
16. April 2025, 5:46 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Eines der wenigen Bundesländer mit einer landesweit geregelten Leinenpflicht verhängt nicht nur hohen Geldstrafen. Sogar für Hundestrände, Wälder, Jagdgebiete oder als gefährlich eingestufte Tiere gibt es eigene Regeln. Und wer glaubt, nur Listenhunde seien betroffen, liegt falsch – denn die Rasse spielt hier offiziell keine Rolle mehr.
Wer seinen Hund in diesem Bundesland unangeleint laufen lässt, riskiert nicht nur Bußgelder in Höhe von bis zu 7500 Euro – unter bestimmten Umständen darf ein unangeleinter Hund sogar getötet werden. PETBOOK weiß außerdem, wo ganzjährig eine Anleinpflicht gilt, wann man wo mit dem Hund an den Strand darf und welche Tiere mit strengem Leinenzwang und Maulkorbpflicht belegt sind.
Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Regelung für die Leinenpflicht über die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern (HundehVO M-V) geregelt. Laut Paragraf 2 ist es verboten, Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. An bestimmten Orten müssen Hunde an der Leine geführt werden:
- Versammlungen, Umzüge, Volksfeste
- sonstige öffentliche Veranstaltungen
- Verkaufsstätten oder Zoos
- Orte, an denen keine Ausweichmöglichkeit besteht oder die Reaktionsfähigkeit der Halterin/des Halters beeinträchtigt ist
Die Leine muss außerdem reißfest sein und ständige Kontrolle über den Hund ermöglichen.
Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?
Mit der neuen Hundeverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern 2022 auch die Einteilung von bestimmten Hunden als aufgrund ihrer Rasse gefährlich, aufgehoben. Allerdings gibt es noch immer bestimmte Gesichtspunkte, die einen Hund erwiesenermaßen als gefährlich gelten lassen.
Paragraf 3 HundehVO M-V regelt dies genauer. Demnach gilt ein Hund als gefährlich, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Zucht, Ausbildung oder Abrichten haben beim Hund eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine vergleichbare Eigenschaft hervorgebracht, die Menschen oder Tiere gefährdet.
- Der Hund hat einen Menschen oder ein Tier gebissen und dabei verletzt, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein.
- Der Hund hat wiederholt Menschen gefährdet oder wiederholt in gefahrdrohender Weise angesprungen, ohne provoziert worden zu sein.
- Der Hund hat wiederholt Wild oder andere Tiere gehetzt oder gerissen, außer im Rahmen waidgerechter Jagd.
Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit offiziell fest. Dabei soll ein Amtstierarzt oder eine sachverständige Person angehört werden.
Achtung: Dies gilt nicht nur für Hunde, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft wurden, sondern für sämtliche Hunde, die in anderen Bundesländern erwiesenermaßen als gefährlich gelten.
In Mecklenburg-Vorpommern muss dies auch mit einem Hinweisschild „Vorsicht, gefährlicher Hund!“ oder „Vorsicht, bissiger Hund!“ am Grundstück gekennzeichnet werden. Erfolgt dies nicht, wäre dies ordnungswidrig und kann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen.
Für gefährliche Hunde gilt ein genereller Leinenzwang außerhalb des befriedeten Besitztums laut Paragraf 4:
- Die Leine darf max. zwei Meter lang sein.
- Zusätzlich besteht Maulkorbpflicht.
- Leinen- und Maulkorbpflicht gelten auch auf:
- Zuwegen
- Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern
- befriedetem Besitztum Dritter (außer mit Zustimmung des Eigentümers)
In ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten kann die Maulkorb- oder Leinenpflicht durch kommunale Vorschrift ersetzt oder aufgehoben werden.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Brut- und Setzzeit?
Eine gesonderte Brut- und Setzzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Allerdings regelt § 29 des Landeswaldgesetzes LWaldG M-V eine ganzjährige Leinenpflicht im Wald. Denn dort heißt es: „Das Halten und Hüten von Haustieren im Wald sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde sind unzulässig. Die Anleinpflicht gilt nicht für den bestimmungsgemäßen Einsatz von Dienst- und Jagdgebrauchshunden.“ Zuwiderhandeln ist laut § 51 eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 7500 Euro Bußgeld bedeutet.
Auch im Landesjagdgesetz (LJagdG M-V) finden sich einige Gesetze, die Hundehalter kennen sollten. Laut § 23 ist es Personen, die zur Ausübung des Gesetzes berechtigt sind, erlaubt, Hunde zu töten, die Wild aufsuchen, verfolgen oder außerhalb menschlicher Einwirkung sind.
Es ist verboten, einen Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten außerhalb menschlicher Einwirkung im Jagdbezirk laufen zu lassen. Damit besteht faktisch eine Leinenpflicht im Jagdrevier, sofern es keine Ausnahmegenehmigung gibt. Grundsätzlich sind Hirten-, Jagd-, Blinden- und Diensthunde (z. B. Polizei, Zoll, Bundeswehr) sowie Suchhunde – sofern sie erkennbar im Einsatz sind – davon ausgenommen.

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Weitere Regelungen zur Leinenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern 2025
Ferner gibt es separate Leinenpflicht-Regelungen in diversen Naturschutzgebieten. Darunter Klein Vielener See, Blüchersches Bruch und Mittelplan und Ostufer Tiefwaren-Falkenhäger Bruch. Dort wird vorgeschrieben, dass Hunde zur Zeit der Vogelbrut an der Leine zu führen sind, allerdings wird dort kein konkreter Zeitraum genannt. Entsprechend gilt das Bundesnaturschutzgesetz und die dort angegeben Zeiträume. Der Nationalpark der Vorpommerschen Boddenlandschaft schreibt, dass der einzige sichere Schutz für Wildtiere die Leine bleibt.
An vielen Stränden in Mecklenburg-Vorpommern müssen sich Hundehalter auf Regeln zur Leinenpflicht oder gar Betretungsverbote einstellen. Auch auf vielen explizit als Hundestrände ausgelobten Orten besteht trotzdem eine Leinenpflicht. Das Portal Ostsee24.de hat eine Übersicht mit roten und grünen Pfotensymbolen dazu. Am besten informiert man sich vor der Reise oder dem Spaziergang, an welchem Strandabschnitt welche Regeln gelten.
Die Afrikanische Schweinepest hatte 2024 einen Hausschweinebetrieb in Mecklenburg-Vorpommern erreicht. Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung wurden eingeleitet und können daher auch hier 2025 eine Leinenpflicht für Hunde nach sich ziehen, wenn das Infektionsgeschehen wieder aufflammt. Aktuell gibt es jedoch keine Schutzzonen oder von Infektionen betroffenen Gebiete.
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