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Tierleid

Schwanz und Ohren bei Hunden kupieren – darf man das? 

Damit der Dobermann gefährlicher aussieht, werden denTieren ein Teil der Hängeohen einfach abgeschnitten, damit sie spitz nach oben stehen. Ist das Kupieren von Hunden, wie diese Praxis genannt wird, erlaubt?
Damit der Dobermann gefährlicher aussieht, werden denTieren ein Teil der Hängeohen einfach abgeschnitten, damit sie spitz nach oben stehen. Ist das Kupieren von Hunden, wie diese Praxis genannt wird, erlaubt? Foto: Getty Images
Porträt-aufnahme von PETBOOK-Redakteurin Natalie Dekcer mit Katze auf Arm
Freie Autorin

25. Juli 2023, 10:25 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Mit Schönheitsidealen ist es so eine Sache: Um sie zu erreichen, sind manchmal schmerzhafte Eingriffe nötig. Wir Menschen können selbst entscheiden, ob wir diese Prozedur auf uns nehmen möchten, um volle Lippen oder einen flacheren Bauch zu erhalten. Problematisch wird es, wenn Haustiere unseren ästhetischen Vorstellungen angepasst werden sollen. Dazu zählt etwa das Kupieren von Ohren und Schwanz bei Hunden. Aber ist das überhaupt erlaubt? 

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Der Begriff Kupieren kommt vom französischen Wort „couper“, das übersetzt „abschneiden“ bedeutet. Damit ist auch schon recht genau ausgedrückt, was beim Kupieren geschieht: Den betroffenen Hunden werden Teile der Ohren und/oder des Schwanzes abgeschnitten. PETBOOK erläutert, was im deutschen Tierschutzgesetz zu dieser umstrittenen Praxis steht: Darf man Ohren und Schwanz beim Hund kupieren? 

Welchen Hunden kupiert man Rute und Ohren? 

Das Kupieren der Ohren wird vor allem bei „gefährlich wirkenden“ Rassen wie Dobermann, Boxer, American Staffordshire Terrier, Dogge und Pinscher durchgeführt. Durch die gekürzten Ohren sollen diese Hunde einen noch „aggressiveren Look“ erhalten. Im Alter von etwa sieben Wochen entfernt man dem Welpen mittels einer angelegten Schablone und Skalpell etwa zwei Drittel der Ohrmuschel. Die Wunde wird vernäht und das verstümmelte Ohr etwa zwei bis drei Wochen lang mit einem Klebeband hochgebunden. 

Das Kupieren der Rute dient zum einen dazu, die Hunde kompakter und gefährlicher erscheinen zu lassen, hatte aber durchaus auch gesundheitliche Gründe. So verletzen sich Jagdhunde schnell mal die Rute, wenn sie beim Hetzen von Wild durchs Unterholz rennen. Da die Schwänze vieler Jagdhundrassen recht lang und dünn sind, kommt es bei Schlägen der Rute gegen Äste oder Stämme leicht zu offenen Brüchen, die sehr schmerzhaft sind. Um sich und seinem Tier dies zu ersparen, ist es gängig, die Schwänze der Hunde zu kupieren, um so das Verletzungsrisiko zu minimieren.

Das Kupieren der Rute wird bei wenige Tage alten Welpen durchgeführt. Dabei entfernt man einen Teil des Schwanzes – meist unter Vollnarkose. Vor allem englische Züchter wenden jedoch ein anderes Verfahren an: Sie schnüren die Blutzufuhr des Schwanzes mit einem Gummiband ab, bis ein Teil der Rute abstirbt und abfällt. 

Auch interessant: Diese Rassen gelten in Deutschland als Listenhunde

Ist das Kupieren von Ohren und Rute erlaubt? 

In Deutschland ist das Kürzen von Ohren und Rute aus optischen Gründen verboten. In § 6 des Tierschutzgesetzes steht: „Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.“ Ausnahmen gibt es nur, wenn die Amputation medizinisch notwendig ist – etwa aufgrund eines Tumors oder Unfalls. Und auch für Jagdhunde gibt es weiterhin Ausnahmen, um Verletzungen der Rute bei der Jagdarbeit zu verhindern. 

Dass das Kupieren von Ohren und Schwanz beim Hund grundsätzlich verboten ist, hat durchaus Gründe. Das (medizinisch nicht erforderliche) Amputieren dieser Körperteile ist nicht nur schmerzhaft, es kann auch dauerhafte Schäden nach sich ziehen. Zudem sind kupierte Hunde in der Kommunikation mit Artgenossen eingeschränkt: Schließlich nutzen die Vierbeiner ihre Ohren und den Schwanz für die Körpersprache. 

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Wo ist das Kupieren noch erlaubt? 

Trotz des Kupierverbots sieht man noch gelegentlich Dobermänner, American Pitbull Terrier und andere Rassen mit gekürzten Ohren und Schwänzen. Deren Züchter lassen die Eingriffe meist im Ausland durchführen, wo sie noch erlaubt sind – etwa in Osteuropa. Doch auch dieser „Kupiertourismus“ kann in Deutschland bestraft werden. Im Jahr 2017 verurteilte das Amtsgericht Burgwedel einen Hundebesitzer zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 Euro, denn der Mann hatte die Ohren seiner Dogge in Belgien von einem Tierarzt kupieren lassen. Der Richter am Amtsgericht Burgwedel begründete sein Urteil übrigens wie folgt: „Die Folgen dieser Tierquälerei, die Schmerzen, wirken sich in Deutschland aus.“ 

Ich persönlich empfinde es als gut, dass das deutsche Tierschutzgesetz dieser Verstümmelung einen Riegel vorschiebt. Einem Hund Schmerzen zuzufügen, um ihn den eigenen Schönheitsidealen anzupassen, ist einfach grausam.

Quellen

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