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Für bestimmte Rassen Pflicht

Was passiert bei einem Wesenstest für Hunde? 

Der Wesenstest ist für Hunde einiger Rassen sowie Vierbeiner, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, bindend.
Der Wesenstest ist für Hunde einiger Rassen sowie Vierbeiner, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, bindend. Foto: picture alliance/dpa | Uwe Zucchi
Dennis Agyemang
Redakteur

12. Oktober 2023, 17:41 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Bei einem Wesenstest werden sowohl Hunde, die mit aggressiven Verhalten aufgefallen sind, als auch einige „Listenhunde“-Rassen auf bestimmte Gefährlichkeit geprüft. Wie so ein Wesenstest für Vierbeiner aussieht und welche Konsequenzen es hat, wenn ein Hund diesen Test nicht besteht, erklärt PETBOOK.

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In den Medien hört man immer wieder vom sogenannten „Wesenstest“. Auch Halter von Listenhunden erwähnen zuweilen, dass ihr Vierbeiner mal wieder einen ablegen muss. Doch was genau passiert bei so einem Wesenstest und wofür ist er eigentlich gut?

Was ist ein Wesenstest beim Hund?

Beim Wesenstest geht es darum, das vom Hund ausgehende Gefahrenpotential einzuschätzen. Denn eine falsche Erziehung kann im Zweifelsfall nicht nur andere Hunde, sondern auch Menschen in Gefahr bringen. Ähnlich ist es auch bei einem unkontrollierten Jagdtrieb, bei dem der Hund zusätzlich auch ein Risiko für Haus- oder Wildtiere darstellen kann.

Von einem Wesenstest erhofft sich der Gesetzgeber, mögliche Risiken schon früh zu erkennen und minimieren zu können. Denn bei Hunden bestimmter Rassen geht der Gesetzgeber prinzipiell davon aus, dass das Tier aufgrund seiner Rasse gefährlich ist. Deshalb werden Vierbeiner beim Wesenstest von ausgebildeten Sachverständigen unter anderem auf ein sozialverträgliches Verhalten sowie auf das Verhalten in stressbedingten Alltagssituationen getestet.

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Welche Hunde müssen einen Wesenstest absolvieren?

Grundsätzlich muss jeder Hund, der von den Behörden als gefährlich eingestuft wird, einen Wesenstest absolvieren. Darunter fallen Hunde, sobald sie einen Mensch oder ein anderes Tier angegriffen und verletzt haben.

Zudem ist auch für Listenhunde ein Wesenstest verpflichtend. Allerdings unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, welche Hunde hierbei als potenziell gefährlich eingestuft werden. So gibt es beispielsweise in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gar keine Listen. Somit sind in einigen Bundesländern Halter bestimmter Hunderassen nicht pauschal dazu verpflichtet, ihr Tier testen zu lassen.

Keine einheitlichen Regelungen

Auf der anderen Seite müssen – je nach Bundesland – Halter mit einem Pitbull-Terrier, American Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier oder einem Bullmastiff mit ihrem Tier zum Wesenstest antreten. Die Tatsache, dass die potenzielle Gefahr von Listenhunden nicht einheitlich definiert wird, sondern dass es regionale Unterschiede gibt, wird von vielen betroffenen Haltern schon lange kritisiert. So können je nach Wohnort bestimmte Auflagen für die Haltung eines Hundes gelten, während diese für Halter mit der gleichen Rasse im Nachbarort keine Rolle spielen, falls dieser schon in einem Bundesland mit anderen Gesetzen liegt.

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Wie läuft ein Wesenstest ab?

So uneinheitlich wie die Frage, wer einen Wesenstest ablegen muss, sind auch die Situationen, denen sich die Tiere stellen müssen. Insgesamt setzt sich der Wesenstest aus verschiedenen Einzeltests und Untersuchungen zusammen, die auch hier von Bundesland zu Bundesland variieren. Teilweise gibt es sogar Unterschiede zwischen einzelnen Sachverständigen.

Zu den Rahmenbedingungen gehört aber in der Regel, dass der Halter vor dem Test den Personalausweis vorlegt sowie möglicherweise vorhandene amtliche Schreiben. Zudem muss meist auch ein Fragebogen ausgefüllt werden und auch der Impfausweis wird geprüft. Daher sollte bereits gegen Tollwut, Hepatitis, Leptospirose, Staupe und Parvovirose geimpft worden sein.

Wann und wo findet der Wesenstest statt?

Abgenommen werden die Wesenstests – je nach Wohnort – vom Ordnungsamt, dem ansässigen Veterinäramt oder Tierärzten mit spezieller Zusatzausbildung. Dabei ist das Ziel, in verschiedenen Testsituation nach Anzeichen für rassespezifische Aggressivität suchen.

Halter sollten sich darüber informieren, welche Regeln in ihrem Bundesland gelten, wo der Test abgenommen wird und ab welchem Alter. Sollte letzteres nicht vom jeweiligen Bundesland vorgeschrieben sein, empfehlen Experten, Hunde erst ab einem Alter von 15 Monaten für den Verhaltenstest anzumelden.

Worauf wird beim Wesenstest geachtet?

Oft besteht der Test aus zwei Teilen und umfasst eine Befragung des Halters, sowie die eigentliche Untersuchung. Dabei wird überprüft, wie der Hund in verschiedenen Situationen reagiert. In vermeintlichen Alltagssituationen, bei Hundekontakt oder auch bei bewusster Provokation durch den Sachverständigen. Die Gutachter schauen dabei genau hin, wie gehorsam der Vierbeiner auf bestimmte Kommandos als auch auf Stresssituationen reagiert – etwa bei Autolärm oder schreienden Babys.

Es wird aber auch geprüft, wie der Hund auf andere Menschen wie Jogger oder Radfahrer, aber auch andere Hunde reagiert. Gerade beim Hundekontakt wird darauf geachtet, welche Reaktionen das Tier auf einen Hund des gleichen Geschlechts hinter einem Zaun zeigt.

Um sicherzugehen, dass der Hund zuvor nicht vom Halter mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt wurde, wird häufig auch ein Lerntest gemacht. Dadurch können die Sachverständigen feststellen, ob Beruhigungsmittel im Spiel sind. Sollte dies der Fall sein, erfolgt kein Wesenstest.

Auch die Gesundheit ist Teil der Prüfung

Außerdem achten Veterinäre im etwa einstündigen Test auf mögliche Erkrankungen des Tieres, die einen Einfluss auf das Verhalten haben könnten. So können unter anderem
Schmerzen und Unwohlsein Ursachen für aggressives Verhalten sein. Sollte der Hund in allen Tests gut abschneiden, bekommt er eine Unbedenklichkeitserklärung. Dennoch kann dies mit verschiedenen Auflagen verbunden sein und je nach Bundesland muss der Test regelmäßig wiederholt werden.

Was passiert, wenn der Hund durch den Wesenstest fällt?

Fällt der Hund beim Wesenstest mit aggressivem Verhalten auf – etwa durch einen Beißversuch – kann er durch den Verhaltenstest fallen. Über mögliche Sanktionen entscheidet der zuständige Sachverständige.

Je nach Auffälligkeit können Ausbildungs- und Trainingsmaßnahmen sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht angeordnet werden. Im schlimmsten Fall kann das Tier sogar beschlagnahmt werden.

Was kostet der Wesenstest?

Je nach Bundesland kann man den Wesenstest erst nach bestandenem Sachkundenachweis machen. Dabei fallen Kosten an. So müssen Halter je nach Wohnort mit einer Gebühr von 100 bis 300 Euro für den Wesenstest rechnen. Hinzu kommen dann noch 50 bis 200 Euro für den vorausgegangenen Sachkundenachweis.

Auch wenn die Landes-Hundeordnungen zwar keine Vorbereitung auf den Wesenstest vorschreibt, so empfehlen Experten eine gute Vorbereitung auf den Wesenstest. Beispielsweise mit besonderen Vorbereitungskursen von Hundeschulen oder Tierärzten, mit dem Fokus auf Verhaltenstherapie.

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Quellen

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