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Gesetzesdschungel

Leinenpflicht für Hunde in Rheinland-Pfalz – welche Regeln 2025 gelten

Eine junge Frau und ihr Hund unterwegs in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz die Natur mit dem Hund genießen geht oft mit Leinenpflicht einher Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

6. April 2025, 7:51 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Rheinland-Pfalz lockt nicht nur mit beeindruckenden Flusslandschaften und herausfordernden Mehrtageswanderungen: Auch ein Dschungel an Leinenpflicht-Vorgaben erwartet Halter, die mit ihrem Vierbeiner im Bundesland unterwegs sind.

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Wer mit seinem Hund in Rheinland-Pfalz unterwegs ist, sollte sich über die geltenden Regelungen zur Leinenpflicht gut informieren. Denn während es ein spezielles Landeshundegesetz für gefährliche Hunde gibt, entscheidet in vielen Fällen die jeweilige Kommune darüber, wo Hunde angeleint werden müssen. Besonders in Städten wie Mainz, Koblenz oder Ludwigshafen gelten dabei unterschiedliche Vorschriften – und auch zur Brut- und Setzzeit können Kommunen in Rheinland-Pfalz eine Leinenpflicht für bestimmte Gebiete erlassen.

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz?

Rheinland-Pfalz kennt keine flächendeckende generelle Leinenpflicht für alle Hunde, obwohl es ein Hundegesetz gibt. Dieses beschäftigt sicher aber ausschließlich mit „gefährlichen Hunden“. Das bedeutet: Auf Landesebene gibt es kein einheitliches Gesetz, das alle Hundehalter verpflichtet, ihre Tiere jederzeit an der Leine zu führen.

Stattdessen sind die Kommunen ermächtigt, eigene Regelungen zur Leinenpflicht aufzustellen. Und das tun sie auch – oft über Gefahrenabwehrverordnungen, Grünflächensatzungen oder spezielle Regelungen zu Naturschutzgebieten. Dabei gilt: Was in Mainz erlaubt ist, kann in Trier oder Koblenz bereits als Ordnungswidrigkeit gelten.

Mainz

In Mainz gilt laut zweier städtischer Gefahrenabwehrverordnungen eine generelle Leinenpflicht in:

  • öffentlichen Grünanlagen,
  • Fußgängerzonen,
  • und bestimmten Naturschutzgebieten.

Ferner ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen oder sie in öffentlichen Anlagen und im Bereich von Fußgängerzonen frei umherlaufen zu lassen sowie sie auf Kinderspielplätze mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.

Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche gekennzeichnet sind. Die Hunde sind so kurz an der Leine zu führen, dass nach den erkennbaren Umständen andere Personen oder die Allgemeinheit nicht belästigt oder gefährdet werden können und dadurch eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht besteht. 1

Eine weitere Gefahrenabwehrverordnung „zum Schutz von einzelnen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Mainz gegen die Verunreinigung durch Hunde“ sieht außerdem vor, dass in den öffentlichen Grünanlagen

  • Goetheplatz (außer Durchquerung Leibnizstraße – Goethestraße)
  • Laubenheimer Park

das Führen oder „freie Laufen lassen“ von Hunden verboten ist. 2

Verstöße werden mit Verwarn- oder Bußgeld geahndet. Die Leine muss so kurz sein, dass der Hund jederzeit kontrollierbar bleibt – eine maximale Leinenlänge ist aber nicht konkret definiert. Auch auf Spielplätzen und Liegewiesen herrscht Betretungsverbot für Hunde.

Ludwigshafen

In Ludwigshafen gibt es eine umfassende Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet – sowohl auf Straßen als auch in Grünanlagen. Wer seinem Hund dennoch Freilauf ermöglichen möchte, kann eine der offiziell ausgewiesenen Hundeauslaufflächen nutzen. Diese befinden sich etwa:

  • im Riedsaumpark,
  • am Zedtwitzhof in Mundenheim,
  • oder an der Rheinschanzenpromenade.

Wichtig: Listenhunde und gefährliche Hunde müssen nach LHundG auch dort angeleint bleiben.

Koblenz

In Koblenz müssen Hunde:

  • innerhalb von Ortschaften auf öffentlichen Straßen immer angeleint sein.
  • außerhalb von Ortschaften sofort angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Diese Regelung gilt unabhängig von Größe oder Rasse.

Trier

In Trier gilt eine Anleinpflicht auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen und innerhalb von öffentlichen Anlagen. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.

Außerdem sind Hund auf Kinderspielplätzen, in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken verboten. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 5000 Euro Bußgeld geahndet werden. Diensthunde von Polizei, Zoll, Bundeswehr etc. sind von der Leinenpflicht befreit, sofern sich die Hundeführer legitimieren können. 3

Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?

Das Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz (LHundG) regelt ausschließlich die Haltung sogenannter gefährlicher Hunde (§1). Dazu zählen:

  • Hunde, die bereits durch Aggression oder Bissverhalten auffällig geworden sind,
  • Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft oder Angriffslust,
  • sowie bestimmte Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull-Terrier und Kreuzungen, die die genannten Rassen enthalten.

Für diese Tiere gilt im gesamten Bundesland eine Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb des eigenen Grundstücks (§5). Zudem muss die Haltung eines Hundes unter den Auflagen dieses Gesetzes mit Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis erlaubt werden. Verstöße gegen das Gesetz und die darin verankerte Leinenpflicht können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Gibt es Sonderregelungen zur Brut und Setzzeit?

Rheinland-Pfalz kennt keine landesgesetzlich geregelte Brut- und Setzzeit. Dennoch sind Hundehalter laut Landesjagdgesetz (LJG) dazu verpflichtet, das Wildern und Stören von Wildtieren zu verhindern.

Es gibt hier jedoch keinen gesetzlich geregelten festen Zeitraum für eine saisonale Leinenpflicht. Lokale Behörden wie Jagd- und Naturschutzbehörden können auf der Grundlage des Gesetzes temporäre Regelungen erlassen.

Eine kleine Kuriosität findet sich jedoch im Waldgesetz (LWaldG) von Rheinland-Pfalz: Das Fahren mit Hundegespannen und Loipenfahrzeugen im Wald ist nur erlaubt, wenn man vorab die Zustimmung des Waldbesitzenden erlangt hat.

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Weitere Regelungen zur Leinenpflicht in Rheinland-Pfalz 2025

In Rheinland-Pfalz gab es bereits bestätigte Fälle der Afrikanischen Schweinepest, welche 2025 erneut zu einer Leinenpflicht in bestimmten Gebieten führen könnten. Denn um einer Verschleppung der Seuche entgegenzuwirken, herrscht in den sogenannten „infizierten Zonen“ eine Leinenpflicht.

Laut der Übersichtsseite des Rheinland-Pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gilt dies für Alzey-Worms mit der Stadt Worms, Donnersbergkreis, Bad Dürkheim, Mainz-Bingen mit der Stadt Mainz sowie der Rhein-Pfalz-Kreis mit den Städten Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer. In diesen Städten und Kommunen wurden bereits Sperrzonen verhängt. Diese Zonen können je nach Seuchengeschehen aufgehoben oder wieder eingesetzt werden. Wer sich unsicher ist, ob aktuell eine Seuchenschutzzone einzuhalten ist, sollte sich bei der örtlichen Gesundheitsbehörde erkundigen.

Hintergrund ist, eine Beunruhigung der Wildbestände zu verhindern, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht in Bereiche vertrieben werden, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind. 

Sie wohnen in Rheinland-Pfalz und/oder vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.

Quellen

  1. Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen vom 16.02.2011, PDF. ↩︎
  2. Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von einzelnen Grünanlagen im Gebiet der
    Stadt Mainz gegen die Verunreinigung durch Hunde vom 24. Februar 1999. PDF.
    ↩︎
  3. Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Trier vom 09.09.2019, PDF. ↩︎

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