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Regelungen

Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen – welche Regeln 2025 gelten

Ein Herdenschutzhund bewacht Schafe auf dem Deich
Herdenschutzhunde in Niedersachsen haben gut lachen, da für sie kein Leinenpflicht-Wirrwarr gilt Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

2. April 2025, 18:09 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Wer mit seinem Hund in Niedersachsen unterwegs ist, muss sich auf ein höchst komplexes Regelwerk einstellen. Denn eine einheitliche Regelung zur Leinenpflicht gibt es hier nicht – was für Halter und auch Urlauber schnell zum Bußgeldrisiko werden kann. Doch an welchen Orten ist die Leine Pflicht?

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Niedersachsen verfügt über ein landesweit geltendes Hundegesetz. Allerdings entscheiden hier vor allem die Kommunen über die verschiedenen Regeln zur Leinenpflicht. Und obwohl das Bundesland eines der wenigen ist, welches keine Liste von potenziell gefährlichen Hunden führt, entscheiden dies hier auch allein die Städte, wie zum Beispiel Göttingen, wo aktuell die Hundesteuer für „gefährliche Hunde“ erhöht werden soll (PETBOOK berichtete).

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Niedersachsen?

In Niedersachsen gibt es ein landesinternes Gesetz, das viele Aspekte der Hundehaltung regelt. Im NHundG steht zum Beispiel, dass Halter verpflichtet sind, ihre Sachkunde über das richtige Halten von Hunden nachzuweisen. Diese Regelung ist seit dem 1. Juli 2013 gültig. Die Sachkunde ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Zusätzlich müssen Halter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Sachschäden abschließen, spätestens wenn der Hund sechs Monate alt ist.

Allerdings findet sich im landesweiten Gesetz keine allgemeine Leinenpflicht, sondern nur eine, die für erwiesenermaßen gefährliche Hunde gilt. Jedoch bedeutet das nicht, dass in Niedersachsen keine Leinenpflichten gelten – denn diese finden sich in vielen Verordnungen der Städte, die in ihrem Gebiet gelten.

Hannover

In Hannover gilt eine allgemeine Leinenpflicht in öffentlichen Anlagen der Innenstadt laut der Hunde Verordnung (HundeVO) von 1998. In den Wäldern gilt dieser Leinenzwang nur in den Schongebieten und in den Eilenriedebereichen zwischen Fritz-Behrens-Allee, Bernadotte-Allee und Hohenzollernstraße.

Der Leinenzwang gilt ferner innerhalb des Gebietes des Stadtbezirks Mitte, Fußgängerzonen und Einkaufszentren sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zu Kindertagesstätten und Schulen. Die Leinenlänge darf 150 cm nicht überschreiten. 1

Braunschweig

In Braunschweig gibt es einen ganzjährigen Leinenzwang in folgenden Natur- und Landschaftsschutzgebieten: 

  • Schapener Forst
  • Riddagshausen
  • Lammer Holz
  • Braunschweiger Okeraue
  • Mehlkamp und Heinenkamp
  • Mascheroder- und Rautheimer Holz
  • Thuner Sundern

Dasselbe gilt für die folgenden öffentlichen Anlagen:

  • Bürgerpark – vom Lessingplatz bis Friedrich-Kreiß-Weg sowie Kreißberg
  • Inselwallpark
  • Löwenwall (Grünanlage)
  • Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nußberg
  • Richmond-Park – Ostteil
  • Museumspark
  • Theaterpark
  • Viewegs Garten
  • Hermann-Löns-Park

Außerdem gilt ein generelles Betretungsverbot für Hunde auf historischen und städtischen Friedhöfen, städtischen Kinderspiel-, Jugend- und Bolzplätzen sowie andere durch entsprechende Hinweisschilder zum Spielen und Liegen ausgewiesene Flächen in öffentlichen Anlagen, auch Liegewiesen und Sandbereiche im Heidbergpark dürfen mit Hunden nicht betreten werden. 2

Tractive GPS Tracker

Osnabrück

Auch die niedersächsische Stadt Osnabrück hat ganz spezifische Regelungen erlassen, wo Hunde an einer Leine geführt werden müssen. Die ganze Liste lässt sich der „Verordnung über den Leinenzwang zum Schutz Erholungssuchender und wild lebender Tiere im Gebiet der Stadt Osnabrück vom 25. Juni 2019“ entnehmen.

Grundsätzlich dürfen sich Hunde in Osnabrück jedoch außerhalb der Innenstadt, der Waldgebiete, des Bürgerparks, der Friedhöfe und des Bereichs Rubbenbruch ohne Leine frei bewegen. 3

Göttingen

Laut einer Meldung der Stadt besteht im Naturschutzgebiet Göttinger Wald und Kerstlingeröder Feld das ganze Jahr über Leinenpflicht, ebenso in den Wildschongebieten, die mit einem grünen Hinweisschild gekennzeichnet sind.

Im Stadtgebiet sind Hunde innerhalb und auf den Göttinger Wallanlagen an der Leine zu führen, das gilt auch auf dem Bahnhofsvorplatz auf der Ostseite und vor dem Neuen Rathaus.

Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?

Niedersachsen führt auf Landesebene keine Liste von potenziell gefährlichen Hunderassen. Im NHundG finden sich jedoch Regelungen dazu, wie Hunde zu halten sind, die durch ihr Verhalten erwiesenermaßen als gefährlich eingeschätzt werden. Eins dieser Tiere muss außerhalb ausbruchssicherer Gelände angeleint werden und „hat einen Beißkrob zu tragen“ (NHundG §9). Dieser Zwang kann mithilfe eines Wesenstests aufgehoben werden.

Und hier wird es nun richtig kompliziert: Einige Städte Niedersachsens berufen sich auf das „Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland“ (HundVerbrEinfG §2). Demnach dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden.

Auf dieser Basis erheben unter anderem Hannover, Braunschweig und Osnabrück eine höhere Hundesteuer für diese „gefährlichen“ Hunde – eine gesonderte Anleinpflicht ergibt sich aber weder aus dem Landesgesetz noch aus dem Bundesgesetz. Denn dies wäre nur der Fall, wenn laut §7 des NHundG die Fachbehörde einen Hinweis auf die gesteigerte Aggressivität eines Hundes erhält, insbesondere darauf, dass Menschen oder Tiere gebissen wurden oder eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe vorliegt.

Wie eingangs erwähnt, erwägt nun auch Göttingen, sich an dem Vorbild dieser Kommunen zu orientieren und ebenfalls höhere Hundesteuer für diese Tiere zu erheben – die allgemeine Leinenpflicht der Stadt gilt jedoch ebenfalls nur in den aufgelisteten Gebieten, solange die Kommunen in diesen Gebieten nicht ebenfalls eigene Wege gehen.

Brut und Setzzeit – in Niedersachsen müssen Hunde vom 1. April bis 15. Juli an die Leine

In Niedersachsen gelten darüber hinaus Sonderregelungen während der sogenannten Brut- und Setzzeit. Laut dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG § 33) ist jede Person in der freien Landschaft dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und während dem 1. April bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden.

Dies gilt zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes vor Beunruhigung, sowie zum Schutz von Erholungssuchenden vor Belästigungen durch freilaufende Hunde – laut Wortlaut des Gesetzes. Dies gilt insbesondere auf Liegewiesen, Spielplätzen und Sportanlagen.

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Weitere Regelungen zur Leinenpflicht in Niedersachsen 2025

Die Afrikanische Schweinepest ist auch in Niedersachsen ein Thema, sodass saisonale Leinenpflicht-Regelungen in Kraft treten können. Generell rät das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Spaziergängern, die Wildschweine mit einem auffälligen Verhalten oder verendete Wildschweine entdecken, sollen dies umgehend dem örtlich zuständigen Veterinäramt melden.

Hundehalter müssen darauf achten, dass sie ihre Tiere von Wildschweinen fernhalten, um eine mögliche Übertragung des Virus zu verhindern, und das Wild nicht aufscheuchen. In ASP-betroffenen Regionen kann eine Leinenpflicht angeordnet sein.

Sie wohnen in Niedersachsen und/oder vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.

Themen #AmazonPets

Quellen

  1. Verordnung über das Halten von Hunden in der Landeshauptstadt Hannover vom 07.12.1998, PDF. ↩︎
  2. braunschweig.de, „Hunde: Anleinpflicht und Mitführverbot“ (aufgerufen am 2.4.2024) ↩︎
  3. numis-test.niedersachsen.de, „Anleinpflicht in der Stadt Osnabrück“ (aufgerufen am 2.4.2024) ↩︎

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