30. November 2022, 14:11 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Auf der Handelsplattform Ebay Kleinanzeigen wird es in Zukunft einige Änderungen bezüglich des Haustierhandels geben. Dazu ließ sich der Konzern von Tierrechtlern und einer internationalen Organisation in puncto Tierschutz beraten.
Der Handel mit Haustieren auf Ebay Kleinanzeigen wird künftig massiv eingeschränkt. Der Online-Dienst für Auktionen und Inserate holte sich bei seiner Entscheidungsfindung Hilfe und Anleitung von der Tierrechtsorganisation PETA und der International Fund for Animal Welfare (IFAW), einer international operierenden Tier- und Artenschutzorganisation. Künftig soll der Handel mit bestimmten Tieren auf der Plattform komplett verboten werden, andere werden massiv eingeschränkt. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Ebay Kleinanzeigen schränkt Handel mit Haustieren stark ein
Laut einer Mitteilung des Online-Händlers unterliege der Handel mit Haustieren bei Ebay bereits strengen Auflagen. Diese würden nun jedoch abermals nachgeschärft. „Als größter Online-Kleinanzeigenmarkt Deutschlands sehen wir uns dem Tierschutz auf unserer Plattform besonders verpflichtet. Wir möchten Haustier-Besitzern die Möglichkeit bieten, für ihre Tiere ein neues Zuhause zu finden und das in einem kontrollierten Umfeld“, heißt es in der Mitteilung von Paul Heimann, CEO von eBay Kleinanzeigen.
Für Kriminelle sei der illegale Handel mit Hunde- und Katzenwelpen ein Milliardengeschäft, sagt Jana Hoger, Fachreferentin bei PETA in der Mitteilung von Ebay. Ein Großteil der Welpen sei weder registriert noch geimpft und somit ohne Schutz vor lebensbedrohlichen Krankheiten. „Wir tun daher alles, um diesen illegalen Handel zu unterbinden und freuen uns, dass eBay Kleinanzeigen als eine der bekanntesten Online-Marken vorangeht und seinen Marktplatz weiterentwickelt.“
Künftig müssten daher alle Hunde und Katzen, die jünger als zwölf Monate seien, nur noch mit einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis über den Online-Kleinanzeigenmarkt vermittelt werden. Hierbei orientiere sich Ebay an Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes. Dieser besagt, dass eine gewerbliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Wirbeltieren einer Erlaubnispflicht der Behörden unterliegt. Diese Erlaubnis sei nun eine Voraussetzung für das Einstellen einer Anzeige und müsse vorab nachgewiesen werden.
Dies erschwere, laut einer Mitteilung von PETA, den illegalen und legalen Handel mit Hundewelpen und Katzenbabys enorm. Außerdem sei es ein wichtiger Schritt für den Tierschutz. So könnten nur noch geprüfte Tierheime, Tierschutzvereine und eingetragene Züchter Welpen und Katzenbabys auf dem Internetportal zur Vermittlung anbieten.
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Ebay Kleinanzeigen verbietet Haustierkategorie „Reptilien“
In der Mitteilung von Ebay heißt es weiter, dass künftig keine exotischen Säugetiere, Vögel und Amphibien mehr auf dem Kleinanzeigenportal angeboten werden dürfen. Die Kategorie „Reptilien“ unter die Schlangen, Schildkröten oder Echsen fielen, sei sogar komplett von der Plattform entfernt worden. „Mit dem Verbot unterbinden wir den oftmals illegalen Handel mit Arten, von denen besonders viele geschützt sind“, sagt Heimann. „Damit wird bereits anhand der Kategorieauswahl deutlich, welche Tiere über Kleinanzeigen vermittelt werden dürfen.“
Der IFAW begrüßte die Entscheidung gegen einen Handel mit Reptilien auf der Kleinanzeigen-Seite. „Es ist wichtig, Orte für illegalen oder unkontrollierten Handel mit exotischen Tieren zu schließen“. Häufig würden Händler insbesondere im Internet keine zuverlässigen Informationen über die Herkunft der angebotenen Tiere, ihre Legalität und die Anforderungen an eine artgerechte Haltung angeben, so Robert Kless, Direktor des IFAW Deutschland, in der Medienmitteilung von Ebay. „Um diese Probleme zu bekämpfen, haben wir eBay Kleinanzeigen im Umgang mit Tieranzeigen beraten, um gemeinsam zu einer guten Lösung zu kommen. Wir begrüßen es, dass das Unternehmen nun auch den Handel mit Reptilien gänzlich unterbindet.“
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Weitere Neuerungen im Überblick
Darüber hinaus sollen in der Kategorie „Haustiere“ ab sofort keine Gesuche mehr aufgegeben werden können. „Wir haben festgestellt, dass unseriöse Anbieter immer wieder über Gesuche versucht haben, unsere Mechanismen zu umgehen und die Tiere dort trotz Verbot anzubieten“, erklärt Heimann in der Medienmitteilung weiter. „Diese Möglichkeit nehmen wir ihnen mit der Anpassung.“
Neben den Gesuchen soll es künftig auch keine Anzeigen mit dem Preis-Typ „Zu verschenken“ mehr geben. Ein entsprechendes Verbot gelte bereits länger, nun werde das dazugehörige Merkmal auch technisch entfernt. Zu den weiteren Grundsätzen für die Vermittlung von Tieren über den Online-Kleinanzeigenmarkt zähle auch, dass Tiere nicht getauscht oder vermietet werden dürften. Im Zuge der Veränderungen soll aus der Kategorie „Weitere Haustiere“ die Kategorie „Nutztiere“ entstehen.
Auch werde zukünftig Meldungen von Nutzern in der Haustier-Kategorie besonders schnell und umfassend nachgegangen. Das Unternehmen biete zudem Tierheimen kostenfreie Premium-Zugänge, mit denen sich die gemeinnützigen Vereine von anderen Anbietern abheben können. So sollen diese Organisationen von einer vereinfachten Anzeigenverwaltung und verbesserten Anzeigen-Sichtbarkeit profitieren.