19. Mai 2024, 8:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Unfälle mit Hunden sind schnell passiert. Einen kurzen Moment nicht aufgepasst, reißt sich der Vierbeiner los und bringt einen Fahrradfahrer zum Fall oder zerkaut bei Oma das neue Sofa. Wer haftet in so einem Fall und ab wann Übernimmt die Versicherung den Schaden?
Zieht ein neuer Vierbeiner ein, überlegen sich viele zweimal, ob sie eine Haftpflichtversicherung für Hunde abschließen sollten. Dabei können selbst gut erzogenen Hunde durch blöde Zufälle schnell einen Unfall verursachen. Da braucht es nur ein Eichhörnchen, was schnell über den Gehweg huscht, der Hund hinterher, die Leine rutscht aus der Hand, die Autos machen eine Vollbremsung, krachen ineinander und der Schaden ist groß. Haften tut dafür: der Hundehalter.
Zerstört der Vierbeiner den Zaun des Nachbarn oder verletzt er sogar Personen, sind Tierhalter grundsätzlich dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Daher empfehlen Experten immer eine Haftpflicht abzuschließen, wenn ein Hund einzieht. Anders als Kleintiere, Katzen oder Vögel, sind Hunde nicht in der Privathaftpflicht mitversichert. Zudem begleiten sie uns auch im Straßenverkehr, wo Unfälle schnell teuer werden.
Ein Drittel der Hundebesitzer hat keine Haftpflicht für Hunde
Für Hunde und auch für Pferde gibt es eine eigene Tierhalterhaftpflicht, erklärt ein Versicherungsexperte auf der Internetseite des Industrieverbandes Heimtierbedarf (IVH). In der Regel für 50 bis 120 Euro pro Jahr – je nach Hunderasse sowie Größe des Tieres.
Ob Hundehalter diese Versicherung abschließen müssen, hängt von ihrem Wohnort ab. In Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Trotzdem habe fast ein Drittel (28 Prozent) der deutschen Hundebesitzer keine Hundehaftpflichtversicherung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das Vergleichsportal „Check 24“ in Auftrag gegeben hat.
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Wann haftet die Versicherung?
Haftpflichtversicherungen greifen generell bei Schäden an Fremden oder deren Eigentum, die nicht vorsätzlich entstanden sind, erklärt der Versicherungsexperte. Dazu können Bisswunden gehören, aber auch die Folgen eines Fahrradsturzes. Verursacht das eigene Tier jedoch in der eigenen Wohnung Schäden, muss der Halter selbst dafür aufkommen.
Welche Schäden die Versicherung übernimmt, hängt auch davon ab, unter welchen Konditionen diese abgeschlossen wurde. Dabei ist die Höhe der Deckungssumme ist in den Bundesländern nicht einheitlich festgelegt. So beträgt sie in Sachsen-Anhalt etwa 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden, in Schleswig-Holstein dagegen nur die Hälfte (500.000 Euro).
Daher müsse man sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, was genau die Regelung für den eigenen Wohnort vorsieht, wie die „Deutsche Familienversicherung“ empfiehlt.1
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Augen auf bei der Wahl der Versicherung
Wer vor einigen Jahren eine Versicherung abgeschlossen hat, sollte seinen Schutz überprüfen. Die Versicherungssumme sollte mittlerweile zwischen zehn und fünfzig Millionen liegen. Zudem sollte die Klausel enthalten sein, dass die Versicherung auch bei einem Verstoß gegen die Halterpflichten greift – also wenn der Hund nicht an der Leine geführt wurde. Wenn Bekannte zwischenzeitlich auf das Tier aufpassen, sollten sie mitversichert sein. Auch Auslandsaufenthalte und ungewollte Deckakte sollten beim Schutz inklusive sein.
Mit Material der dpa