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Listenhunde

Nach tödlichem Vorfall in Österreich! Sind Staffordshire Terrier in Deutschland erlaubt? 

In Österreich wurde eine Joggerin von einem American Staffordshire Terrier totgebissen.
In Österreich wurde eine Joggerin von einem American Staffordshire Terrier totgebissen. (Symbolbild) Könnte es auch in Deutschland zu so einem Vorfall kommen? Foto: Getty Images
Dennis Agyemang
Redakteur

4. Oktober 2023, 16:47 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Anfang Oktober wurde im oberösterreichischen Naarn eine Joggerin von einem American Staffordshire Terrier zu Tode gebissen. Für die 60-Jährige kam jede Hilfe zu spät, sie verstarb noch am Ort des Geschehens. Aber wie sieht die Lage in Deutschland aus?

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Bei einem Beißvorfall in der Nähe von Linz in Österreich wurde eine 60-jährige Joggerin bei ihrer morgendlichen Runde von einem American Staffordshire Terrier totgebissen. Zwar sei der Listenhund angeleint gewesen, aber habe keinen Maulkorb getragen. Laut Medienberichten sei es dem Tier gelungen, sich zu befreien, woraufhin es zum Angriff auf die vorbeilaufende Joggerin kam.

Hund wurde nicht als gefährlich eingestuft

Beim Versuch, ihren aufgebrachten Hund von der Frau zu zerren, sei die Halterin selbst auch schwer verletzt worden, konnte aber noch das Tier in ihr naheliegendes Zuhause bringen und von dort aus Hilfe anfordern. Doch für die Joggerin kam jede Hilfe zu spät, sie verstarb noch an Ort und Stelle. Was genau der Auslöser für diesen Beißvorfall war, ist bisher noch nicht bekannt. Die Halterin, die mehrere Hunde dieser Rasse hält, wurde in die Linzer Universitätsklinik gebracht und konnte nicht vernommen werden.

Während es für die Haltung sogenannter Kampfhunde in drei österreichischen Bundesländern eine Genehmigung oder Hundeführerscheinprüfung braucht, ist die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunderassen in Oberösterreich an keine besonderen Auflagen gebunden. So auch in Naarn, wo sich der tragische Vorfall ereignet hat. Dort müssen Halter lediglich einen Kurs absolvieren. Zudem können die dortigen Behörden für einzelne Hunde, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, Auflagen wie eine Beißkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit erwirken.

Diese Konsequenzen hat der Beißvorfall für den Staffordshire Terrier

Der besagte American Staffordshire Terrier aus Naarn wurde als nicht auffällig eingestuft, zitiert die Nachrichtenagentur dpa Martin Gaisberger, den Bürgermeister der Gemeinde. Doch nach dem tödlichen Vorfall werde der betroffenen Besitzerin die weitere Haltung untersagt und der Hund weggenommen. Mittlerweile wurde der Hund eingeschläfert.

Doch wie wird in Deutschland mit Listenhunden – also Rassen, die als besonders gefährlich eingestuft werden – verfahren? Zu ihnen zählen übrigens auch hierzulande der American Staffordshire Terrier. Tatsächlich gibt es keine einheitliche bundesweite Handhabe, stattdessen regeln die einzelnen Bundesländer den Umgang individuell. Ein Umstand, den auch schon seit Jahren viele Hundehalter und Tierschützer kritisieren. Welchen Hund man wie und wo halten darf, wird in den jeweiligen Gefahrenhundeverordnungen und Landeshundegesetzen festgeschrieben. In Brandenburg und Bremen dürfen American Staffordshire Terrier überhaupt nicht gehalten werden. Eine Übersicht darüber, welche Hunde in den einzelnen Bundesländern auf der Liste stehen, finden Sie in diesem Artikel: Diese Rassen gelten in Deutschland als Listenhunde.

Welche Auflagen gibt es?

Insgesamt dürfen keine American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen nach Deutschland mitgebracht oder eingeführt werden. Das besagt das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Zwar gibt es einige Ausnahmen, weshalb man Listenhunde in einigen Bundesländern halten darf, allerdings unter besonders strengen Auflagen.

Neben den vier genannten Rassen werden auch andere Hunde in verschiedenen Bundesländern als Listenhunde eingestuft. Begründet wird dies mit dem kräftigen und muskulösen Körperbau oder mit dem gefährlichen Verhalten, das sie gegenüber Menschen und anderen Tieren zeigen könnten. Grundsätzlich gilt zudem in den meisten Bundesländern, dass Halter ihren Listenhund sofort nach der Anschaffung amtlich melden müssen. Vielerorts ist zudem ein sogenannter „Hundeführerschein“ Pflicht, bei dem es sich um eine Art Sachkundenachweis handelt. Bundeslandabhängige Auflagen sind auch die Vollendung des 18. Lebensjahres, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eine Maulkorb- und Leinenpflicht für Hunde, die älter als sechs Monate sind.

Was ist ein Wesenstest?

Je nach Wohnort können auch der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung und das Bestehen eines Wesenstests eine verpflichtende Bedingung sein. Der Wesenstest ist ein Verhaltenstest, den Tierärzte, das Ordnungs- oder Veterinäramt bei Hunden durchführen. Darin prüfen sie, ob ein Hund auf seinen Halter hört und ob von dem Tier eine hohe Aggressivität ausgeht. Der Wesenstest gilt als ein Beleg dafür, dass von einem Hund keine auffällige Gefahr ausgeht. Auch für Hunde, die keine Listenhunde sind, die aber trotzdem aggressives Verhalten gezeigt haben, kann der Wesenstest verpflichtend werden. Der Wesenstest gilt in diesem Fall sowohl für Rassehunde als auch für Mischlinge.

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Quellen

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