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Ruhestörung

Der Hund des Nachbarn bellt ständig? Das können Sie tun 

Nachbarshund bellt am Gartentor
Wenn der Nachbarshund oft laut bellt, kann zunächst ein Lärmprotokoll geführt und das Gespräch mit den Haltern gesucht werden. Foto: picture alliance/dpa | Marcus Brandt
Sonja Jordans

17. Oktober 2024, 6:58 Uhr | Lesezeit: 12 Minuten

Wer kennt das nicht? Endlich möchte man mal die Ruhe in den eigenen vier Wänden genießen, und schon geht es los: Ein Rasenmäher dröhnt, jemand greift zum Schlagbohrer und durchs Fenster dringt Musik. Zu allem Überfluss bellt Nachbars Hund auch noch mit voller Kraft und Ausdauer.

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Während es für Rasenmäher, Baulärm und lautes Musizieren gesetzliche Grenzen gibt, kann man einem Nachbarshund, der ständig bellt, dies doch nicht verbieten – oder? Wie viel Hundelärm man zu welchen Zeiten hinnehmen muss, was man tun kann, wenn das Gebell aus der Nachbarschaft nervt und wo man sich Unterstützung holen kann, erläutert PETBOOK. 

Warum bellen Hunde?

Für Hunde dient bellen in erster Linie der Kommunikation mit den Menschen. Zwar bellen die Tiere gelegentlich auch untereinander, häufiger aber im Umgang mit ihren Haltern oder Fremden. Bei Wölfen kommt diese Art der Kommunikation noch seltener vor, sie nutzen meist andere Ausdrucksformen, um sich mitzuteilen. Hunde dagegen bellen aus unterschiedlichen Gründen. Mitunter kommt es auf die Rasse an, manche bellen häufiger als andere. Unter anderem können aber auch 

  • Territorialverhalten 
  • Begrüßung/Aufregung 
  • Spielfreude 
  • Angst vor dem Alleinsein 
  • Langeweile1 

Ursachen sein. Laufen etwa Fremde am Gartenzaun oder der Tür vorbei, bellen Hunde, um anzuzeigen, wessen Revier hier ist. Auch zur Begrüßung bellen Hunde, etwa, wenn Herrchen oder Frauchen nach Hause kommen oder Besuch. Bellt ein Hund mitten im Spiel, zeigt er damit Spaß, Freude, Aufregung. Langanhaltendes Bellen, unterbrochen von Jaulen und Fiepen, zeigen Hunde meist, wenn sie alleine gelassen wurden und damit nicht zurechtkommen. Das Tier ist von der Situation gestresst, fühlt sich unsicher und ängstlich. Es ruft und bellt, bis seine Halter wieder zurück sind.

Manche Hunde bellen auch aus Langeweile, mitunter sogar nachts. Das Tier fordert seine Halter dann auf, sich mit ihm zu beschäftigen. Und meistens klappt das auch: Macht der Vierbeiner mitten in der Nacht Radau, stehen die Halter in der Regel ganz schnell neben ihm und schenken ihm die Aufmerksamkeit, die er sich wünscht. Situationen, in denen Hunde mit Gebell reagieren können, sind zahlreich – den einen Auslöser gibt es nicht. Wer seinem Hund lästiges und übermäßiges Bellen abgewöhnen möchte, sollte also zunächst herausfinden, aus welchen Gründen sich das Tier bemerkbar macht. Erst dann lässt sich daran arbeiten, unerwünschtes Bellen abzustellen.  

Nachbarshund bellt – muss man das ertragen? 

Hundegebell ist ein Thema, mit dem sich Gerichte in Deutschland schon viele Male befassen mussten. Denn selbst tierliebe und nervenstarke Nachbarn können sich irgendwann von bellenden Hunden gestört fühlen und sich fragen, ob sie den Lärm tatsächlich ertragen müssen. Und wie so oft, wenn es um juristische Fragen geht, lautet auch hier die Antwort: Es kommt drauf an.

Allgemein gilt, dass ein kurzes Anschlagen, wenn mal Fremde am Zaun vorbeilaufen, ebenso zu akzeptieren ist wie ein Begrüßungsbellen, wenn die Halter nach Hause kommen. Denn gelegentlich zu hörende Hundegeräusche sind grundsätzlich hinzunehmen und gehören zur artgerechten Reaktion der Tiere. Die Betonung hierbei liegt jedoch auf „kurz“, und auch die Lautstärke des Gebells sowie die Uhrzeit, zu der sich ein Hund bemerkbar macht, spielen bei der Beurteilung eine Rolle.

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Es kommt auf den Einzelfall an

Geht vom Gebell eine erhebliche Störung für andere Personen aus, die sie in ihrem Eigentum und Wohlbefinden beeinträchtigt, wie es im Juristendeutsch heißt, ist die Grenze des Hinnehmbaren überschritten. Daher macht es einen Unterschied, wie oft Menschen am Gartenzaun vorbeilaufen, sodass der Hund Alarm schlägt. Zwei bis drei Mal täglich, oder doch alle paar Minuten? Bellt der Nachbarshund zwar jedes Mal nur kurz, aber über einen längeren Zeitraum immer wieder oder regelmäßig auch noch nachts, müssen sich Nachbarn das nicht gefallen lassen. Kommt jedoch nur gelegentlich tagsüber jemand vorbei und herrscht ansonsten Ruhe, können sich Nachbarn kaum wegen übermäßiger Lärmbelästigung beschweren.

Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Dennoch sollten Hundehalter nicht allzu sorglos über das Bellen ihrer Lieblinge hinwegsehen, denn die Gerichte in Deutschland haben gezeigt, dass sie sehr genaue Vorstellungen davon haben, ab wann Hundelärm Hausfrieden und Nerven der Nachbarn stört – und dem Gebell dementsprechend enge Grenzen gesetzt.2  

Bellen nur zu festgelegten Zeiten 

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm etwa entschied bereits 1988, dass Hundegebell, das täglich mehr als eine halbe Stunde andauert, für die Nachbarschaft nicht zumutbar ist. Im vorliegenden Fall bellten zwei Hunde jeden Tag zwischen 45 und 75 Minuten dauerhaft, sodass es auf dem Grundstück der Nachbarn zu hören war. „Es ist unmaßgeblich, ob das Hundegebell auf das Grundstück der Kläger mit einer Lautstärke tönt, die eine gewisse Phonzahl übersteigt“, so das OLG seinerzeit. Sämtliche Geräusche, die „die Aufmerksamkeit in besonderem Maße auf sich ziehen, sind eine störende Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB auch dann, wenn sie diejenige Phonstärke nicht überschreiten, bei der Verkehrs- und Industriegeräusche noch hinnehmbar sind“, hieß es weiter.3

Denn die Geräusche beeinträchtigen bereits ab einer Lautstärke, mit der sie sich „in das Bewusstsein desjenigen drängen, der sie nicht hören will“. Zu diesen Geräuschen gehöre demnach auch Hundegebell. Folgen für den Hundehalter: Er musste seine Tiere so halten, dass deren Bellen täglich nicht länger als insgesamt 30 Minuten, einzeln nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und nur zwischen acht bis 13 Uhr und 15 bis 19 Uhr zu hören war.4

Wie man seinen Hund außerhalb solcher festgesetzten Zeiten zur Ruhe bringt, bleibt den Haltern überlassen – Hauptsache, während der Ruhezeiten sind die Tiere still.5

Übrigens: Sollte ein Hund sich während dieser Zeit aus Gründen, die der Halter nicht beeinflussen kann, dennoch mal mit einem kurzen Kläffen melden, drohen ihm in der Regel dennoch keine Konsequenzen. Läuft etwa eine Katze auf das Grundstück und der Hund bellt sie kurz an, ist das auch von genervten Nachbarn hinzunehmen. Gleiches gilt für ein kurzes „Wuff“, wenn es an der Haustür klingelt. Viel mehr allerdings sollte tatsächlich nicht zu hören sein. 

Auch interessant: Hund mit Wasser anspritzen, um Bellen abzugewöhnen? Das sagt Hundetrainer André Vogt 

Hausfrieden darf nicht gestört sein?

Unmissverständlich sorgte 2006 das Amtsgericht Bremen in einem Mehrfamilienhaus für Ruhe. Die Folgen für den Hundehalter waren allerdings gravierend: Er durfte seine Hunde gar nicht mehr in der Wohnung halten. Zwar könne nach Meinung des Bremer Amtsgerichts jeder Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters Hunde in einer Wohnung halten. Der Vermieter müsse die Tierhaltung aber nicht erlauben, wenn die Hunde den Hausfrieden stören. Und das sah das Gericht im verhandelten Fall als gegeben an. Denn die Hunde des Mieters bellten sowohl tagsüber als auch nachts intensiv und anhaltend. Davon wachten andere Bewohner des Hauses immer wieder auf.

Zudem fühlten sie sich auch am Tag durch das Bellen belästigt. Nach Beschwerden wollte der Vermieter die Haltung der Tiere verbieten. Der Halter ging dagegen vor. Das Bremer Amtsgericht aber gab dem Vermieter recht. Er könne die Tierhaltung verbieten, wenn die Hunde den Hausfrieden stören. Und von den Tieren des Mieters sei in dem Fall nun mal eine „erhebliche Störung und Belästigung“ für die Nachbarn ausgegangen.

Übrigens: Ob ein Hund in einem reinen Wohngebiet oder einer Gegend Radau macht, in der auch Gewerbe angesiedelt ist, macht bei der Lärmbelästigung anderer keinen Unterschied. Selbst Wachhunde, die auf einem Firmengrundstück herumlaufen, um Einbrecher abzuschrecken, dürfen laut Gerichtsurteil nicht beliebig oft und laut herumbellen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass auch als Wachhunde angeschaffte Tiere nachts im Haus gehalten werden müssen, wenn sie die Nachbarschaft mit ihrem Gebell um den Schlaf bringen. Und auch auf dem Land, wo Tiergeräusche eher als ortsüblich gelten, muss ein Hundehalter sicherstellen, dass Nachbarn zu allgemeinen Ruhezeiten nicht andauerndem Gekläffe ausgesetzt sind. Das Recht der Nachbarn auf Ruhe hat Vorrang vor dem Interesse des Hundehalters, so das Landgericht Mainz. Und: Wie Urteile aus der Vergangenheit gezeigt haben, ist es bei störendem Gebell auch unerheblich, ob der Hund in der Wohnung lärmt oder draußen auf dem Grundstück.6  

Was kann man gegen Hundegebell tun?

Zunächst sollten lärmgeplagte Nachbarn das Gespräch mit den Hundehaltern suchen. Vielleicht ist ihnen gar nicht bewusst, wie oft und laut ihr Tier bellt. Hierbei kann es helfen, über einen gewissen Zeitraum, aber mindestens zwei Wochen, ein Lärmprotokoll zu führen. Notieren Sie, wann und wie lange das Gebell zu hören ist. So können Hundehalter nachvollziehen, wie intensiv ihr Tier die Nachbarn „unterhält“. Mitunter, etwa wenn ein Hund nur laut wird, wenn er alleine ist, wissen Halter womöglich gar nicht, dass ihr Liebling anderen den letzten Nerv raubt.

Bellt der Hund im Garten, reicht es vielleicht schon, wenn er zu bestimmten Zeiten im Haus gehalten wird. Hilft ein sachliches Gespräch mit den Hundehaltern jedoch nicht, gibt es mehrere Möglichkeiten, um gegen die Belästigung vorzugehen. Wer Eigentümer ist, kann sich beispielsweise an die Vermieter der Hundehalter wenden oder die zuständige Ordnungsbehörde informieren, denn Hundegebell ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG.7

Auch hierbei ist es wichtig, ein Lärmprotokoll vorzulegen und eventuell Zeugen zu benennen, um zu belegen, wann, wie lange und wie intensiv der Nachbarshund bellt. Die Ordnungsbehörde kann unter Umständen eine Anordnung gegen die Halter erlassen, wonach diese für Ruhe sorgen müssen. Weitere Regelungen, die sich mit übermäßigen Störungen aus der Nachbarschaft beschäftigen, finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach etwa Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Störer geltend gemacht werden können. Auch in landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften sind Regelungen in Bezug auf Störungen wie Lärm aus der Nachbarschaft festgeschrieben. Werden Hunde in einem Zwinger oder ähnlichem gehalten, können auch baurechtliche Normen eine Rolle spielen. Wer wirklich keine andere Lösung als den Gang vor Gericht findet, sollte sich am besten zuvor juristisch beraten lassen. 

Vermieter muss tätig werden

Auch Mieter müssen ständiges Gebell oder Jaulen nicht hinnehmen. Hilft ein Gespräch mit den Hundehaltern nicht, sollten die Vermieter über die Lärmbelästigung informiert werden. Sie können und müssen in Mietshäusern geeignete Maßnahmen ergreifen. Mieter sollten daher ihre eigenen Vermieter schriftlich und mit Fristsetzung auffordern, etwas gegen den Lärm zu unternehmen.

Wichtig: Auch in diesem Fall sollte man ein ausführliches Lärmprotokoll beilegen. Ein lapidares „das dauernde Gebell nervt“, reicht nicht aus. Und: Kurzes Bellen und andere, gelegentlich auftretende „Hundegeräusche“ müssen auch in Mehrfamilienhäusern hingenommen werden. Übersteigt der Lärm jedoch die Grenze des Zumutbaren, müssen Vermieter sich bei einer Beschwerde mit dem Vermieter der Hundehalter in Verbindung setzen. Bleibt ein Vermieter trotz Aufforderung bis zum genannten Stichtag untätig oder gibt an, das Problem geschildert zu haben und nun nichts mehr machen zu können, steht Mietern unter gewissen Voraussetzungen eine Mietminderung zu.

Wichtig:
Mieter sollten niemals sofort die Miete kürzen, wenn der Nachbarshund vermehrt bellt und sie sich gestört fühlen! Zunächst muss der eigene Vermieter informiert werden, damit er entsprechende Schritte unternehmen kann. Zudem sollten die Minderung und deren Grund angekündigt werden. Auch sollte die Miete nicht zu drastisch gekürzt werden. In der Vergangenheit entschieden Gerichte auf Minderungen zwischen fünf bis zehn Prozent der Kaltmiete. Um Folgen oder gar eine Kündigung wegen unberechtigter Kürzungen zu vermeiden, sollten sich Mieter jedoch juristischen Rat bei einem Anwalt oder dem örtlichen Mieterverein holen. Die gekürzte Miete können die Vermieter übrigens beim Verursacher des Lärms – in diesem Fall dem Hundehalter – als Schadensersatz geltend machen. 

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Vorsicht vor überzogenen Ansprüchen

Auch wenn Gerichte in der Vergangenheit bisweilen sehr streng über bellende Hausgenossen geurteilt haben, heißt das nicht, dass Nachbarn gegen jegliches Geräusch oder gar die Hundehaltung an sich vorgehen können. Wer sich beschwert und rechtliche Schritte einleiten möchte, sollte daher zunächst überlegen, ob das Gebell wirklich so anhaltend, laut und störend ist. Denn haben Hundehalter alles getan, damit ihr Liebling zu festgesetzten Zeiten oder während der allgemein üblichen Ruhezeiten still bleibt, kann selbst ein gelegentlich hörbares Bellen nicht dazu führen, dass sie ihren Hund abschaffen müssen. Nachbarn haben grundsätzlich keinen Anspruch auf völlige Ruhe und somit auch nicht auf ein generelles Bellverbot –  das nämlich käme einem vollständigen Haltungsverbot für Hunde gleich. Das jedoch können selbst sehr genervte Nachbarn, die Hunde gar nicht leiden können, gerichtlich nicht einfach durchsetzen.

Genauso wenig kann schließlich nächtliches Duschen, gelegentliches musizieren oder samstägliches Rasen mähen gänzlich untersagt werden. Sollte man jedoch der Meinung sein, die Hunde in der Nachbarschaft werden nicht artgerecht gehalten, vernachlässigt oder gar gequält und bellen oder jaulen deswegen, kann man sich an die Ordnungsbehörden oder eine Tierschutzorganisation wenden. Auch dann ist es wichtig, möglichst genau zu schildern, woher der Eindruck kommt und wie sich die Tiere verhalten.   

Fazit: Anhaltendes Hundegebell kann, wie jeder andere Lärm auch, sehr störend sein. Fühlen sich Nachbarn davon belästigt, sollten sie das Gespräch mit den Haltern suchen. Verantwortungsvolle Hundebesitzer sorgen dafür, dass ihr Liebling nicht zur Belastung für andere wird. Schließlich möchten auch sie nicht nachts von lauter Musik oder dem Rasenmäher der Nachbarn beschallt werden. Allerdings: Gelegentliches Bellen ist hinzunehmen. Und vielleicht ist der Hund, der plötzlich zu hören ist, noch neu in der Familie und muss erst ankommen? Dann legen sich bellen und jaulen sicher rasch und sind kein Grund, gleich juristisch gegen die Verursacher vorzugehen. Im Nachbarschaftsrecht gilt schließlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Wenn allerdings auch das freundlichste Gespräch nicht hilft, kann man sich an entsprechende Stellen wenden. Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an, wie ein Gericht entscheidet.

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Quellen

  1. happyhunde.de, „Dein Hund bellt wenn er alleine ist? 2 Ursachen und 2 Lösungen“ (aufgerufen am 16.10.2024) ↩︎
  2. mietrecht.org, „Hundegebell in der Nachbarwohnung – Was tun als Mieter?“ (aufgerufen am 16.10.2024) ↩︎
  3. justiz.nrw.de, „Oberlandesgericht Hamm, 22 U 265/87“ (aufgerufen am 16.10.2024) ↩︎
  4. promietrecht.de, „Bellen, Jaulen eines Hundes - Ruhestörung, Lärmbelästigung für Mieter“ (aufgerufen am 16.10.2024) ↩︎
  5. mein-schoener-garten.de, „Streitfälle rund um Hunde im Garten“ (aufgerufen am 16.10.2024) ↩︎
  6. haufe.de, „Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.7 Hundegebell“ (aufgerufen am 16.10.2024) ↩︎
  7. bussgeldkatalog.net, „Hundegebell als Ruhestörung & Urteile über laute Vierbeiner“ (aufgerufen am 16.10.2024) ↩︎
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