23. Mai 2023, 13:43 Uhr | Lesezeit: 9 Minuten
Katzen gelten als eigenständig und manche meinen sogar, die Tiere würden sich ihre Besitzer oder ihr Zuhause selbst aussuchen. Aber darf man eine Katze, die einem zuläuft, einfach behalten? PETBOOK erklärt, man dabei beachten sollte und was rechtlich gilt.
Wenn seit Wochen immer wieder eine fremde Katze im Garten auftaucht, miaut und sich füttern und streicheln lässt, vermutet so mancher Tierfreund mitunter, die Mieze habe kein Zuhause – und behält sie kurzerhand als eigene. Schließlich ist das Tier von selbst gekommen, zutraulich und eine Suchmeldung hängt auch nicht an der Laterne vor dem Haus. Doch ist das überhaupt erlaubt? Darf man eine zugelaufene oder gefundene Katze einfach behalten? Was muss man beachten und welche Folgen drohen, wenn man ein Tier behält, das jemand anderem gehört?
Suchen Katzen sich ihre Besitzer selber aus?
Katzen, so ist immer wieder zu hören, würden selbst entscheiden, bei wem sie leben wollen. Schließlich gehen sie mitunter gerne zu den Nachbarn, wo sie mit Leckereien statt Dosenfutter verwöhnt werden. Und außerdem miaut das Tierchen stets herzzerreißend vor der Terrassentür, wenn es nicht hineingelassen wird. Das sagt doch wohl genug, oder etwa nicht?
Ganz klar nein, teilt dazu nicht nur das Haustierzentralregister Tasso mit, bei dem Tierhalter ihre Haustiere registrieren lassen können. Denn juristisch ändert der Wille einer Katze nichts an den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen. Demnach ist auch bei einer Katze, die immer wieder im eigenen Garten auftaucht und sich durchfüttern lässt, grundsätzlich davon auszugehen, dass sie jemand anderem gehört, dessen Rechte zu respektieren sind, fasst Tasso-Juristin Ann-Kathrin Fries die Sachlage zusammen.
Auch, wenn ein Finder zu gerne glauben möchte, die Katze habe sich ihn als neuen Halter ausgesucht, darf sie nicht behalten werden. Ein juristischer Anspruch darauf, das Tier zu behalten, entsteht auch durch regelmäßige Besuche und lautes Miauen der Katze nicht.
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Wie ist die Rechtslage bei einer zugelaufenen Katze?
Auch wenn es hart klingen mag. Aber in einem Fall von zugelaufenen Haustieren gilt das gleiche Recht wie bei Fundsachen. Wem ein Tier zuläuft, wird also ebenfalls gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Finder. Daher besteht auch bei einer Katze die sogenannte Anzeigepflicht. Das heißt, Finder müssen mitteilen, dass ihnen eine Katze zugelaufen ist. Demnach müssen entweder die Verlierer beziehungsweise Eigentümer des Tiers oder – da diese meist nicht bekannt sein dürften – die zuständige Behörde über den Fund informiert werden. Und zwar unverzüglich, wie es juristisch korrekt heißt, also so bald wie möglich.
Die Katze erst Tage oder Wochen zu behalten und zu schauen, ob man denn vielleicht zueinander passt, ist daher nicht „unverzüglich“. In der Regel ist das Ordnungsamt beziehungsweise Fundbüro der jeweiligen Stadt richtiger Ansprechpartner. Aber auch Tierheime oder die Polizei nehmen Meldungen über ein gefundenes Tier auf. Zwar ist der Finder einer Sache – zu der auch Tiere zählen – gesetzlich dazu verpflichtet, sie zu verwahren. In aller Regel wird das Tier jedoch im örtlichen Tierheim untergebracht – vor allem, wenn die Finder es nicht beherbergen können oder möchten.
Wer eine Fundkatze einfach behält, begeht Diebstahl
Unter Umständen können sich Finder nach Rücksprache mit den Behörden auch selbst um das Tier kümmern. Allerdings müssen sie dann eine artgerechte Haltung und Pflege (die auch einen Tierarztbesuch einschließen kann) sicherstellen. Die dafür gemachten Aufwendungen können, wenn sie im Rahmen des Üblichen bleiben, später gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht werden.
Wer eine Katze jedoch einfach behält, anlockt und einsperrt oder auf andere Art und Weise seinen Eigentümern entzieht, kann wegen Diebstahls oder Fundunterschlagung belangt werden. Schlagzeilen machte jüngst ein Fall aus Hessen, bei dem eine Frau offenbar eine Katze in ihr Auto gelockt und „entführt“ hatte. Die rechtmäßige Besitzerin des Tiers wandte sich an die Behörden, ein Richter erließ schließlich einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der „Catnapperin“. Das Tier wurde dort entdeckt und zurück zu seiner Eigentümerin gebracht.
Was ist zu tun, wenn eine Katze immer wieder im Garten auftaucht?
Am besten erst einmal nichts, raten unter anderem Juristen, das Haustierregister Tasso sowie die Tierschutzorganisation Peta. Freigänger-Katzen haben oftmals große Reviere, streichen durch Gärten, Parks und Hinterhöfe. Auch wenn ein Tier miauend vor Ihrer Tür steht, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es Hilfe benötigt oder kurz vor dem Verhungern steht.
Fremde Katzen sollten grundsätzlich erst einmal nicht gefüttert werden. Abgesehen davon, dass Katzen manches Futter und Lebensmittel für Menschen nicht vertragen und schlimmstenfalls an den Folgen falschen Futters sterben können, ist es den meisten Eigentümern auch nicht recht, wenn Fremde ihr Tier anfüttern. Selbst wenn Sie es nur gut meinen und glauben, besser zu wissen, was das Tier benötigt: Bedenken Sie, dass die Katze vielleicht auf spezielle Nieren- oder Diätnahrung angewiesen ist und sich deshalb nicht woanders den Bauch vollschlagen darf.
Ist die Katze verletzt oder verwahrlost, darf man einschreiten
Zudem ist die Katze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht heimatlos und hat ein Zuhause, in dem sie verpflegt und geliebt wird. Lässt das Tier es zu, darf es jedoch gestreichelt werden. Auch das Anlocken mit Worten oder Spielzeug ist nicht verboten, allerdings sollten Sie bedenken, dass es eben nicht Ihre Katze ist, mit der Sie spielen oder schmusen möchten. Vielleicht finden Sie heraus, wem die Katze gehört und können dort nachfragen, ob sie das Tier streicheln oder vielleicht sogar hineinlassen dürfen.
Anfüttern oder das Tier ins Haus zu holen sollte ansonsten tunlichst unterlassen werden. Sollten Sie dennoch Bedenken haben, ob es dem Tier gutgeht, können Sie es sich genauer ansehen, das geht auch, ohne es hochzuheben oder anzufassen. Wirkt die Katze gepflegt, normal ernährt und macht einen gesunden Eindruck? Oder hat sie kahle Stellen im Fell, ist ungewöhnlich struppig und sehr dünn (wobei auch alte Tiere dünn sein können und oftmals struppigeres Fell haben), hat Flöhe oder ist verletzt, hat Wunden oder verklebte Augen? Dann, aber nur dann sollte eingeschritten werden, rät unter anderem die Tierschutzorganisation Peta.
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Was ist zu tun, wenn man eine verletzte oder kranke Katze gefunden hat?
Ist das Tier verletzt, auffällig unterernährt oder von Parasiten befallen, sollte man es rasch einem Tierarzt vorstellen. Dieser kann Wunden versorgen, der Allgemeinzustand des Tiers überprüfen und in der Regel auch die Eigentümer der Katze ermitteln. Die meisten Katzen tragen einen Chip unter der Haut oder sind anderweitig gekennzeichnet, sodass Tierärzte, Tierheime und ähnliche Einrichtungen schnell herausfinden können, wohin sie gehört. Vielleicht wird das Tier bereits seit Wochen oder gar Monaten vermisst und ist so weit von zu Hause entfernt, dass es nicht mehr zurückfindet.
Tragen Sie am besten Handschuhe, wenn Sie die Katze vorsichtig greifen. Verletzte oder verängstigte Tiere können sich dennoch aus Angst oder Schmerz wehren und heftig zubeißen oder kratzen, davor sollten Sie sich schützen. Zudem kann ein Tier auch Krankheiten übertragen.
Am besten organisieren sie eine geeignete Transportbox oder einen Korb, um die Katze zum Tierarzt zu bringen. Lassen Sie das Tier nicht frei im Auto herumlaufen, das kann zu Unfällen oder weiteren Verletzungen beim Tier führen, etwa, wenn Sie abrupt bremsen müssen! Und: schauen Sie nach, ob die Katze vielleicht Junge in der Nähe versteckt hat. Diese sollten nicht allein zurückgelassen werden. Informieren Sie in diesem Fall am besten eine Tierrettungsstelle oder fragen Sie bei einem Tierarzt um Rat, bevor Sie die Katzenmutter einfach einpacken.
Was kann man sonst noch tun?
Bei einem gesunden Tier können Sie zunächst in der Nachbarschaft nachfragen, wem es gehört und ob überhaupt eine Katze vermisst wird. Da sich Freigänger jedoch häufig weiter von ihrem Zuhause entfernen, heißt es nicht, dass es heimatlos ist, wenn es keinem Nachbarn gehört.
Informieren Sie die zuständigen Behörden und das örtliche Tierheim über die Katze. Auch über das Haustierregister Tasso können Sie nach einer zu dem Fundtier passenden Meldung suchen. Hängen Sie gegebenenfalls Suchzettel an Laternen, im Supermarkt oder an Geschäften in der Nähe aus. Ist das Tier beispielsweise im Ohr tätowiert, geben Sie die Nummer besser nicht an, wie auch das Juraforum rät: Der rechtmäßige Eigentümer wird die Nummer kennen, anhand derer können Sie ihn identifizieren.
Auch über Nachbarschaftsportale im Internet oder Facebook lassen sich mitunter die Eigentümer des Tiers ermitteln. Fangen Sie das Tier dennoch nicht einfach ein. Warten Sie ab, vielleicht ist die Katze neu in Ihrem Viertel und schaut sich deswegen einfach nur genauer in ihrem neuen Revier um.
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Kann ich eine zugelaufene Katze behalten, wenn sich kein Eigentümer meldet?
Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Sollten Sie das Tier den Behörden gemeldet und alles versucht haben, um die rechtmäßigen Eigentümer ausfindig machen zu können, dann dürfen Sie es unter Umständen behalten. Dazu müssen jedoch mindestens sechs Monate ab Meldetermin verstrichen sein, in denen sich kein Eigentümer gefunden hat.
Fazit: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Sollte also eine Katze immer wieder in Ihrem Garten oder vor Ihrer Tür auftauchen, ist sie dennoch vermutlich nicht heimatlos und benötigt auch keine Hilfe. Füttern Sie das Tier nicht, auch wenn es miaut. Beobachten Sie die Katze lieber und achten Sie auf ihr Befinden. Nur wenn das Tier offensichtlich verletzt oder krank ist, sollten Sie einschreiten und es zu einem Tierarzt bringen. Und: Melden Sie den Fund des Tieres so schnell wie möglich, sonst könnten Sie sich unter Umständen strafbar machen.
Quellen
- Tasso.net, „Fremde Katze – Rechtliche Lage“ (aufgerufen am 23.5.2023)
- Juraforum.de, „Fundkatze: Darf man eine zugelaufene Katze behalten?“ (aufgerufen am 23.5.2023)
- Peta.de, „Katze zugelaufen oder gefunden: Was tun? Wen anrufen?“ (aufgerufen am 23.5.2023)
- Hessenschau.de, „Entführte Katze mit Durchsuchungsbeschluss befreit“ (aufgerufen am 23.5.2023)