2. Dezember 2022, 17:13 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
In diesem Jahr fand zum 19. Mal die Weltartenschutzkonferenz statt. Die Vertragsstaaten haben in Panama getagt, und mehr Schutz und Handelsbeschränkungen für zahlreiche gefährdete Tierarten beschlossen. Insbesondere Haie, Reptilien und Amphibien sollen zukünftig besser geschützt werden. Leider hat sich jedoch am Schutzstatus einiger Arten wie den Nilpferden nichts geändert. PETBOOK gibt einen Überblick über die wichtigsten Beschlüsse.
Viele Tierarten sind nicht nur durch Wilderei oder dem Verlust von Lebensraum vom Aussterben bedroht. Mit ihren gesamten Körpern, oder ihren Krallen, Zähnen und Häuten wird reger Handel betrieben. Entweder, weil die Menschen sie als exotische Haustiere oder Delikatessen schätzen oder sich von bestimmten Körperteilen heilende Kräfte erhoffen. Dagegen stellt sich die Weltartenkonferenz seit Jahrzenten Regeln gegen den Handel mit geschützten Tieren auf. Auf der 19. Weltartenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens, auch unter der Abkürzung CITES bekannt, haben die Vertragsstaaten Handelsbeschränkungen für zahlreiche gefährdete Tierarten beschlossen.
Weltartenschutzkonferenz schützt gefährdete Tiere und Pflanzen seit 1973
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) schützt alle Tier- und auch Pflanzenarten, die durch den internationalen Handel gefährdet sind. Darin werden aktuell die Ein- und Ausfuhr von circa 40.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten geregelt. Diese führt stehen im CITES auf bestimmten Listen. Arten auf der Liste „Anhang I“ gelten dabei als „vom Aussterben bedroht“ und Arten der Liste „Anhang II“ als „durch den Handel gefährdet“.
In diesem Jahr fand die 19. Weltartenkonferenz vom 4. bis 25. November in Panama statt. Dabei wurden erstmals rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt, wie Bundesumweltministerin Steffi Lemke in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mitteilte (BMUV). Wir haben die wichtigsten Beschlüsse und Neuerungen des CITES für Sie zusammengefasst:
Von Fischerei bedrohte Arten auf die CITES-Liste gesetzt
Die Vertragsstaaten stellten in der Konferenz zahlreiche Haiarten unter Schutz. Dazu gehörten Requiemhaie, der stark befischte Blauhai und auch Hammerhaie. Aber auch andere Arten, die durch die Fischerei bedroht sind, wurden auf die CITES-Listen gesetzt. Darunter fallen unter anderem Gitarrenrochen und Seegurken.
Deutschland habe sich sehr für diese Anträge eingesetzt, weil Haie und Rochen nach Amphibien inzwischen die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltierklasse sind, heißt es in der Pressemitteilung des BMUV. Dafür sei vor allem der internationale Handel mit Haiflossen und anderen Produkten verantwortlich. Mit den nun beschlossenen Listungen auf Anhang II würden etwa 90 Prozent statt der bisherigen 25 Prozent des Handels unter die Nachhaltigkeitskontrolle von CITES fallen.
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Elfenbein- und Nashornhandel nach 19. Weltartenkonferenz weiterhin verboten
Vor allem Nashörner und Elefanten haben wegen des Elfenbeinhandels ein hohes Schutzniveau. Zur 19. Artenschutzkonferenz hatten mehrere südafrikanische Länder den Antrag gestellt, das seit 30 Jahren bestehende internationale Verbot des Handels mit Elfenbein und Nashorn abzuschwächen. Dies wurde erfolgreich abgewehrt.
Auch Namibia hatte einen weniger strengen Schutzstatus für seine Nashörner beantragt. Dieser Vorschlag wurde jedoch angenommen, allerdings mit Einschränkungen. So darf das Land künftig lebende Tiere zu Naturschutzzwecken im natürlichen und historischen Verbreitungsgebiet innerhalb Afrikas verkaufen. Das schaffe Anreize für den Artenerhalt und belohne die erfolgreiche Arbeit Namibias beim Schutz der Nashörner, sagte Rebecca Gerigk, Sprecherin der Umweltstiftung WWF. Die Organisation Pro Wildlife bezeichnete die Entscheidung hingegen als Fehler. „Das sendet ein falsches Signal und zielt letztendlich darauf ab, die Einschränkungen des kommerziellen Handels mit Nashornprodukten Schritt für Schritt aufzuweichen“, sagte Daniela Freyer, die für Pro Wildlife am Treffen teilnahm.
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Handel mit Flusspferd-Zähnen weiter erlaubt
Im Vorfeld der 19. Weltartenkonferenz hatten 10 Westafrikanische Staaten den Antrag gestellt, auch Nilpferde unter den höchsten Schutzstatus des CITES zu stellen. Denn die Eckzähne der Flusspferde bestehen aus Elfenbein, aus denen Menschen Schmuckstücke und Messergriffe schnitzen. Dafür jagen und erschießen sie die Tiere. Doch die Delegation aus Europa stimmte geschlossen gegen einen Antrag, den Handel mit Hippo-Elfenbein zu verbieten, wie Zeit Online berichtete. Zwar gelten weiter strenge Auflagen für den Verkauf von Nilpferdzähnen. Ein von Artenschützern erhofftes Exportverbot wurde aber nicht beschlossen.
Zahlreiche Reptilien und Amphibienarten erhalten erstmals Schutzstatus
Auf die CITES-Listen der Arten, die nur eingeschränkt oder gar nicht gehandelt werden dürfen, haben es erstmals auch zahlreiche Reptilien- und Amphibienarten geschafft. Darunter auch Arten, die im Lebendtierhandel vorkommen. Zwei der eingereichten und später angenommenen Anträge stammten von Deutschland. Sie betreffen den für Laos endemischen und stark gefährdeten Laos-Warzenmolch und die stark gehandelten grünen Wasseragamen.
Mit diesen Listungen sei ein erster Schritt getan, fasst Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Beschlüsse der 19. Weltartenkonferenz zusammen. Jetzt käme es darauf an, die Listungen des CITES weltweit konsequent und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen umzusetzen.
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Wie werden die Beschlüsse der 19. Weltartenkonferenz umgesetzt?
Für den Vollzug der CITES-Regelungen sind in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz und die 16 Bundesländer zuständig. Die Bestimmungen werden zum Beispiel durch Genehmigungsbehörden geregelt, die für alle Im- und Exporte der Tier- und Pflanzenarten zuständig sind, die durch das CITES-Abkommen geschützt sind. Zu den Aufgaben der Länderbehörden gehören vor allem die Ausstellung oder Ablehnung von Genehmigungen zur Vermarktung der Arten sowie Halter, Züchter und Händler zu kontrollieren und bei Verstößen Sanktionen auszusprechen.