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Ratgeber

Darf der Hund mit ins Wahllokal?

Hund begleitet Herrchen ins Wahllokal
Ob auch eine „Leckerli-Partei“ auf dem Zettel steht? Hunde würden sie wohl wählen. Foto: picture alliance / ANP | Marcel van Hoorn
Louisa Stoeffler
Redakteurin

21. Februar 2025, 16:44 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Egal, ob kommunal, regional oder zur Bundestagswahl – viele Hundebesitzer stehen an Wahlsonntagen vor einer Frage: Darf der Vierbeiner mit oder muss er draußen warten? Die Antwort darauf ist nicht immer klar.

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Viele Wahlberechtigte würden wahrscheinlich gern den Gang zur Urne mit einem ausgiebigen Sonntagsspaziergang mit dem Vierbeiner verbinden. Doch darf der Hund überhaupt mit ins Wahllokal oder muss er draußen warten? Die Antwort darauf ist nicht immer klar. Allerdings gibt es eine Ausnahme, die immer erlaubt ist.

Wahlvorgang hat Priorität

Ob Hunde ins Wahllokal oder zur Briefwahlannahmestelle dürfen oder nicht, ist nicht einheitlich geregelt. Generell sind Hunde nicht ausdrücklich verboten, jedoch entscheidet der Wahlvorstand vor Ort über deren Zutritt. Denn in erster Linie ist es wichtig, dass der Wahlablauf nicht gestört wird und andere Wähler nicht beeinträchtigt werden.

Da einige Menschen Angst vor Hunden haben oder allergisch auf sie reagieren, sollten Hundebesitzer auch darauf Rücksicht nehmen. Am besten sagt man also gleich beim Betreten des Wahllokals Bescheid und hält den Hund während des gesamten Wahlvorgangs an der Leine und am besten „bei Fuß“. Kleinere Hunde können auch in entsprechenden Tragetaschen oder Körbchen in der Wahlkabine auf das Ende der Stimmabgabe warten.

Ist man sich unsicher, ob der Hund im Wahllokal erlaubt ist, geht man am besten vorher ohne Tier kurz vorbei und klärt ab, ob man es mitbringen darf. Denn draußen anbinden sollte man Hunde aus verschiedenen Gründen besser nicht. Doch auch wenn dem Hund der Zutritt erlaubt wurde, kann der Wahlvorstand ihn immer noch verweisen, sollte das Tier plötzlich Unruhe verursachen.

Bestimmte Hunde sind immer erlaubt

Allerdings gilt für Assistenzhunde eine klare Ausnahme. Blindenhunde und andere ausgebildete Arbeitshunde sind in jedem Wahllokal erlaubt und benötigen keine gesonderte Erlaubnis, da sie ihren Besitzern eine selbstständige Wahl ermöglichen.

Damit es keine Missverständnisse gibt, sollten Assistenzhundebesitzer jedoch einen entsprechenden Ausweis oder Nachweis mitführen und am besten auch durch eine Weste am Tier kenntlich machen, dass der Hund mit ihnen arbeitet.

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Rücksichtnahme hat oberste Priorität

Letztendlich müssen Hundebesitzer also selbst einschätzen, ob ihr Vierbeiner für den Aufenthalt im Wahllokal geeignet ist. Ein ruhiger Hund wird meist eher akzeptiert als ein großes, aufgeregtes oder lautes Tier.

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Zudem besteht natürlich immer die Option, den Hund zu Hause zu lassen. Dazu muss er jedoch eine Weile allein bleiben können, was vorab trainiert werden sollte. Wenn Sie dazu noch Anleitungen und Tipps benötigen, werden Sie in dieser Folge unserer Dog School fündig: Hundetrainer Jochen Bendel: »So bringen Sie Ihrem Hund bei, alleine zu bleiben.

Alternativ kann man natürlich auch Partner, Familienmitglieder oder Freunde bitten, kurz auf den Hund aufzupassen. Auch Briefwahl kann eine Alternative sein, wenn der Vierbeiner absolut nicht allein bleiben kann. Zum Briefkasten darf er seine Halter in jedem Fall begleiten.

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