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Regeln

Darf man Hunde das ganze Jahr über im Freien halten?

Hund sitzt neben seiner Hundehütte nachts im Schnee
Rassen wie Syberian Huskys oder Malamutes lieben Schnee und Kälte. Trotzdem steht ihnen eine Schutzhütte zu, wenn man die Tiere im Freien hält. Foto: Getty Images
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PETBOOK Redaktion

21. Januar 2024, 16:18 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Während einige Hunde im Winter Mäntelchen tragen, sind andere Vierbeiner bei jeder Witterung damit beschäftigt, Haus und Hof zu bewachen. Aber darf man seinen Hund in Deutschland überhaupt ganzjährig draußen halten? Diese Regeln gelten laut Hundeschutzverordnung.

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Während Hunde für viele mittlerweile Familienmitglieder sind, hatten die Tiere neben der Jagd früher vor allem die Aufgabe, die Herde oder das Grundstück zu bewachen. Doch auch heute kommt einigen Vierbeiner diese Aufgabe zu. Doch darf man Hunde eigentlich das ganze Jahr über im Freien halten? Und ist das überhaupt artgerecht?

Wie vieles ist diese Frage gesetzlich geregelt – durch die Tierschutz-Hundeverordnung. Hier die wichtigsten Bestimmungen im Überblick.

Darf man in Deutschland Hunde im Freien halten?

Ein Hund darf unter bestimmten Bedingungen das ganze Jahr über draußen gehalten werden. Während es jedoch früher üblich war, die Tiere in Zwinger zu sperren oder an der Kette zu halten, ist letzteres glücklicherweise in Deutschland mittlerweile verboten worden. Die Zwingerhaltung ist jedoch noch erlaubt, wenn dieser eine ausreichende Größe und entsprechende Ausstattung besitzt.

Prinzipiell darf der Hund das ganze Jahr über auch für längere Zeit nach draußen in Freie. Bekommt er aber keinen Zugang zum Haus, müssen seine Halter bestimmte Bedingungen für die Haltung des Hundes im Freien erfüllen.

Was der Hund im Freien braucht

Darf der Hund nicht ins Haus, muss man ihm ein eigenes Häuschen zur Verfügung stellen. Diese Schutzhütte muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • eine Wärmedämmung besitzen
  • aus Material besehen, das nicht gesundheitsschädlich für Hunde ist
  • vor Nässe schützen
  • einen weichen Untergrund besitzen
  • so groß sein, dass sich darin verhaltensgerecht bewegen und ausgestreckt hinlegen kann 
  • so klein sein, dass der Hund den Innenraum mit seiner Körperwärme selbst aufwärmen und warm halten kann

Zusätzlich zur Hütte muss der Hund auch außerhalb einen witterungsgeschützten, schattigen und wärmegedämmten Liegeplatz, haben. Dieser sollte weich bzw. elastisch verformbar sein und mindestens so groß, dass der Vierbeiner bequem in Seitenlage ausgestreckt liegen kann.

Ausnahmen für Herdenschutzhunde

Für Herdenschutzhunde gibt es eine Ausnahme. Sie leben üblicherweise mit ihrer Herde (meistens Schafe) zusammen. Eine Schutzhütte benötigen sie nicht – schließlich müssen sie die Tiere im Blick behalten.

Doch auch ihnen steht ausreichender Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen zu. Außerdem müssen ihre Halter sicherstellen, dass Flächen, die mit Stromzäunen abgegrenzt sind, genügend Platz bieten, dass ein Herdenschutzhund mindestens sechs Meter Abstand zu den Zäunen halten kann.

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Ist die Haltung im Freien artgerecht?

Nur weil die Haltung von Hunden im Freien prinzipiell gesetzlich erlaubt ist, bedeutet dies nicht, dass sie sich für jeden Vierbeiner eignet. So sollten Hunde für die reine Außenhaltung erst einmal das nötige Fell und vor allem das eigenständige und zum Teil auch eigenwillige Wesen dafür haben, empfiehlt die Stiftung „Tierschutz-Liga“.

Zu einem guten Zuhause für Hunde gehöre zudem, dass die Tiere einen engen Familienanschluss bekämen und nicht 22 Stunden am Tag alleine seien. Wer seinen Hund also das ganze Jahr im Freien hält, muss trotzdem für ausreichend Sozialkontakte sorgen.

Auch hier bilden Herdenschutzhunde meist eine Ausnahme, vorausgesetzt sie werden tatsächlich als solche eingesetzt. Sie sind auch zufrieden, wenn sie die größte Zeit des Tages mit den zu beschützenden Schafen verbringen.

Mit Material der dpa

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