlaub abgezogen wird. Selbst beurlauben sollten Sie sich jedoch auf keinen Fall, das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten Sie keinen Urlaubstag mehr übrighaben, müssen Sie ebenfalls auf das Entgegenkommen ihrer Vorgesetzten hoffen.

Homeoffice als Option?

Spätestens seit der Corona-Pandemie haben viele Arbeitnehmer die Vorteile des Homeoffice schätzen gelernt, und nicht wenige Arbeitgeber ermöglichen es ihren Mitarbeitern, zumindest gelegentlich von zu Hause arbeiten zu können. Sollte es diese Möglichkeit in Ihrem Unternehmen geben, können Sie auch nachfragen, ob Sie Ihren Homeoffice-Tag wegen der Betreuung ihres erkrankten oder verletzen Haustiers vorziehen können.

Sollten Sie jedoch wegen eines Notfalls zum Tierarzt müssen, ist das kein Homeoffice mehr. Informieren Sie auch dann Ihren Arbeitgeber, ansonsten können Ihnen wegen eigenmächtigen Fernbleibens vom Arbeitsplatz ebenfalls Konsequenzen drohen.

Was passiert, wenn man trotzdem der Arbeit ferngeblieben ist?

Ein „eigenmächtige Vorgehen“ sollte unbedingt vermieden oder nur im absoluten Notfall gewählt werden, wie auch Rechtsanwältin Melanie K. Fritz aus Herne in ihrem Blogeintrag zu diesem Thema schreibt. Ansonsten drohen dem Arbeitnehmer unter Umständen eine Abmahnung oder gar die Kündigung. Und auch, wenn Arbeitnehmer dann vor Gericht ziehen, heißt es nicht, dass sie dort zwingend Recht bekommen. Denn dort komme es auf den Einzelfall an. 2

„Insbesondere können hier Schwere der Krankheit, Eilbedürftigkeit, Tierart (für den Familienhund könnte manches Gericht möglicherweise andere Maßstäbe ansetzen als für eine Maus) auf der einen Seite, sowie Arbeits- und Personalaufkommen auf der anderen Seite in die Abwägung einbezogen werden“, teilt Rechtsanwältin Fritz in ihrem Blog mit. Zwar stehen die Chancen vor Gericht mitunter nicht schlecht für den Arbeitnehmer, es darauf ankommen lassen sollte man jedoch nicht.

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Fazit

Ein Recht auf Freistellung für die Tierpflege gibt es nicht. Dennoch gibt es Auswege. Am besten ist es, den Arbeitgeber rechtzeitig darüber zu informieren, was mit dem Tier passiert ist und dass etwa ein Arztbesuch unumgänglich ist. Seien Sie ehrlich und bieten Sie Möglichkeiten an, wie Sie die versäumte Zeit nachholen können.

Fragen Sie ansonsten nach einem Urlaubstag oder nehmen Sie unbezahlt frei. Die meisten Arbeitgeber und Personaler haben vermutlich Verständnis für Ihre Situation, vielleicht haben Sie sogar selbst ein Tier und können Ihre Sorge nachvollziehen.

Themen #AmazonPets

Quellen

  1. rnd.de, „Dürfen Arbeitnehmer zu Hause bleiben, wenn der Hund krank ist?“ (aufgerufen am 30.08.2024) ↩︎
  2. kanzlei-fritz.nrw, „Hund krank: Als Arbeitnehmer zuhause bleiben?“ (aufgerufen am 30.08.2024) ↩︎
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