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Gesetze & Tipps

So oft sollte der Hund Gassi gehen

Zwei Hunde beim Spaziergang mit ihren Menschen
Das Gassigehen dient nicht nur dem täglichen Toilettengang im Freien – Hunde benötigen den Auslauf auch, um ihren Bewegungsdrang auszuleben, neue Umweltreize zu erfahren oder Artgenossen zu treffen Foto: Getty Images
Brita Mathes

17. November 2024, 15:51 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Wer sich einen Vierbeiner anschafft, stellt sich häufig die Frage: Wie oft muss der Hund eigentlich Gassi gehen? Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. Abhängig von Rasse, Alter oder Gesundheitszustand können Dauer und Anzahl der Spaziergänge variieren. PETBOOK bietet eine Orientierungshilfe.

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Eines vorab: Wie oft ein Hund Gassi gehen sollte, lässt sich nicht einfach so beantworten. Warum? Was für Hundehalter häufig so aussieht, als ob der Hund nur sein Geschäft verrichten würde, ist für den Vierbeiner viel mehr: Bewegung, Sozialkontakt, Imponieren, Brautschau, Revierverteidigung, Nachrichten hinterlassen, Auspowern, Spielen, den Gesundheitszustand dokumentieren, Umweltreize wahrnehmen – die Liste ist lang. Wie aber finden Halter heraus, wie oft der Hund Gassi gehen muss?

Ist Gassigehen mit dem Hund gesetzlich geregelt?

Immer wieder liest oder hört man vom sogenannten „Gassi-Gesetz“. Dieser Ausdruck bezieht sich auf die überarbeitete Tierschutz-Hundeverordnung, die Anfang 2022 in Kraft trat. Sie soll besagen, dass Hunde im Rahmen einer artgerechten Haltung genügend Bewegung und Auslauf im Freien bekommen müssen. Dies bezieht sich allerdings explizit nur auf Hunde in Zwingerhaltung.

Zudem ist in §2 festgeschrieben, dem Hund „mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren“. Auch dies bezieht sich nicht auf das Gassigehen. Trotzdem wird immer wieder behauptet, es sei Hundehaltern per Gesetz vorgeschrieben mit ihren ausgewachsenen Hunden mindestens zweimal täglich für mindestens eine Stunde im Freien Gassi gehen zu müssen.

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Müssen Halter auf die Uhr schauen beim Gassigehen?

Diese Aussage entstand damals bei der Neufassung des Paragrafen 2 der Tierschutz-Hundeverordnung. Damals wurde die Länge des Auslaufs bzw. Gassigehens noch einmal konkretisiert und von der Juristin Daniela Müller und Expertin für Tierrechtsfragen in einem Erklärvideo zur Tierschutz-Hundeverordnung eingeordnet. Dies geschah jedoch, bevor das Gesetz in Kraft trat. 1

Tatsächlich findet sich heute nirgendwo in der Tierschutzhundeverordnung eine solche Regelung. Sie war zwar ursprünglich vorgesehen, hat es aber letzten Endes nicht in die Verordnung geschafft, da die Idee der „Gassipflicht“ damals auf viel Widerstand stieß. 2

Aber auch wenn gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, wie oft ein Hund Gassi muss, sollte man seinen Vierbeiner regelmäßig ausführen. Das bloße Hinauslassen in den Garten ersetzt die artgerechte Gassirunde nicht! Wer dazu nicht in der Lage ist, sollte sich um eine Betreuungsperson – etwa einen Dogwalker oder einen Nachbarn – kümmern, die dies übernimmt.

Wie oft ist ein Gassigang wirklich notwendig?

Rein körperlich können es Hunde acht bis zehn Stunden aushalten, ohne vor die Tür zu müssen – in Ausnahmefällen sogar noch länger. Auf Dauer reizen solch lange Zeitabstände jedoch die Blase der Vierbeiner. Das ständige „Aushaltenmüssen“ schlägt außerdem aufs Gemüt. Hunde, die sich nicht erleichtern dürfen, zeigen dann mit Winseln, Bellen oder unruhigem Umherlaufen, dass sie mal müssen. Manche fangen gar an, Gegenstände zu benagen oder sich anderweitig vom Drang, nach draußen zu wollen, abzulenken.

Fakt ist: Das Gassigehen bestimmt wesentlich das Wohlbefinden, das Verhalten und letztlich auch die Gesundheit eines Hundes. Andererseits ist die Häufigkeit aber auch von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Nicht jeder Hund tickt gleich. Wie auch bei uns Menschen gibt es faule Exemplare oder solche, die nicht bei jedem Wetter vor die Tür wollen. Ein Halter findet durch genaue Beobachtung heraus, was und wie viel Auslauf seinem Vierbeiner über die gesetzliche Regelung hinaus guttut.

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Daran können sich Halter bei der Gassi-Planung orientieren

Wer seinem Hund ein Optimum beim Gassigehen bieten möchte, aber noch ein wenig Orientierung braucht, sollte auf folgende Punkte achten:

Empfehlung von Experten

Tierärzte, Züchter, aber auch Tierschützer halten eine Anzahl von drei bis fünf Gassirunden pro Tag für sinnvoll und artgerecht. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestdauer von einer Stunde täglich. Zwei bis drei Stunden sind besser, manche Hunde fordern auch vier Stunden. Diese Gesamtzeit kann je nach Lebenssituation aufgeteilt und variiert werden. Manch Berufstätiger dreht lieber morgens und abends eine lange Runde und legt tagsüber nur zwei kurze Pausen mit dem Hund ein. Andere hingegen gönnen sich und dem Hund eine ausgiebige Gassirunde während der Mittagspause. Auch bei widrigen Wetterverhältnissen können die Zeitfenster für den Gassigang angepasst werden.

Alter des Hundes

  • Welpen benötigen viel häufigere Gassirunden als ausgewachsene Hunde. Bis zur Stubenreinheit können sogar Intervalle von 30 Minuten bis zwei Stunden notwendig sein. Diese können dann nach und nach verlängert werden.
  • Ausgewachsene Hunde mögen drei bis fünf Runden pro Tag.
  • Senioren gehen wiederum lieber kürzer und häufiger spazieren. Bei ihnen kommt es häufig auch zur Inkontinenz.
Zwei Hunde laufen einen Hügel im Wald hinab
Auch Waldspaziergänge eignen sich für Gassirunden gut Foto: Pexels, Karolina Grabowska

Rasse

  • Aktive Rassen wie Golden Retriever, Weimaraner, Huskys oder Border Collies: Ein Gassigang ist bei ihnen nicht mit Auslastung zu verwechseln! Das bedeutet, dass sie sich zwar ausreichend bewegen, vor allem aber geistig ausgelastet werden müssen. Ein stundenlanges Rennen reicht ihnen nicht. Sie benötigen geistiges Futter in Form von Such- oder Schnüffelspielen, die das Gehirn fordern. Natürlich können diese in jede Gassirunde eingebaut werden.
  • Große Rassen wie z. B. der Berner Sennenhund oder die Dogge sagt man nach, dass sie eher gemütlich seien und sich mit wenig Auslauf begnügen würden. Richtig ist jedoch, dass auch sie gefordert werden wollen – nicht in Form von Kilometern, sondern mit Aufgaben. Ihnen gefallen ebenfalls Such- oder auch Versteckspiele. Auch die häufige Wahl einer neuen Gassiroute bietet den grauen Zellen Abwechslung.
  • Kleine Rassen können definitiv nicht über einen Kamm geschert werden. Während bei manchen kurzköpfigen Rassen wie Möpsen oder Französischen Bulldoggen aufgrund der Anatomie keine langen Runden möglich sind, fordern andere wie etwa Jack Russell ein Auspowern geradezu ein. Auch der Chihuahua tippelt gern längere Runden durch den Wald. Eines haben die Kleinen jedoch alle gemein: Sie wollen – statt in einer Tragetasche – auf eigenen Füßen ihre Runden drehen.

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Gesundheitszustand

Grundsätzlich fördert regelmäßiges, ausreichendes Gassigehen die Gesundheit des Hundes. Verdauung, Knochen und Gelenke werden in Schuss gehalten, das Gewicht bleibt unter Kontrolle. Dennoch sollte immer wieder aufs Neue der aktuelle Gesundheitszustand betrachtet werden. Klar, ist der Vierbeiner krank, werden automatisch kürzere Runden gedreht.

Die sogenannten brachocephalen – also kurzköpfigen – Rassen erleben jedoch aufgrund ihres Körperbaus oft schon Einschränkungen. So bekommt ein Mops beispielsweise aufgrund seines platten Gesichts und der verformten Atmungsorgane häufig schlecht Luft. Ein langer Spaziergang bietet sich hier nicht an.

Auch bei extrem übergewichtigen Hunden ist Vorsicht geboten. Bevor man längere Strecken plant, ist hier vielleicht eine Diät ratsam, die – gepaart mit langsamer, schonender Bewegung – ausgebaut werden kann.

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Quellen

  1. kreiszeitung.de, „Gassi-Gesetz: Müssen Hundehalter auf die Uhr schauen? Bußgeld droht“ (aufgerufen am 15.11.2024) ↩︎
  2. kanzlei-fritz.nrw, „Neue Tierschutzhundeverordnung, die zweite – Warum Hundehalter beim Gassigehen keine Uhr brauchen“ (aufgerufen am 15.11.2024) ↩︎
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