
3. April 2025, 13:42 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg machen es vor: In diesen Bundesländern wurde die Liste für potenziell gefährliche Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit bereits abgeschafft. Nun könnte ein weiteres Bundesland nachziehen und die „Kampfhund“-Liste abschaffen.
Viele Wissenschaftler halten sie für überholt, außerdem hat sie vielen Tieren, die nie auffällig geworden sind, ein schlechtes Image beschert: die Rasseliste für potenziell gefährliche Hunde. Die als „Kampfhunde“ verschrienen Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier könnten jedoch bald in einem weiteren Bundesland endlich als ganz normale Hunde gelten.
Senat debattiert Koalitionsversprechen
Die Berliner Landesregierung arbeitet an einem neuen Konzept für den Umgang mit Hunden, das die bisherige Kategorisierung bestimmter Rassen als „gefährlich“ ablösen soll, wie unter anderem der „rbb“ berichtete. Anlässlich einer Anhörung im Abgeordnetenhaus präsentieren viele Experten und Tierschützer ihre Standpunkte zur Rasseliste.
Seit 2016 führt Berlin eine Rasseliste, auf der Pitbulls, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen als gefährlich eingestuft sind. Halter dieser Tiere unterliegen umfangreichen Auflagen. Neben einem Führungszeugnis müssen sie unter anderem eine Haftpflichtversicherung vorweisen und ihren Hund behördlich vorstellen.
Es könnte jedoch eine radikale Änderung im Umgang mit Hunden bevorstehen: Die umstrittene Liste sogenannter „Kampfhunderassen“ soll laut dem Koalitionsvertrag der Schwarz-Roten Regierung endlich fallen. Stattdessen soll künftig ein Hundeführerschein für mehr Sicherheit und Tierwohl sorgen – dies könnte Theorie, Praxis und Wesenstest umfassen.
Verpflichtender Hundeführerschein in der Hauptstadt?
Die Berliner Bissstatistik belegt die falsche Vorverurteilung bestimmter Hunderassen. Ginge es dabei um die reine Datenlage müssten Labrador Retriever, Schäferhund, Dackel und Französische Bulldogge auf der „Kampfhundliste“ stehen. Auch Mischlinge – bei denen keine „gefährlichen Rassen“ eingekreuzt wurden, wurden 2024 in Berlin häufig auffällig.
In Niedersachsen existiert bereits seit 2013 ein verpflichtender Hundeführerschein. Dieser könnte nun als Modell für Berlin dienen. Halter müssen dort vor der Anschaffung des Hundes eine theoretische Prüfung ablegen. In dieser werden unter anderem Themen wie Erziehung, Gesundheit, Pflege, rechtliche Grundlagen und das Verhalten verschiedener Rassen abgefragt. Die Prüfung erfolgt in der Regel schriftlich mit Multiple-Choice-Fragen.
Die im Abgeordnetenhaus geladenen Experten erhielten viel Anklang für ihre Überlegungen. Auch Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sieht Potenzial in einem neuen Ansatz: „Wir wollen jetzt fachlich prüfen, ob die Abschaffung der Rasseliste, gegebenenfalls unter begleitenden Maßnahmen, zu mehr Tierwohl bei gleichzeitiger Sicherheit der Bevölkerung führen kann.“

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„Waffenschein für Hunde“
Als eine dieser Maßnahmen könnte also der verpflichtende Sachkundenachweis für alle Hundehalter kommen. Allerdings stünden konkrete Überlegungen für eine Zukunft nach Abschaffung der Rasseliste in Berlin noch am Anfang.
Trotz breiter Zustimmung gab es in der Anhörung auch ablehnende Stimmen. Der fraktionslose Abgeordnete Antonin Brousek kritisierte die Pläne deutlich: „Dass ich aber jemandem sage, du musst ’ne Art Waffenschein für Hunde machen, finde ich falsch – ganz, ganz falsch.“
Unklar ist auch, wie die Berliner Verwaltung den bürokratischen Aufwand stemmen wollen würde, die Hundehaltung in der Stadt zu prüfen und Aufforderungen zu Sachkundeprüfungen zu übermitteln. Auch ob Halter der heute noch auf der Liste stehenden Rassen weiterhin Wesenstests ablegen müssen oder besondere Sachkunde vermittelt bekommen, ist nicht klar.
Ein Blick nach Brandenburg zeigt jedoch, dass es auch ohne Rasseliste funktionieren kann: Berlins Nachbarland hat mit Wirkung zum 1. Juli 2024 die pauschale Verurteilung einzelner Rassen abgeschafft. Denn zuvor war es beinahe unmöglich für die örtlichen Tierheime, Hunde bestimmter Rassen wieder an neue Halter zu vermitteln. Listenhunde durften nur mit hohen Auflagen oder gar nicht vermittelt werden. Ähnlich geht es vielen Hunden im Berliner Tierheim, die nur aufgrund ihrer Rassebeschreibung oft viel länger auf eine Vermittlung warten als „Kampfdackel“ oder „bissfreudige“ Französische Bulldoggen.