Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Magazin für alle Tierbesitzer und -liebhaber
Rechtliches

Leinenpflicht für Hunde in Brandenburg – welche Regeln 2025 gelten

Freundlicher Hund an der Leinen in einem Dorf in Brandenburg
In einigen Bereichen Brandenburgs müssen Hunde an die Leine Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

19. März 2025, 13:47 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Im Frühling treten in vielen Bundesländern Gesetze in Kraft, die die Leinenpflicht für Hunde regeln. Denn für viele Wildtiere ist dies die sensibelste Phase des Jahres. Vögel bauen ihre Nester und Jungtiere benötigen Schutz – freilaufende Hunde könnten daher eine Bedrohung darstellen. Doch gibt es im Bundesland Brandenburg dazu eine separate Regelung oder gar eine allgemeine Leinenpflicht für 2025? PETBOOK hat sich die gesetzliche Lage angeschaut.

Artikel teilen

Die Auflagen für Hundehaltung unterliegen in Deutschland der Rechtssprechung jedes einzelnen Bundeslandes. Doch können auch Kommunen und Gemeinden weitere Bestimmungen erlassen, sodass es wirklich nicht leicht ist, zu wissen, welche Regelungen nun eigentlich gelten. PETBOOK hat sich die Rechtssprechung in den einzelnen Bundesländern daher genauer angesehen und die Regeln zur Leinenpflicht in Brandenburg für 2025 zusammengestellt.

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde in Brandenburg?

Alle Angelegenheiten von Hundehaltern in Brandenburg werden in der Hundehalteverordnung – HundehV – des Landes geregelt. Diese wurde zuletzt am 24.6.2024 angepasst. In Paragraf 1 der HundehV heißt es: „Wer einen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig die Gewähr dafür bieten, jederzeit den Hund so beaufsichtigen zu können, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.“

Darüber hinaus muss der Hund ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und dem Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift der Halterin oder des Halters tragen. Wer noch nicht volljährig ist, darf laut dieser Verordnung nur einen Hund führen, darf also nicht mit mehreren Tieren unterwegs sein.

Im Paragraf 3 wird die Leinenpflicht in Brandenburg geregelt. Demnach sind Hunde

  • bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
  • auf Sport- und Campingplätzen,
  • in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
  • in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
  • bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und zum Haus gehörenden Grundstücksflächen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen

so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Zudem muss die Leine reißfest sein und ein sicheres Einwirken auf den Hund ermöglichen.

Diese Regelungen werden in Hundeauslaufgebieten außer Kraft gesetzt und auch in einem Mehrfamilienhaus, solange sämtliche Inhaber des Hausrechts zustimmen.

Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?

Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 hat Brandenburg seine Liste von potenziell gefährlichen Hunden abgeschafft, sodass dort 2025 keine gesonderten Leinenpflichten für entsprechende Hunde gelten.

Allerdings gilt nach der neuen HundehV jedoch eine Leinenpflicht für Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben. Dies beinhaltet vor allem Hunde, die durch Ausbildung oder Abrichtung Kampfbereitschaft gezeigt haben, Angriffslust oder mensch- und tiergefährdende Eigenschaften besitzen.

Auch Hunde, die schon einmal Mensch oder Tier gebissen haben, Wild oder andere Tiere gehetzt oder gerissen haben, fallen darunter. Zusätzlich gelten Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet oder in gefährdeter Weise angesprungen haben, in Brandenburg als gefährlich. Dies wird von der örtlichen Ordnungsbehörde festgestellt, die Halter über neue Auflagen benachrichtigt.

Entsprechend müssen diese Tiere dann außerhalb des eigenen Geländes stets angeleint sein. In Paragraf 9 der HundevV steht außerdem, dass die Leine eines gefährlichen Hundes nicht länger als zwei Meter sein darf. Allerdings dürfen sich auch diese Tiere frei in Hundeauslaufgebieten bewegen, solange diese eingezäunt sind und sie zusätzlich noch einen Maulkorb tragen. 1

Gibt es Sonderregeln zur Brut- und Setzzeit?

In Brandenburg gibt es keine gesonderten Regelungen zur sogenannten Brut- und Setzzeit. Allerdings schreibt das Waldgesetz des Landes (LWaldG) sowieso eine generelle Leinenpflicht in den brandenburgischen Wäldern vor. Ausnahmen gelten laut Paragraf 15 dieses Gesetzes für Jagdhunde im Rahmen der Ausübung der Jagd sowie für Polizeihunde. 2

Auch das Jagdgesetz in Brandenburg sieht keinen konkreten Zeitraum für die Brut- und Setzzeit vor. In Paragraf 22 dort heißt es zur Führung von Hunden: „Die Gemeinde kann zum Schutz der Einstände des Wildes sowie der sonstigen frei lebenden Tiere vor Beunruhigungen bestimmen, dass Hunde außerhalb des Waldes in bestimmten Gebieten an der Leine zu führen sind, soweit sie nicht zur erlaubten Jagdausübung, als Hirtenhunde oder im polizeilichen oder einem anderen, im öffentlichen Interesse liegenden Einsatz verwendet werden.“ 3

Mehr zum Thema

Weitere Vorschriften zur Leinenpflicht in Brandenburg 2025

Neben der Leinenpflicht des Landes Brandenburg können Kommunen auch noch weitere Regelungen erlassen. So gilt zum Beispiel in der Landeshauptstadt Potsdam in bestimmten Teilen der Innenstadt sowie im Stadtteil Babelsberg eine generelle Leinenpflicht. Auch die grundsätzliche Pflicht dazu, eine Leine immer mitzuführen und auch mehrere Kotbeutel beim Gassigehen dabeizuhaben, schreibt die Stadt vor. Hunde haben generell keinen Zutritt auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichneten öffentlichen Badestellen. 4

Auch eine Leinenpflicht zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg ist 2025 erneut denkbar. Erst im November 2024 wurde ein an der Viruserkrankung verstorbener Keiler im Landkreis Gransee entdeckt, wie der „NDR“ berichtete. In Sperrzonen können die Kommunen daher eigene Regeln zur Leinenpflicht für Hunde festlegen. Die Situation ist aktuell unter Kontrolle, sie könnte sich aber auch wieder dramatisieren. Aktuelle Informationen zu den betroffenen Kreisen und eventuelle Folgen für Hundehalter können sie der Website des Ministeriums für Tiergesundheit und Soziales entnehmen.

Sie wohnen in Brandenburg und/oder vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.

Quellen

  1. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden, PDF. ↩︎
  2. Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) ↩︎
  3. Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) ↩︎
  4. Potsdam.de, „Hundehaltung in der Landeshauptstadt Potsdam (aufgerufen am 19.3.2025) ↩︎

Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung unseres Angebots mit Tracking und Cookies widerrufen. Damit entfallen alle Einwilligungen, die Sie zuvor über den (Cookie-) Einwilligungsbanner bzw. über den Privacy-Manager erteilt haben. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit Tracking und Cookies entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Widerruf aus technischen Gründen keine Wirksamkeit für sonstige Einwilligungen (z.B. in den Empfang von Newslettern) entfalten kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an datenschutz@axelspringer.de.