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Rechtliches

Leinenpflicht für Hunde in Schleswig-Holstein – welche Regeln 2025 gelten

Ein Corgi rennt ohne Leine in der Brandung
An vielen Orten in Schleswig-Holstein haben Hundehalter gut lachen – denn die Regeln zur Leinenpflicht sind klar und einfach geregelt Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

8. April 2025, 16:39 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Das nördlichste Bundesland ist für viele ein gefragter Urlaubsort – und verfügt auch über klare, allgemeingültige Regeln für Hundehalter. Wo in Schleswig-Holstein eine Leinenpflicht für Hunde gilt.

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Während viele Bundesländer die Durchsetzung einer Leinenpflicht an die Kommunen abgeben, sieht es in Schleswig-Holstein anders aus. Ein landesinternes Gesetz stellt klare Regeln auf, an die Hundehalter sich halten können. Allerdings gibt es bei einem Besuch im hohen Norden auch einige Vorschriften auf Deichen, an Stränden und in Naturschutzgebieten zu beachten.

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Schleswig-Holstein?

Das Landesgesetz über die Haltung von Hunden (HundeG) schreibt in einigen Bereichen eine allgemeine Leinenpflicht vor. Entgegen anderslautenden Berichten gibt es in Schleswig-Holstein auch keine Pflicht, einen Sachkundenachweis – auch Hundeführerschein genannt –, zu erbringen. Allerdings steht in §4 des Gesetzes, dass Hundehalter nach einer bestandenen Sachkundeprüfung mit Vergünstigungen bei der Hundesteuer rechnen können. Ausnahmen für die allgemeine Leinenpflicht in Schleswig-Holstein gibt es jedoch nicht.

Diese gilt landesweit

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
  • bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
  • in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete
  • bei Mehrfamilienhäusern auf dem gesamten Grundstück und im Gebäude mit Ausnahme der nicht dem Gemeingebrauch unterliegenden selbst genutzten Räume oder Flächen
  • in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln
  • in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen
  • auf Friedhöfen
  • auf Märkten und Messen

Dabei muss man Hunde so an einer Leine führen, dass ständig ein sicheres Einwirken auf ihn möglich ist. Auf Antrag kann die zuständige Behörde aber auch Ausnahmen zulassen, wenn im Einzelfall Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Allerdings gibt es in Schleswig-Holstein auch Bereiche, die Hunde gar nicht betreten dürfen. Dies gilt in Kirchen, Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern sowie in Theatern, Lichtspielhäusern, Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräumen. Auch Badeanstalten sowie Badestellen an Oberflächengewässern im Sinne der Badegewässerverordnung vom 9. April 2008 (GVOBl. Schl.-H., S. 169) sowie Kinderspielplätze und Liegewiesen darf man nicht mit Hunden besuchen.

Darüber hinaus muss ein Hund, der außerhalb eines ausbruchssicheren Grundstücks läuft, ein Halsband, eine Halskette oder eine andere Anleinvorrichtung tragen. Auf dieser muss eine Kennzeichnung sein, aufgrund derer man den Halter ermitteln kann.

Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?

Seit dem Beginn des Jahres 2016 führt Schleswig-Holstein keine Liste von potenziell gefährlichen Hunderassen mehr. Allerdings enthält das HundeG auch Regelungen, für den Fall, dass sich ein Hund als gefährlich erwiesen hat. Diese gelten erst einmal für einen Zeitraum von zwei Jahren, können dann aber mit einem Wesenstest wieder gelockert werden.

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Dazu zählen Tiere, die bereits einen Menschen gebissen haben, solange dies nicht zur Verteidigung bei einer strafbaren Handlung und somit elementarem Selbsterhaltungstrieb des Hundes geschah. Auch Hunde, die wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben, oder anderes aggressives Verhalten zeigten oder ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, gelten als gefährlich.

Zudem gilt dies auch bei Hunden, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen. In diesen Fällen muss ihre Gefährlichkeit geprüft werden. Geht von dem Tier eine Gefahr für die öffentliche Sache aus, kann die zuständige Behörde beschließen, dass diese Hunde an einer höchstens zwei Meter langen Leinen laufen müssen. Dies gilt in allen Lagen, sobald das Tier das Grundstück des Halters verlässt (HundeG § 14). Ordnungswidrigkeiten können nach dem HundeG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Brut- und Setzzeit?

Schleswig-Holstein benötigt keine Brut- und Setzzeit-Regelungen, denn es gibt genaue Regelungen für Wald, Naturschutzgebiete, Strände und auch Deiche.

Laut dem Waldgesetz dürfen sich Hunde nur angeleint und nur auf Waldwegen geführt werden – dies gilt das gesamte Jahr über. Das Landesnaturschutzgesetz LNatSchG regelt das Mitführen von Hunden auf dem Strand. Laut §32 sind Hunde auf Strandabschnitten mit regem Badebetrieb in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten. In Naturschutzgebieten dürfen Hunde zudem grundsätzlich nur angeleint mitgeführt werden (§60). Auch auf Deichen muss man Hunde laut Paragraf 70 des Landeswassergesetz (LWG) an einer kurzen Leine führen – ansonsten gilt ein Betretungsverbot. Zuwiderhandlungen können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.

Somit sind quasi alle Gebiete, in denen Hunde brütende Wildtiere durch Stöbern oder Wildern stören könnten, ganzjährig oder saisonal mit einer Leinenpflicht belegt. Allerdings bitten Natur- und Artenschutzvereine ausdrücklich darum, dass Hundehalter sich während der Zeiten, die allgemein als Brut- und Setzzeiten gelten, besonders respektvoll gegenüber schutzbedürftigen Tieren verhalten und ihre Hunde stets im Blick behalten.

Die Verbote sowie das Wegegebot im Wald gilt nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Such- und Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes, Blindenführhunde sowie Behindertenbegleithunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung.

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In Schleswig-Holstein muss man aktuell in 2025 auch noch keine gesonderten Leinenpflichten zur Afrikanischen Schweinepest beachten. Denn im „Echten Norden“ gab es bislang noch keine bestätigten Fälle, wie das Landesportal informiert.

Sie wohnen in Schleswig-Holstein und/oder vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.

Themen Rechtliches

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