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Weiteres Urteil

Kommt jetzt das Verbot für Französische Bulldoggen?

Eine gelangweilte Französische Bulldogge liegt auf dem Sofa
Eine Französische Bulldogge wie diese, die ihre Nase richtig benutzen kann, ist eher selten. Daher könnte es schon bald ein Zuchtverbot für die Rasse geben Foto: Getty Images / Edwin Tan
Louisa Stoeffler
Redakteurin

18. Dezember 2024, 11:46 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Die Französische Bulldogge erfreut sich großer Beliebtheit – sei es wegen ihrer auffälligen Ohren, der kompakten Größe oder ihres oft charmanten Charakters. Doch viele Tierschützer und Veterinäre sind sich einig, dass die angezüchteten Merkmale dieser Hunde erhebliche gesundheitliche Probleme verursachen können, die sie ein Leben lang begleiten. Binnen weniger Wochen gab es nun zwei Gerichtsurteile, die der erste Schritt sein könnten, die Zucht dieser Tiere in Deutschland zu verbieten.

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Sie gilt als die Trendhunderasse der letzten Jahre und hat nicht nur Prominente wie Lady Gaga oder Bill Kaulitz überzeugt. Auch immer mehr Privatpersonen entscheiden sich für diese Hunde, die regelmäßig in den Listen der beliebtesten Vierbeiner ganz oben landen. In den USA hat die Französische Bulldogge – liebevoll auch „Frenchie“ genannt – 2022 sogar den Labrador Retriever nach über 30 Jahren von der Spitze der Beliebtheitsskala verdrängt (PETBOOK berichtete). Doch die große Popularität hat ihren Preis: Tierschützer warnen schon lange, dass die intensive Zucht gesundheitliche Leiden verstärkt. Die Forderungen nach einem Verbot der Französischen Bulldogge werden daher immer lauter. Zwei Urteile gegen die Zucht und für ein Ausstellungsverbot könnten in Deutschland nun richtungsweisend werden.

Keine Ausstellung mit „versteckten“ Qualzuchtmerkmalen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 5. November 2024 geurteilt, dass ein Verbot der Ausstellung für bestimmte Französische Bulldoggen rechtskräftig ist. Die Kläger wurden von der Hundeausstellung ausgeschlossen, weil sie eine Untersuchung auf die sogenannten verdeckten Qualzuchtmerkmale nicht bestanden hatten. Diese ist seit 2022 auf Hundeschauen vorgeschrieben.

Von den 14 angemeldeten Französischen Bulldoggen seien 13 von der Amtstierärztin überprüft und als Träger von Qualzuchtmerkmalen eingeschätzt worden. Bei einer Hündin F. wurde sogar festgestellt, dass ihre verkürzte Rute nur noch aus zwei anstatt 20 Wirbeln bestand und nicht mehr beweglich war. Sie wurde daraufhin auch aufgrund der fehlenden Einhaltung der Duldungs- und Mitwirkungspflichten von der Ausstellung ausgeschlossen. Daraufhin kam es zum Streit, der erst durch Einschalten der Polizei beendet wurde.

Verwaltungsgericht Düsseldorf weist Klage zurück

Die Kläger wehrten sich vor Gericht gegen die Beurteilung der Amtstierärztin, denn diese beruhe auf einer allgemeinen Vorverurteilung der Rasse. Auch gäbe es keine wissenschaftlichen Beweise, dass eine verkürzte Rute Französische Bulldoggen in ihrem Verhalten einschränkt. Zudem würden die mit den Hunden in Verbindung gebrachten Krankheiten in kontrollierten Zuchten kaum auftreten.

Zuletzt argumentierten die Kläger, Französische Bulldoggen hätten keine gesundheitlichen Auswirkungen durch die angezüchteten Merkmale und seien darüber hinaus für ihren friedvollen Charakter und kaum auftretende Beißvorfälle bekannt.

Allerdings sagen diverse Studien etwas ganz anderes aus. Zur Beurteilung der Sache zog das Gericht Einschätzung der AG Tierschutz, der Bundesärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und des Qualzucht-Evidenz-Netzwerks (QUEN) heran. In der Urteilsbegründung heißt es daher, die Brachyurie (Stummelschwänzigkeit) stelle grundsätzlich ein Qualzuchtmerkmal dar. Auch gebe es keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die Rute keine Funktion in der Kommunikation eines Hundes habe. 1

Züchterin von Bulldoggen verliert endgültig vor Gericht

Auch eine Züchterin von Bulldoggen verlor zuletzt vor Gericht. Der Stein für das richtungsweisende Urteil wurde bereits 2022 ins Rollen gebracht. Damals erließ der Landkreis Rotenburg (Wümme) ein Zuchtverbot für die dort ansässige Züchterin von Französischen und Englischen Bulldoggen.

Die Begründung dafür lieferten zuständige Amtstierärzte: Nach dem sogenannten Qualzuchtparagrafen 11b des Tierschutzgesetzes wurde der Frau die Zucht aufgrund der Merkmale der Kurzköpfigkeit und der Stummelschwänzigkeit ihrer Tiere untersagt. Denn hierdurch entstünden bei den Tieren Schäden, Leiden und Schmerzen, heißt es in der Urteilsbegründung.

Zudem wurde die Züchterin zur Verhütung zukünftiger Verstöße nach § 16 a des Tierschutzgesetzes dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sich die Tiere nicht weiter vermehren und ihr eine Mitteilungspflicht bei Besitzerwechsel auferlegt. Auch solle sie zukünftige Halter auf das Zuchtverbot hinweisen, was diese auch schriftlich bestätigen müssten.

Züchterin klagte durch mehrere Instanzen

Auch sollte die Züchterin Nachweise vorlegen, die Genuntersuchungen über den Merle-Faktor bei ihren Tieren bestätigten. Dabei handelt es sich um Pigmentaufhellungen, die aber nicht nur geflecktes Fell verursachen, sondern auch Taubheit oder Deformation der Augen auslösen können. 2

Das Verwaltungsgericht Stade erließ das Urteil bereits am 25.10.2022 (Az. 11 ME 221/22), doch die Züchterin klagte gegen Teile des Beschlusses per Eilantrag. Dieser wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Stade und nunmehr auch am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Wie das Qualzucht-Evidenz-Netzwerk, dessen fundierte Merkblätter auch hier für die Beurteilung der Tiere genutzt wurden, berichtet, habe die Züchterin ihre Klage im Laufe der Verhandlung aus unbekannten Gründen zurückgezogen. Sie selbst sei bei dem Gerichtstermin nicht anwesend gewesen. Durch die Klagerücknahme ist der erlassene Bescheid des Landkreises Rotenburg (Wümme) nun bestandskräftig und somit unanfechtbar geworden. 3

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Diese Urteile setzten ein klares Zeichen für den Tierschutz, heißt es auf der Website des Qulzucht-Evidenz-Netzwerks. Zudem betone es, dass das Wohl der Tiere über privaten Interessen steht.

Weitere Verfahren zu Zucht- und Ausstellungsverboten laufen derzeit und werden wohl umfassende Konsequenzen bis zu einem tatsächlichen Verbot von Zucht und Ausstellung der Französischen Bulldogge mit sich bringen. Denn bestandskräftige Urteile wie diese sind richtungsweisend für die künftige Beurteilung von Qualzuchten nach Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes.

Präzedenzfälle dieser Art gab es 2019 gegen die Zucht der Scottish Fold und 2015 gegen komplett haarlose Spyhnx-Katzen. 4, 5 Zuletzt wurden auch die ersten vier Generationen der Hybridzüchtung Savannah-Katze als Qualzucht eingestuft.6 Mit einem möglichen Verbot der Englischen und Französischen Bulldogge ist dies nun auch erstmals für Hunde der Fall.

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Quellen

  1. www.justiz.nrw, „Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 7084/22“ (aufgerufen am 18.12.2024) ↩︎
  2. QUEN.eu, „Merkblatt Hund Merle-Syndrom“ (aufgerufen am 18.12.2024) ↩︎
  3. Tierschutz.Hessen.de, „Aktenzeichen 11 ME 221/22, 10 B 481/22“ (aufgerufen am 18.12.2024) ↩︎
  4. Gesetze-Bayern.de, „Tierschutzrechtliches Zuchtverbot von Katzen“ (aufgerufen am 18.12.2024) ↩︎
  5. Landerescht-Hamburg.de, „Zucht von Sphynx-Katzen ohne funktionsfähige Vibrissen“ (aufgerufen am 18.12.2024) ↩︎
  6. rv.hessenrecht.hessen.de, „Zucht von Savannah-Rassekatzen“ (aufgerufen am 18.12.2024) ↩︎

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