
11. Februar 2025, 12:52 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Während in Deutschland der Bruch der Ampelregierung zu komplettem Stillstand beim neuen Tierschutzgesetz geführt hat, hat eines unserer direkten Nachbarländer gleich Nägel mit Köpfen gemacht. Ab dem 1. Juli 2026 ist dort ein Sachkundenachweis für viele Tiere – insbesondere für Hunde – Pflicht.
In der Schweiz ist es schon lange verpflichtend, auch Spanien schreibt einen verpflichtenden „Haustierführerschein“ bereits vor. Nun zieht ein drittes europäisches Land nach. Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle, die dort einen Hund halten wollen, mindestens vier Stunden Theorie und zwei Stunden Praxis mit einem Sachkundenachweise absolvieren, bevor sie ein Tier halten dürfen.
Deutschsprachige Nachbarländer im Tierschutz um Längen voraus
Während in Deutschland lange um eine Anpassung des Tierschutzgesetzes gerungen und durch den Bruch der Ampelregierung letztlich gar nichts geschah (PETBOOK berichtete), macht Österreich Nägel mit Köpfen: Ab Juli 2026 müssen alle angehenden Hundehalter dort einen Sachkundekurs absolvieren.
Das Tierschutzgesetz schreibt dann sowohl theoretische als auch praktische Einheiten vor, die grundlegende Kenntnisse zur Hundehaltung vermitteln. Die Kriterien können je nach Bundesland variieren, sollen jedoch möglichst einheitlich sein.
Zuvor hatte jedes Bundesland selbst einscheiden können, wie und in welcher Form Sachkunde von Tierhaltern abgefragt wurde. So mussten in der Steiermark seit 2012 Ersthundehalter einen „Hundekundenachweis“ vorlegen, in Niederösterreich nur Halter von „Listenhunden“. In Wien galt eine allgemeine Nachweispflicht bereits seit 2019. In Oberösterreich trat eine Gesetzesanpassung mit Pflicht zum Sachkundenachweis am 1. Dezember 2024 in Kraft.
Einheitliche Grundkenntnisse für alle
Trotz der Einführung in Wien stieg die Anzahl der offiziell angemeldeten Hunde von 55.099 im Jahr 2019 auf über 60.000 im Jahr 2022. Dies zeigt, dass die Maßnahme keinen abschreckenden Effekt hat, sondern vielmehr das Verantwortungsbewusstsein der Hundehalter stärkt. Mit der österreichweiten Einführung des Sachkundekurses soll sichergestellt werden, dass Hunde artgerecht gehalten und ihre Bedürfnisse dauerhaft erfüllt werden.
Der verpflichtende Sachkundekurs vermittelt essenzielle Informationen zur Hundehaltung, darunter Pflege, Gesundheit, Entwicklung und rechtliche Vorschriften. Durch diese Maßnahme sollen Hundehalter besser auf den Alltag mit ihrem Tier vorbereitet werden. Besonders wichtig ist die Fähigkeit, schwierige Situationen richtig einzuschätzen und angemessen darauf zu reagieren.
Ein weiterer positiver Effekt des verpflichtenden Kurses ist die Vermeidung von Spontankäufen. Viele Hunde werden unüberlegt angeschafft und später wieder ausgesetzt. Durch das verpflichtende Wissen über die langfristige Verantwortung sinkt das Risiko solcher unüberlegten Entscheidungen.

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Tierschutzgesetz in Österreich in mehreren Bereichen angepasst
Allerdings sieht die Anpassung des österreichischen Tierschutzgesetzes nicht nur Änderungen für die Hundehaltung vor, sondern wie man der Korrespondenz entnehmen kann, sind folgende weitere Maßnahmen geplant:
- Sachkundenachweise im Rahmen von vier Theoriestunden für die Haltung von Exoten, insbesondere Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln – allerdings nur vier Stunden Theorie, Praxis nicht vorgesehen
- ein Züchter, der mehr als zwei Würfe von Hunden oder Katzen pro Jahr abgibt, benötigt eine Bewilligung
- Berufung einer wissenschaftlichen Kommission zur Vermeidung von Qualzucht
- Ressortchef kann Zucht von belasteten Rassen gänzlich verbieten
- Strafbarkeit von Trennung von Muttertier und Nachkommen vor Absetzhalter soll Welpenhandel einschränken
- Verschärfung des Tatbestandes Tierquälerei, unter anderem bei Vögeln, die mehr als 10 Prozent des Federkleids verloren haben

Liebes Österreich, was ist mit Katzen und Kleintieren?
„Dass unser Nachbarland im Tierschutz so viel weiter ist als Deutschland, ist lobenswert. Das neue Tierschutzgesetz umfasst auch nicht nur Heimtiere, sondern beendet die absurd lange Auslauffrist von der Haltung von Schweinen auf Vollspaltböden. Anstatt sie noch bis 2040 auf Beton mit Kot- und Urinrillen zu halten, macht das österreichische Tierschutzgesetz radikal mit dieser Praktik noch 2025 Schluss. Gut so!
Doch liebes Österreich, meiner Tierschützerseele fehlen noch ein paar Heimtiere auf der Liste. Warum muss für die Haltung von Katzen und Kleintieren noch keine Sachkunde bewiesen werden? Warum diese Unterscheidung zu Hunden oder Exoten? Aufklärungsbedarf besteht auch bei Katzen, aber wahrscheinlich noch mehr bei sensiblen Kleintieren. In der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes – und dann auch endlich in Deutschland – vielleicht?“