15. Juni 2023, 11:03 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Es ist Sommer und auf öffentlichen Plätzen oder im Park locken Springbrunnen mit einer kühlen Erfrischung. Der können auch unsere Vierbeiner oft nicht widerstehen. Aber ist das eigentlich erlaubt? PETBOOK erklärt, warum Hunde eher nicht in Springbrunnen baden sollten und was droht, wenn man dabei erwischt wird.
Jedes Jahr freuen meine Hündin Yumi und ich mich, wenn bei uns im Stadtpark der Springbrunnen seine Wasserfontänen wieder gen Himmel schießt. Vor allem nach einer abendlichen Jogging-Runde springt der Hund zur Erfrischung gerne mal ins Brunnenbecken. Nicht selten planschen darin auch Kinder, die sich über den tierischen Besuch freuen. Auch die Parkbesucher schmunzeln amüsiert, wenn der kleine Hund anschließend wieder hinaushüpft und sprichwörtlich wie ein „begossener Pudel“ dasteht. Aber ist das eigentlich erlaubt? Dürfen Hunde in Springbrunnen baden? Die Antwort ist gar nicht so einfach, denn es kommt drauf an, welchen Zweck der Brunnen hat und wie kulant die zuständigen Springbrunnenbetreiber sind.
Dürfen Hunde in Springbrunnen baden? Das sagt das Gesetz
Vor allem im Sommer kommt diese Frage immer wieder auf und wird in Foren mitunter heiß diskutiert. Schließlich planschen ja auch oft Kinder im kühlen nass. Das sollte man doch auch den Hunden gönnen. Die pinkeln übrigens auch nicht ins Wasser – Kinder schon. Letztendlich gehen bei der Beantwortung der Frage nicht nur die Meinungen, sondern auch die Gesetzgebungen auseinander. Da öffentliche Brunnen in der Regel den Kommunen gehören, können diese selbst darüber entscheiden, welche Springbrunnen und Wasserspiele wie genutzt werden dürfen. Also auch darüber, ob und in welcher Weise das Baden erlaubt ist.
In den meisten Städten gibt es dazu ganz klare Regelungen. So heißt es beispielsweise im Berliner Grünanlagengesetz in § 6 Absatz 1, dass Erholungsanlagen nur so benutzt werden dürfen, „wie es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt“. Gemäß § 6 Absatz 2 des Berliner Grünanlagengesetzes ist das Baden „nur auf den dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet“. Bedeutet also: Egal ob Hund oder Kind – das Baden in Springbrunnen ist verboten.
Auch in der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe, §3 Absatz 1 ist festgelegt: „In öffentlichen Anlagen ist untersagt, Wasseranlagen oder Brunnen zu verunreinigen oder zweckfremd zu benutzen, insbesondere in diesen zu baden“. Das gilt für Erwachsene, Kinder und Hunde gleichermaßen. Und die Stadt Magdeburg macht auf ihrer Web-Seite klar: „Das Baden von Hunden ist in öffentlich zugänglichen Brunnen und ähnlichen öffentlichen Wasserbecken untersagt.“
Warum Hunde nicht in Brunnen baden sollten
Bei den Badeverbote in Brunnen geht es den Städten und Kommunen aber nicht per se darum, Hunden oder Kindern die Planscherei im kühlen Nass nicht zu gönnen. Vielmehr geht es um die Sicherheit. Zum einen die der Brunnenanlagen, die durch Badeaktionen beschädigt werden könnten aber auch um die der Badenden selbst.
Brunnen sind keine Schwimmbäder. Ihre Wasserbecken sind nicht darauf ausgelegt, dass Mensch und Tier darin sicher baden können. So können sich Schläuche, Abflüsse oder Wasserleitungen im Becken befinden, an oder in denen der Hund hängen bleiben kann. Auch der Grund des Brunnens ist oft von Algen bedeckt und damit verdammt rutschig. Vor allem für größere Hunde besteht die Gefahr, darin auszurutschen und sich zu verletzen.
Zudem werden Wasserläufe, Springbrunnen und Fontainen weder einer Wasseraufbereitung zugeführt noch mikrobiologisch überprüft. Das Wasser darin kann also theoretische krank machen, vor allem, wenn der Hund größere Mengen davon trinkt. Dazu kommt, dass viele Leute Müll im Brunnen hinterlassen. Ode rsie werfen Münzen ins Wasser. Auch zum Kühlen der Getränke wird der Springbrunnen gerne mal missbraucht, sodass nicht selten Scherben im Becken landen.
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Was passiert, wenn mein Hund trotzdem baden geht?
Je nach Gesetzeslage stellt das Baden in Brunnen mitunter eine Ordnungswidrigkeit dar, wie zum Beispiel in Berlin. Hier kann das ordnungswidrige Baden in einem Berliner Brunnen mit einer Geldbuße bis 5.000 Euro bestraft werden (§ 7 Absatz 3 Berliner Grünanlagengesetz). Dies muss allerdings nicht für alle Brunnen gelten. So gibt es manche Wasserspiele in Fußgängerzonen, die dazu gedacht sind, betreten zu werden. Hier dürfen sich auch Hunde eine Erfrischung holen – solange sie ordnungsgemäß angeleint sind.
Es kommt eben immer auch auf den Brunnen an, ob die Städte und Kommunen die Brunnennutzer trotz Badeverbots gewähren lassen. Vor allem bei hohen Temperaturen scheinen die meisten ein Auge zuzudrücken. So sieht man in Städten wie München oder Berlin im Sommer öfter mal Kinder und Hunde in Brunnen planschen. Auch Erwachsene hängen gerne ihre Füße ins Becken.
Der Kreuzberger Ordnungsamtsdirektor Joachim Wenz sagt in einem Artikel des Tagesspiegels dazu: „Es entspricht nicht dem Nutzungszweck der Anlage.“ Es stehe und falle jedoch mit der Frage, ob die Anlagen beschädigt werden könnte. Solange das nicht der Fall sei, würden die Ordnungsamtsbeamten wohl kaum einen Badenden aus dem Brunnen ziehen. Allerdings gelte das nur für Menschen. Seinen Hund sollte man laut Wenz nicht in den Brunnen lassen: „Das Grünanlagenamt hat uns darauf hingewiesen, dass es vermehrt ein Problem ist, dass Hundehaare die Abflüsse verstopfen.“
Fazit:
Das Baden im Springbrunnen ist rein rechtlich betrachtet in den meisten Springbrunnen für Hunde verboten. Inwiefern man aber auf die Kulanz der Kommunen oder das eigene Glück, nicht erwischt zu werden, hofft, muss jeder Hundebesitzer selbst entscheiden. Für meine Hündin Yumi wird es wahrscheinlich auch weiterhin Schwimmrunden im Springbrunnen geben. Zwar geht das Grünflächenamt regelmäßig durch den Park und kontrolliert. In Berlin haben die Ordnungshüter aber meist Wichtigeres zu tun, als sich um planschende Kinder und Hunde zu kümmern.
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Quellen
- swr3.de, „Baden in öffentlichen Brunnen – darf man das?“ (aufgerufen am 14.06.2023)
- anwaltsregister.de, „Baden in öffentlichen Brunnen – Ist das erlaubt?“ (aufgerufen am 14.06.2023)
- magdeburg.de, „Was muss ich über das Halten und Führen von Hunden wissen?“ (aufgerufen am 14.06.2023)