23. September 2022, 14:57 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Im bayerischen Ansbach ist der Streit um die Optik einer Katze vor Gericht gelandet. Wegen Vertragsverletzung forderte die Katzenzüchterin von der Käuferin 5.000 Euro. Der Katze blieb die gerichtliche Begutachtung erspart, denn beide Parteien konnten sich einigen.
Den Streit um eine angeblich „mangelhafte“ Katze haben eine Katzenzüchterin aus Sachsen-Anhalt und eine Frau aus Bayern vor Gericht ausgetragen. Gefordert wurden von der Züchterin 5.000 Euro, wie das Amtsgericht Ansbach berichtet. Wie kam es zu dem Streit? Die Käuferin hatte sich nicht an den Vertrag gehalten und das Tier unerlaubt weiterverkauft. Ihrer Meinung nach hätte der Kater der Rasse Maine Coon zu kleine Ohren und zu dunkles Fell gehabt.
Verkauft wurde der Kater zunächst für einen Preis von 700 Euro – ein satter Rabatt von 1.000 Euro. Dafür erwartete die Züchterin jedoch eine Gegenleistung. Sollte das Tier innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss Nachwuchs zeugen, hätte sie sich ein Exemplar aussuchen können. Ebenso sollte die Katze nicht ohne Rücksprache an Dritte weiterverkauft werden. Anders als vereinbart, entschied sich die Katzenbesitzerin trotzdem dazu, die angeblich „mangelhafte“ Katze zu verkaufen. Die Züchterin fühlte sich betrogen und forderte nunmehr vor Gericht nachträglich die rabattierten 1.000 Euro ein. Zusätzlich käme ihrer Ansicht nach eine Vertragsstrafe von 4.000 Euro hinazu.
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Katze vor Gericht sei „mangelhaft“ im rechtlichen Sinn
Weder den fehlenden Kaufpreis noch die Vertragsstrafe wollte die Katzenbesitzerin der Züchterin zahlen. Ihrer Meinung nach sei die Katze sogar rechtlich „mangelhaft“. Wie im Vertrag beschrieben, sollte die Fellfarbe des Katers „black smoke“ sein und damit ein silbriges Unterfell haben. Die Realität sieht anders aus: Die Katze ist nach Angaben der Käuferin fast schwarz und hat viel zu kleine Ohren. Damit sei das Tier für die Zucht nicht geeignet und den Preis von 1.700 Euro nicht wert. Sie habe sich für den Verkauf entschieden.
Die angeblich „mangelhafte“ Katze wurde selbst nicht bei Gericht vorgeladen. Dem Tier wurde die gerichtliche Begutachtung seiner Ohren und der Fellfarbe erspart, denn beide Parteien konnten sich gütlich einigen. Die Käuferin erklärte sich bereit, weitere 1.000 Euro an die Katzenzüchterin zu zahlen, beide teilen sich die Gerichtskosten.
Quellen:
Amtsgericht Ansbach, „Der „mangelhafte“ Kater“ (aufgerufen am 23.9.2022)