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US-Urteil

Entführerin verklagte Lady Gaga, weil sie Lösegeld für Hunde nicht zahlte

Lady Gaga bei der Oscar-Verleihung
Was Stefani Germanotta, besser bekannt als Lady Gaga, wohl gedacht haben muss, als die Klagschrift der Entführerin ihrer Hunde sie erreichte? Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

13. Juli 2023, 10:38 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Es gibt Fälle vor Gericht, von denen man nicht glauben möchte, dass sie wirklich so vor eine Rechtsinstanz gegangen sind. Eine Mitentführerin von Lady Gagas Hunden hatte die Sängerin und Oscar-Preisträgerin verklagt, weil sie das angebotene Lösegeld für ihre Tiere nicht zahlte. Nun fiel das Urteil.

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Aus den Vereinigten Staaten von Amerika hört man immer wieder von skurrilen Prozessen und Urteilen. So verklagte ein Mann den Bierhersteller Anheuser-Busch wegen seelischem Leid und finanziellen Verlusten, da es ihm nach Konsum von Bier der Marke „Bud light“ nicht gelang, die Frauen aus der Werbung der Marke für sich zu interessieren. Auch der Fall „Liebeck v. McDonald’s Restaurants“ ging in die Geschichte ein. Dort klagte eine Frau, weil ihr Kaffee zu warm serviert wurde und bekam teilweise Recht. Nun ging ein weiterer Fall vor Gericht zu Ende: Eine Mitentführerin der Hunde von Lady Gaga hatte die Sängerin verklagt, weil sie das Lösegeld nicht gezahlt hatte!

Urteil im Rechtsstreit um entführte Hunde von Lady Gaga gefällt

Den US-amerikanischen Medien, unter anderem dem „People“-Magazin, liegt das Urteil im Fall um das von Lady Gaga nicht gezahlte Lösegeld vor. Demnach hat die erwiesene Mittäterin Jennifer McBride die Sängerin wegen Vertragsverletzung verklagt. Weitere Anklagepunkte waren Betrug durch falsche Versprechungen und irreführende Angaben. Sie berief sich dabei auf einen Post den Lady Gaga – mit bürgerlichem Namen Stefani Germanotta – im Jahr 2021 veröffentlichte. Dort versprach sie einen Finderlohn von 500.000 US-Dollar, wenn sie ihre Hunde wiederbekommen würde.

McBride forderte daraufhin 1,5 Millionen, da die Sängerin ihr den Finderlohn nie zahlte, obwohl sie die Tiere doch zur Polizei brachte. Bei dem Vorfall war der von Lady Gaga beschäftigte „Dog Walker“ Ryan Fischer angeschossen worden und musste mit lebensbedrohlichen Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Bald darauf gab es mehrere Festnahmen. Zudem wurde angezweifelt, ob die Finderin tatsächlich nobel handelte. Denn sie war zu dem Zeitpunkt mit dem Vater der Angreifer liiert und wusste davon, dass die Hunde gestohlen waren.

Zusammen mit vier Mitangeklagten stand McBride schließlich vor Gericht. Der Haupttäter wurde wegen versuchten Mordes mit schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 21 Jahren verurteilt. In diesem früheren Verfahren focht McBride die gegen sie erhobene Klage der Mittäterschaft nicht an und räumte somit legal ein, sich aus niedrigen Beweggründen am Leid der Sängerin bereichern zu wollen. Dies ist im amerikanischen Rechtssystem auch als „plead no contest“ bekannt und beruht auf dem Rechtsprinzip „Nolo contendere“. Damit vermied McBride zwar eine direkte Anklage wegen der erhobenen Vorwürfe, bejahte aber stillschweigend ihre Richtigkeit ohne eine Verteidigung.

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Richter beurteilt Klage als „rechtlich unzureichend“

Der Los Angeles County Superior Court urteilte nun, dass McBride keine Handhabe gegen Lady Gaga habe. Laut dem Urteil sei die Klage „rechtlich unzureichend“, da sie in den Diebstahl verwickelt gewesen sei. Der Richter schätzte die Situation daher so ein, dass McBride nicht berechtigt sei, von ihrem Fehlverhalten zu profitieren, indem sie versuche, den Vertrag durchzusetzen.

Obwohl der von McBride mit dem Gericht eingegangene „plea deal“-Rechtsspruch nicht direkt einem Eingeständnis der Schuld entspricht, hat er somit jedoch Konsequenzen. Diese fallen jedoch in der Regel etwas milder aus, denn der Beschuldigte hat quasi stillschweigend die Rechtswidrigkeit seines Handelns eingesehen. Für den Erhalt von gestohlenen Besitztümern wurde McBride bereits 2022 zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt.

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Gleichstellungsprinzip in den USA nimmt absurde Ausmaße an

PETBOOK-Redakteurin Louisa Stoeffler hat sich im Bachelor-Studium der Anglistik und Amerikanistik mit dem Rechtssystem der USA auseinandergesetzt. Rechtsstreits, die für uns als Europäer seltsam anmuten, sehen US-Amerikaner als von der Verfassung zugesichertes Grundrecht an. Was als Gleichstellungsprinzip nach dem Motto: „Jeder freie Bürger kann sich gegen alles zur Wehr setzen“ begann, nimmt mittlerweile absurde Ausmaße an. Private Klagen in Millionenhöhe gegen Vermögende, wie im Falle von Sängerin Lady Gaga, sind an der Tagesordnung. Es hat sich eine Rechtskultur entwickelt, in der Anwälte auf Geschädigte zukommen, um sie vor Gericht zu vertreten, anstatt andersherum. Das Rechtssystem der USA beruht auf Präzedenzfällen, anstatt auf Normen. So konnte ein Senator im Jahre 2010 auch aufzeigen, wie surreal das Ganze geworden ist. Er verklagte den christlichen Gott, da dieser eine konstante Terrordrohung darstellt. Er habe ja so viele Wirbelstürme und Überflutungen verursacht. Dem wollte er mit einer einstweiligen Verfügung vorbeugen. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen, da das Gericht die Klagschrift an Gott nicht zustellen konnte.

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