28. Juni 2024, 10:43 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Viele Hunde kommen erst in der Box wirklich zur Ruhe. Doch nach der Tierschutz-Hundeverordnung ist es nicht erlaubt, die Tiere für längere Zeit in der geschlossenen Box zu halten. PETBOOK-Autorin Manuela Lieflaender sprach mit VDH-Geschäftsführer und Jurist Jörg Bartscherer über die Problematik, denn als Ausrichter vieler Veranstaltungen rund um den Hund ist der Zuchtverband regelmäßig mit dieser Problematik konfrontiert.
„Hunde darf man nicht in eine Box sperren. Das ist tierschutzrelevant.“ Diesen Hinweis bekommt man von Hundetrainern in letzter Zeit häufig. Grund dafür ist die Tierschutz-Hundeverordnung. Macht man sich jetzt strafbar, wenn man seinen Vierbeiner zeitweise in die Box sperrt? Hundetrainer und Hundehalter sind gleichermaßen verunsichert, schließlich gibt es Hunde, denen Boxenruhe zur Entspannung guttun würde. VDH-Geschäftsführer und Jurist Jörg Bartscherer kennt die Problematik. Ausrichter vieler Hundesportveranstaltungen und Hundeevents bekommt Deutschlands größter Dachverband für Hundezucht die Folgen der neuen Gesetze regelmäßig zu spüren. Im Interview erklärt Bartscherer, für wen die Hundebox zum Problem werden kann.
»Sechs Quadratmeter als Mindestgröße ist hanebüchen!
PETBOOK: Herr Batscherer, neulich erzählte mir eine Hundetrainerin, dass sie nicht weiß, wie sie ihren Welpen während ihrer Trainingsstunden unterbringen soll. Früher habe sie eine Transportbox verwendet. Heute müsse man Angst haben, dass man Schwierigkeiten bekommt, wenn jemand sieht, dass der Hund in einer Box ist. Ist diese Angst berechtigt?
Jörg Batscherer: „Jein. In der Tierschutz-Hundeverordnung geht es um die Haltung Raumeinheiten. Dies wird teilweise so ausgelegt, dass wenn ein Hund irgendwo untergebracht wird, immer eine Sechs-Quadratmeter-Bestimmung als Mindestgröße gilt. Das ist aber hanebüchen! Eine so große Box kann man kaum mit sich führen, gerade bei mehreren Hunden.
Hier muss der Gesetzgeber den Begriff des zeitweisen Unterbringens klarer definieren. In anderen Ländern hat man das getan. Dort dürfen Hunde zwei Stunden in einer angemessenen Box, also nicht zwingend sechs Quadratmeter, bleiben. Wenn es zur Entspannung des Hundes dient, ist das in Ordnung. Es kommt aber auch darauf an, wie der Hund das gewohnt ist und annimmt.“
Derzeit sind viele Hundetrainer verunsichert, weil sie den Tipp gar nicht mehr geben dürfen, dass die geschlossene Box eine Entspannungsmöglichkeit für den Hund sein kann.
„Das Problem ist: Die Tierschutzverordnung regelt das Halten. Man muss definieren, was halten und was zeitweises Unterbringen ist. Da gibt es unterschiedliche Ansätze. Aus meiner Sicht gibt das Gesetz das her, dass man den Hund zeitweise in der Box unterbringen darf. Aber es gibt nun mal Amtsveterinäre, die das sehr eng sehen.“
„Im Moment ist es Ermessenssache des Veterinärs“
Man ist also abhängig davon, welche Sichtweise der jeweilige Amtsveterinär vertritt?
„Ja, im Moment ist es Ermessenssache des Veterinärs.“
Was heißt das für den Hundehalter? Muss der Angst haben, wenn er Besuch bekommt und seinen Hund im Rahmen des Besucher-Managements zeitweise in der Box unterbringt?
„Im privaten Bereich halte ich es für unwahrscheinlich, dass es Schwierigkeiten gibt, wenn ich meinen Hund eine halbe Stunde in einer entsprechenden Box lasse, weil ich viel Besuch habe. Zu Hause ist das vielleicht auch gar nicht so relevant. Wer packt seinen Hund zu Hause in eine Box? Da hat man doch andere Möglichkeiten.“
Na ja, das ist genau das Thema, um das es mir geht: Muss ein Hundetrainer rechtliche Konsequenzen fürchten, wenn er seinem Kunden dazu rät, seinen Hund zeitweise in der Box unterzubringen?
„Ja, im Moment muss man da vorsichtig sein. Es kann Amtsveterinäre geben, die einen Hundetrainer dafür angehen.“
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„Den Hund in einer Box unterzubringen, ist aktuell eine rechtliche Grauzone“
Wie kann man als Hundetrainer vorbeugend handeln?
„Man sollte das mit dem zuständigen Amtsveterinär abklären. Aber grundsätzlich brauchen wir wissenschaftlich erarbeitete Regelungen. Den Hund in einer Box unterzubringen, ist aktuell eine rechtliche Grauzone.
Wie geht der VDH damit um? Führen Sie dazu Gespräche mit dem Gesetzgeber? Als Veranstalter sind Sie direkt betroffen.
„Ja, wir sind mit dem Bundesministerium im Gespräch. Wie erfolgreich das sein wird, weiß man nicht.“
Wie lösen Sie das Problem bis dahin?
„Wir stimmen uns im Vorfeld mit dem zuständigen Amtsveterinär ab.“