
25. April 2025, 10:47 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Ob im Stadtpark, im Wald oder auf dem Feldweg – wer mit seinem Hund im Saarland unterwegs ist, muss sich an bestimmte Regeln zur Leinenpflicht halten. Doch ein einheitliches Gesetz gibt es nicht. Stattdessen entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, wo und wann Hunde an die Leine müssen. Dabei reicht das Spektrum von allgemeinen Anleinpflichten in öffentlichen Grünanlagen bis zum Verbot des „Abkotens“ im Gemüseanbaugebiet.
Wer im Saarland mit seinem Hund unterwegs ist, muss sich auf kommunale Einzelfallregelungen zur Leinenpflicht einstellen. In Saarbrücken, Neunkirchen und Völklingen gelten jeweils eigene Vorschriften – meist für öffentliche Anlagen, Straßen und sensible Flächen wie Spielplätze oder Friedhöfe. Besonders streng geht dabei aber Saarlouis im Gemüseanbaugebiet Lisdorfer Aue vor. Zudem gelten in ganz Saarland Sondervorschriften für gefährliche Hunde sowie eine Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit. Was konkret gilt – und wo der Hund noch frei laufen darf – zeigt unser Überblick.
Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht im Saarland?
Im Saarland gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, die durch ein Gesetz oder Verordnung erlassen wurde. Daher können alle Kommunen selbst entscheiden, wo und für welche Hunde eine Leinenpflicht gelten soll. Exemplarisch gilt Folgendes in den größten Städten:
Saarbrücken
In den Grünanlagen und den Siedlungs- und Verkehrsflächen der Landeshauptstadt Saarbrücken besteht Anleinpflicht, wie sich einer Broschüre der Stadt entnehmen lässt. Eine Leinenpflicht gilt zum Beispiel auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Grünanlagen wie:
- der Stadenanlage
- dem Netzbachweiher
- dem Burbacher Waldweiher
- dem Echelmeyerpark
- vom Ende der Mettlacher Straße in Burbach bis zur Höhe des Heizkraftwerkes
- vor den St. Arnualer Saarwiesen „Daarler Wiesen“ (Naturschutzgebiet)
Darüber hinaus müssen Hund auf Spielplätzen an der Leine geführt werden. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint bleiben.
Neunkirchen
In Neunkirchen wird die Leinenpflicht über eine Polizeiverordnung geregelt. Dort heißt es in Paragraf 14: „Tiere müssen so gehalten werden, dass Dritte nicht gefährdet werden. Insbesondere haben die Tierhalter und die mit der Führung und Pflege Beauftragten zu verhüten, dass die Nachbarn durch lang andauerndes Bellen, Heulen oder durch ähnlich laute Geräusche in ihrer Nachtruhe gestört werden.“
Aber auch das Halten und Führen von Hunden regelt der Paragraf. Sie dürfen nicht ohne Aufsicht frei umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen sind Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Wer einen oder mehrere Hunde mit sich führt, muss von seiner körperlichen Konstitution in der Lage sein, die Tiere sicher an der Leine zu halten und „die Leine muss für diese Aufgabe geeignet sein“.
Die Mitnahme von Hunden auf Liegewiesen, Spielplätze, allgemein zugängliche Sportanlagen
außerhalb festgelegter Benutzungszeiten, sowie auf städtische Schulhöfe, städtische Anlagen von vorschulischen Einrichtungen sowie Kinderkrippen und Kinderhorten ist verboten. Ausnahmen gibt es für Dienst, Assistenz- und Jagdhunde im Einsatz.
Völklingen
Hier dürfen Hunde ebenfalls nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen, so will es die Polizeiverordnung. In öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen, sofern nicht durch Beschilderung straßen-, anlagen- oder quartierbezogen Ausnahmen zugelassen sind. Betretungsverbote gelten auf:
- Kinderspielplätzen,
- Liegewiesen,
- in Badeanstalten,
- auf Badeplätzen,
- Sportanlagen,
- auf Schulhöfen und sonstige Anlagen von vorschulischen Einrichtungen
- sowie Friedhöfen und Bestattungsplätzen.
Saarlouis
Die Stadt Saarlouis informiert in einem Facebook-Post über eine Anleinpflicht in öffentlichen Anlagen. Davon betroffen sind u. a. Grünanlagen wie
- der Stadtgarten,
- der Ludwigspark,
- der Rundweg um den Saaraltarm,
- der Mittelweg und
- die Zirkuswiese auf dem Steinrausch,
- Kinderspielplätze,
- Bolzplätze,
- städtische Schulhöfe,
- nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Parkplätze vor den städtischen Kultur- und Sporthallen,
- öffentliche Bedürfnisanstalten
- und Gewässer mit ihren Ufern.
Laut einer gesonderten Polizeiverordnung gelten auch im Gemüseanbaugebiet Lisdorfer Aue Sonderregeln. Dies betrifft die landwirtschaftlichen Nutzflächen zwischen Ensdorfer Straße, Straße Fort Rauch, Von-Lettow-Vorbeck-Straße und Saar in denen das freie Umherlaufenlassen von Hunden sowie das Führen nicht angeleinter Hunde verboten. Angeleinte Hunde dürfen nur auf den Feldwegen geführt werden.
Des Weiteren ist es den Führern von Hunden untersagt, „diese im Gemüseanbaugebiet Lisdorfer Aue abkoten zu lassen. Sollte es dennoch zum Abkoten kommen, ist der Kot von dem Führer des Hundes unverzüglich zu beseitigen.“
Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?
Die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) sieht eine Leinenpflicht für bestimmte Hunde vor. Dies regelt Paragraf 5: „Gefährliche Hunde sind so zu halten, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.“
Zudem sind sie im befriedeten Besitztum der Halter so zu halten, dass sie es nicht verlassen können. „An jedem Zugang zum Besitztum oder zur Wohnung ist ein Warnschild im Mindestformat 15 mal 21 cm mit der deutlich lesbaren Aufschrift ‚Vorsicht – gefährlicher Hund‘ anzubringen.“
Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser)
- an der Leine geführt werden,
- einen Maulkorb (oder eine gleichwertige Vorrichtung) tragen.
- Die Leine muss kurz und fest sein.
- Es darf nicht mehr als ein gefährlicher Hund gleichzeitig geführt werden.
Dies gilt für alle Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben. Ferner auch für Hunde bestimmter Rassen laut Paragraf 6:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Pit Bull Terrier
Wenn ein Hund dieser Rassen durch einen Wesenstest nachweist, dass keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren vorliegt, gilt er nicht als gefährlich im Sinne der Verordnung. Der Test muss durch einen anerkannten, sachkundigen Tierarzt erfolgen. Die Bescheinigung ist alle drei Jahre zu erneuern.
Gibt es im Saarland eine Brut- und Setzzeit?
Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern findet sich im Waldgesetz des Saarlandes keine Sonderregelung über eine Leinenpflicht. Dies ist jedoch im Jagdgesetz des Bundeslandes geregelt (SJG).
Paragraf 33 schreibt die Einhaltung der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1. März bis 30. Juni vor. Entsprechend ist es in dieser Zeit verboten, Hunde in einem Jagdbezirk außerhalb eingefriedeter Flächen, die sie nicht verlassen können, unangeleint laufen zu lassen. Eine Ausnahme besteht, wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen.
Das Verbot gilt nicht für Hirten-, Jagd-, Blinden-, Rettungs-, Suchhunde und Hunde von diensthundehaltenden Behörden, die sich im Einsatz oder in Ausbildung befinden und entsprechend gekennzeichnet sind.

Leinenpflicht für Hunde in Bayern – welche Regeln 2025 gelten

Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen – welche Regeln 2025 gelten

Leinenpflicht für Hunde in Rheinland-Pfalz – welche Regeln 2025 gelten
Weitere Regelungen zur Leinenpflicht im Saarland 2025
Das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) sieht eine ermächtigende Vorschrift für Kommunen vor. Entsprechend können die Gemeinden und auch einzelne Naturschutzgebiete durch Satzung Regelungen zur Leinenpflicht von Hunden treffen. So sehen einige Gebiete wie Holzhauser Wald bei Türkismühle vor, dass Hunde frei laufen dürfen, wenn sie auf bestehenden Wegen oder in Sichtweite und im tatsächlichen Einwirkungsbereich der Halter oder Aufsichtspersonen geführt werden.
Die Verordnung über den Jägersburger Wald/Königsbruch enthält beispielsweise auch ein Verbot der Nutzung, die zu einer Störung oder Beeinträchtigung des Gebiets führen, insbesondere das Stören oder Entnehmen wild lebender Tiere.
Daraus ergibt sich implizit, dass ein unkontrollierter Freilauf als Störung gewertet werden kann, was in der Praxis auf eine faktische Leinenpflicht hinausläuft – zumindest außerhalb von Wegen und in sensiblen Bereichen. Am besten fährt man also, wenn man in saarländischen Naturschutzgebieten seinen Hund an die Leine nimmt.
Aktuell muss man sich im Saarland nicht auf eine gesonderte Leinenpflicht-Regelung zur Afrikanischen Schweinepest einstellen. Allerdings wird das Risiko einer Ausbreitung aufgrund der Fälle in Rheinland-Pfalz und Hessen stets neu bewertet.
Sie wohnen im Saarland und/oder vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.