2. Dezember 2024, 14:04 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Die Hunderasse erfreut sich großer Beliebtheit – sei es wegen ihrer auffälligen Ohren, der kompakten Größe oder ihres oft charmanten Charakters. Doch viele Tierschützer und Veterinäre sind sich einig, dass die angezüchteten Merkmale dieser Hunde erhebliche gesundheitliche Probleme verursachen können, die sie ein Leben lang begleiten. Ein Gerichtsurteil könnte nun der erste Schritt sein, die Zucht dieser Tiere in Deutschland zu verbieten.
Sie gilt als die Trendhunderasse der letzten Jahre und hat nicht nur Prominente wie Lady Gaga oder Bill Kaulitz überzeugt. Auch immer mehr Privatpersonen entscheiden sich für diese Hunde, die regelmäßig in den Listen der beliebtesten Vierbeiner ganz oben landen. In den USA haben sie 2022 sogar den Labrador Retriever nach über 30 Jahren von der Spitze der Beliebtheitsskala verdrängt (PETBOOK berichtete). Doch die große Popularität hat ihren Preis: Tierschützer warnen schon lange, dass die intensive Zucht gesundheitliche Leiden verstärkt. Die Forderungen nach einem Verbot der Rasse werden daher immer lauter, und ein mögliches Urteil in Deutschland könnte nun einen Wendepunkt markieren.
Züchterin von Bulldoggen verliert endgültig vor Gericht
Der Stein für das richtungsweisende Urteil wurde bereits 2022 ins Rollen gebracht. Damals erließ der Landkreis Rotenburg (Wümme) ein Zuchtverbot für eine ansässige Züchterin von Französischen und Englischen Bulldoggen.
Die Begründung dafür lieferten zuständige Amtstierärzte: Nach dem sogenannten Qualzuchtparagrafen 11b des Tierschutzgesetzes wurde der Frau die Zucht aufgrund der Merkmale der Kurzköpfigkeit und der Stummelschwänzigkeit ihrer Tiere untersagt. Denn hierdurch entstünden bei den Tieren Schäden, Leiden und Schmerzen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Zudem wurde die Züchterin zur Verhütung zukünftiger Verstöße nach § 16 a des Tierschutzgesetzes dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass sich die Tiere nicht weiter vermehren und ihr eine Mitteilungspflicht bei Besitzerwechsel auferlegt. Auch solle sie zukünftige Halter auf das Zuchtverbot hinweisen, was diese auch schriftlich bestätigen müssten.
Züchterin klagte durch mehrere Instanzen
Auch sollte die Züchterin Nachweise vorlegen, die Genuntersuchungen über den Merle-Faktor bei ihren Tieren bestätigten. Dabei handelt es sich um Pigmentaufhellungen, die aber nicht nur geflecktes Fell verursachen, sondern auch Taubheit oder Deformation der Augen auslösen können. 1
Das Verwaltungsgericht Stade erließ das Urteil bereits am 25.10.2022 (Az. 11 ME 221/22), doch die Züchterin klagte gegen Teile des Beschlusses per Eilantrag. Dieser wurde jedoch vom Verwaltungsgericht Stade und nunmehr auch am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.
Wie das Qualzucht-Evidenz-Netzwerk, dessen fundierte Merkblätter für die Beurteilung der Tiere genutzt wurden, berichtet, habe die Züchterin ihre Klage im Laufe der Verhandlung aus unbekannten Gründen zurückgezogen. Sie selbst sei bei dem Gerichtstermin nicht anwesend gewesen. Durch die Klagerücknahme ist der erlassene Bescheid des Landkreises Rotenburg (Wümme) nun bestandskräftig und somit unanfechtbar geworden. 2
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Dieses Urteil setze ein klares Zeichen für den Tierschutz, heißt es auf der Website des Qulzucht-Evidenz-Netzwerks und betone, dass das Wohl der Tiere über privaten Interessen steht.
Weitere Verfahren zu Zucht- und Ausstellungsverboten laufen derzeit und werden wohl umfassende Konsequenzen bis zu einem tatsächlichen Verbot von Zucht und Ausstellung der Französischen Bulldogge mit sich bringen. Denn bestandskräftige Urteile wie dieses sind richtungsweisend für die künftige Beurteilung von Qualzuchten nach Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes.
Präzedenzfälle dieser Art gab es 2019 gegen die Zucht der Scottish Fold und 2015 gegen komplett haarlose Spyhnx-Katzen. 3, 4 Zuletzt wurden auch die ersten vier Generationen der Hybridzüchtung Savannah-Katze als Qualzucht eingestuft.5 Mit der Englischen und Französischen Bulldogge ist dies nun auch erstmals für Hunde der Fall.