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Steuerrecht

Kann ich ins Gefängnis kommen, wenn ich meine Hundesteuer nicht bezahle?

Welpe der Rasse Whippet sitzt auf dem Küchenboden mit zerfledderten Dokumenten
Der Hund hat die Steuererklärung gefressen? Diese Ausrede lässt das Finanzamt sicher nicht gelten. Aber was droht, wenn man die Hundesteuer nicht bezahlt? Foto: Getty Images
Sonja Jordans

8. August 2023, 6:13 Uhr | Lesezeit: 11 Minuten

Alle Hunde in Deutschland sind melde- und anzeigepflichtig. Grundsätzlich fällt die Hundesteuer für alle an, die in Deutschland einen Hund zum „Privatvergnügen“ halten und in einer Stadt oder Gemeinde leben, die Hundesteuer erhebt. Doch was geschieht, wenn ich diese nicht bezahle oder säumig werde? Kann mein Hund gepfändet werden oder komme ich sogar ins Gefängnis?

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Wer einen Hund hat, zahlt in der Regel Hundesteuer. Je nach Region ist das mal mehr, mal weniger. Einige Städte erlassen zudem die Steuer für einen gewissen Zeitraum, wenn ein Hund aus dem Tierheim stammt. Rettungs-, Blinden- und Suchhunde sind oftmals von der Hundesteuer befreit, sogenannte Listenhunde dagegen werden meist richtig teuer. Doch was passiert eigentlich, wenn Halter die Hundesteuer nicht zahlen – sei es, weil sie ihren Hund einfach nicht melden oder weil das Geld zu knapp geworden ist? Kommt der Hund dann ins Tierheim und der Halter vielleicht sogar ins Gefängnis, wie in zahlreichen Internetforen immer wieder zu lesen ist? PETBOOK hat nachgefragt und räumt mit Gerüchten auf.

Was ist die Hundesteuer und warum muss man diese zahlen?

Die Hundesteuer wird von den meisten Städten und Gemeinden erhoben. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt, werden mit der Hundesteuer „vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll z. B. dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen“. Da ein Hund über die „Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht und einen Aufwand erfordert“, wie es weiter heißt, gehört die Hundesteuer zu den sogenannten herkömmlichen Aufwandsteuern. Die Hundesteuer ist, wie alle Steuern, nicht zweckgebunden, das heißt, die Stadt kann sie frei einsetzen. Sie wird auch nicht ausschließlich dazu verwendet, um etwa die Kosten für Gehwegreinigungen oder das Entfernen von Hundekot aus Parks zu decken. Für Städte und Gemeinden ist sie ein sehr einträgliches Modell, allein für das Jahr 2022 zahlten Haustierbesitzer in Deutschland für rund 10,6 Millionen Hunde gut 414 Millionen Euro Hundesteuer.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Städte und Gemeinden setzen die Höhe für die Hundesteuer fest. Daher kommt es zu mitunter starken Unterschieden. So werden etwa in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf für den ersten Hund 96 Euro pro Jahr fällig, in Berlin 120 Euro und in Frankfurt am Main 102 Euro. Zu den Spitzenreitern gehört dabei die Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz: In Mainz müssen Halter 186 Euro für ihren ersten Hund bezahlen. Für „gefährliche Hunde“, sogenannte Listenhunde, verlangen Städte und Gemeinden in der Regel höhere Beträge oder die Haltung ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. So müssen Halter in Frankfurt am Main 900 Euro zahlen, in Düsseldorf und Mainz 600 Euro pro Jahr.

Auch interessant: Diese Rassen gelten in Deutschland als Listenhunde

Muss jeder die Hundesteuer zahlen?

Hunde sind melde- und anzeigepflichtig. Grundsätzlich fällt die Hundesteuer somit auch für alle an, die in Deutschland einen Hund zum „Privatvergnügen“ halten und in einer Stadt oder Gemeinde leben, die Hundesteuer erhebt. Das sind die meisten. Ausnahmen gibt es für Hunde, die eine besondere Aufgabe haben. Auf Antrag könne man demnach unter anderem Blindenhunde, Hunde, die dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, Rettungshunde und Hunde, die an Bord eines Binnenschiffes zum Einsatz kommen, von der Steuer befreien. Das teilte etwa die Landeshauptstadt Düsseldorf auf Nachfrage von PETBOOK mit.

Auch Hunde, die aus einem Tierheim geholt wurden, können von der Steuer befreit werden. Allerdings nicht dauerhaft, sondern in Düsseldorf für höchstens ein Jahr. Ähnliche Regelungen finden sich in nahezu allen Städten und Gemeinden. Auch Hunde, die beruflichen Zwecken dienen, etwa bei Wildhütern, sind oft steuerbefreit. Daneben gibt es in Düsseldorf, wie in zahlreichen anderen Städten und Gemeinden, die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu beantragen. Dies gilt in Düsseldorf unter anderem für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten, also etwa Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Manche Städte ermöglichen Befreiung

In Frankfurt am Main kann man seine Tierheimhunde für zwei Jahre von der Steuer befreien, wenn diese aus einem Tierheim der Stadt stammen und es sich nicht um einen gefährlichen Hund handelt. Wenn „die wirtschaftlichen Verhältnisse des Hundehalters/der Hundehalterin so schlecht sind, dass ihm/ihr die Zahlung der Steuer billigerweise nicht zugemutet werden kann“, wie aus der Hundesteuer-Satzung hervorgeht, ist ebenfalls eine Befreiung möglich. Das ist in der Bankenstadt etwa der Fall, wenn einer Einzelperson nicht mehr Haushaltseinkommen zur Verfügung hat als das 1,5fache des Sozialhilferegelsatzes.

Eine Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen teilte auf Nachfrage von PETBOOK mit, dass Halter in der Hauptstadt von der Hundesteuer befreit sind, solange sie etwa Bürgergeld, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Auch wer Grundsicherung im Alter, eine Rente wegen des Todes eines Partners oder Erwerbsminderungsrente bezieht, ist ebenso befreit wie Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die Befreiung gilt demnach ebenfalls auf Antrag, der Grund muss nachgewiesen werden. Wer wissen möchte, was in der eigenen Stadt oder Gemeinde gilt, wird meist auf der entsprechenden Homepage fündig. Oft lassen sich dort bereits Bögen für einen Antrag auf Befreiung herunterladen und die entsprechenden Nachweise hochladen.

Was passiert, wenn man die Hundesteuer nicht zahlt?

Das kann richtig teuer werden. Ein Verstoß gegen die Hundesteuerpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit. Und auch wenn der Begriff Ordnungswidrigkeit vielleicht harmlos klingen mag, so kann sich dahinter eine empfindliche Geldbuße verbergen, die mitunter mehrere tausend Euro betragen kann. Hinzu kommt, dass die Hundesteuer zumindest für einen bestimmten Zeitraum nachgezahlt werden muss. Meist sind es vier bis fünf Jahre. Kann die Gemeinde nachweisen, dass der Hund schon länger im Haushalt lebt, auch mehr.

Die genaue Höhe der Zahlungen legt die Stadt oder Gemeinde fest. Sie bestimmt auch den Zeitraum, nach dem Halter verpflichtet sind, einen neu aufgenommen Hund spätestens anzumelden. Aus Berlin heißt es dazu, dass man einen Hund innerhalb eines Monats melden muss. „Wird ein Hund nicht dem Finanzamt gemeldet, kann das Finanzamt die Melde- und Anzeigeverpflichtungen des Hundesteuergesetzes im Rahmen der Abgabenordnung (AO) durchsetzen.“ Das bedeutet, dass etwa ein Zwangsgeld „zur Erzwingung der Abgabe der steuerlichen Anmeldung“ ebenso festgesetzt werden kann wie Verspätungszuschläge.

Unter Umständen kann das Nichtzahlen als Steuerhinterziehung gelten

Auch die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen sowie „die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens“ kommen demnach grundsätzlich in Betracht. Weiter teilt die zuständige Behörde aus Berlin auf Nachfrage jedoch mit: „Die schlichte Nichtzahlung der Hundesteuer stellt keine Steuerstraftat gemäß §§ 369ff. Abgabenordnung dar.“ Doch auch Einträge in Internetforen und auf Anwaltsseiten weisen immer wieder darauf hin, dass nicht gezahlte Hundesteuer als Steuerhinterziehung gesehen werden könne, was entsprechende Folgen nach sich ziehen kann.

Die Stadt Münchberg in Oberfranken etwa teilt auf ihrer Homepage mit: „Die Nichtanmeldung zur Hundesteuer erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist sogar der Straftatbestand der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung gegeben.“ Die Stadt Düsseldorf teilt mit, dass von Nichtzahlern zusätzlich zur offenen Hundesteuer, die nachgezahlt werden muss, Kosten wie Mahngebühren und Säumniszuschläge verlangt werden.

Kann ein Hund gepfändet werden, wenn man die Hundesteuer nicht zahlt?

Grundsätzlich haben Gläubiger einer Forderung die Möglichkeit, zu Vollstreckungsmaßnahmen zu greifen. Die Hundesteuer – wie auch die Gewerbesteuer – ist zudem direkt vollstreckbar und pfändbar, ohne dass es eines Gerichtsprozesses bedarf. Dennoch gelten strenge Regeln für eine Pfändung – vor allem, wenn es um die Pfändung von Tieren geht. Denn Haustiere sind eigentlich unpfändbar, was aus der Abgabenordnung und der Zivilprozessordnung (ZPO) hervorgeht. So heißt es in der ZPO unter anderem, dass Tiere, die ein Schuldner hält, nicht der Pfändung unterliegen, wenn diese nicht zu Erwerbszwecken dienen.

Allerdings, und darauf verweist etwa auch die Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin auf Nachfrage, kann die Pfändung eines Tiers von „hohem Wert“ laut Gesetz auf Antrag eines Gläubigers durchaus zulässig sein, wenn die Unpfändbarkeit dieses Tiers für den Gläubiger „eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist“.

Ausnahmen nur im Einzelfall

Das bedeutet: Wenn der Gläubiger Gefahr läuft, auf hohen Kosten sitzenzubleiben und das für ihn eine unzumutbare Härte wäre, kann unter Umständen ein wertvolles Tier des Schuldners gepfändet werden. Allerdings muss die Behörde dann sehr genau abwägen, eine Einzelfallentscheidung treffen und dabei auch die Interessen des Tieres berücksichtigen. Zudem, so heißt es unter anderem aus Berlin weiter, ist eine „Pfändung grundsätzlich verboten, wenn sie mit den zwingenden Regeln des Tierschutzes unvereinbar ist.“ In Berlin sei jedoch noch kein Fall bekannt, in dem ein Hund wegen rückständiger Hundesteuer gepfändet wurde, beruhigt die Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen. Und auch aus Düsseldorf kommt eine unmissverständliche Antwort auf die Frage, ob Hunde gepfändet werden, wenn die Hundesteuer nicht bezahlt wurde: „Nein.“

Kann man die säumige Steuer abbezahlen?

Zwar ist die Hundesteuer grundsätzlich auf einmal fällig. Dennoch bieten Städte und Gemeinden meist die Stundung oder eine Ratenzahlung der Hundesteuer an, „sofern die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner oder die Schuldnerin bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet scheint“, heißt es etwa aus Düsseldorf. Allerdings handelt es sich dabei ebenfalls um eine Einzelfallentscheidung. Dies wird nur gewährt, wenn der Schuldner keine andere Möglichkeit hat, die Steuer rechtzeitig zu zahlen. Notfalls müsse er einen Kredit aufnehmen. Auch Berlin ermöglicht die Stundung im Einzelfall. Zahlt der Schuldner dann immer noch nicht, kommt es – wie allgemein üblich – zu einem Mahnverfahren, an dessen Ende ein Vollstreckungsverfahren steht. Dann werden Vermögensgegenstände gepfändet, aber nicht das Tier. So handhaben es Städte und Gemeinden generell, nicht nur Berlin.

Kann man ins Gefängnis kommen, wenn man die Hundesteuer nicht zahlen kann?

Wer Schulden hat, muss versuchen, diese abzuzahlen. Das gilt selbstverständlich auch für die Hundesteuer, die einer Stadt geschuldet wird. Ansonsten sind, wie bereits erwähnt, Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa die Pfändung von Vermögenswerten oder eines Teils des Gehalts möglich. Wegen Schulden kommt man jedoch in Deutschland nicht ins Gefängnis, auch nicht, wenn man die Hundesteuer schuldet. Anders sieht es aus, wenn man sich etwa weigert, eine Geldstrafe zu zahlen, zu der man von einem Strafgericht verurteilt worden ist. Dann kann es tatsächlich zu einer Haftstrafe kommen.

Fazit:

Wer seine Hundesteuer partout nicht zahlen kann, hat in den meisten Städten und Gemeinden die Möglichkeit, die Beträge unter bestimmten Voraussetzungen stunden zu lassen. Angst, wegen geschuldeter Hundesteuer ins Gefängnis zu kommen, muss keiner haben. Wer die Vorgaben erfüllt, kann außerdem oftmals eine Befreiung beantragen oder muss lediglich einen ermäßigten Satz zahlen. Am besten ist es, die zuständige Stelle direkt anzusprechen und die finanzielle Situation zu schildern.

Bedenken Sie: Lügen fliegen auf, denn wer behauptet, kein Geld für die Hundesteuer zu haben, muss das nachweisen! Den Hund einfach nicht anzumelden und davon auszugehen, das bemerke schon niemand, ist ebenfalls keine gute Idee. Städte und Gemeinden kontrollieren sehr genau, ob Hunde angemeldet sind und wissen, worauf zu achten ist. Zudem besteht immer die Gefahr, dass die Behörden einen Tipp bekommen, dass jemand seinen Hund womöglich nicht gemeldet hat. Dann kann es richtig teuer werden, denn zu einer Nachzahlung der fälligen Steuer kommen meist auch noch Geldbußen und andere Zahlungen.

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Quellen:

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