12. Februar 2023, 8:09 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Katzen können zwei bis drei Mal im Jahr mehrere Jungtiere bekommen. So wächst nicht nur die Zahl der Straßenkatzen, auch viele Katzenbabys aus Privathaushalten landen verwahrlost in Tierheimen. Mit einer Pflicht zur Kennzeichnung und Kastration möchte Niedersachsens Regierung das Problem eindämmen.
Während uns Straßenkatzen in Urlaubsländern wie Spanien, Griechenland oder Italien häufig begegnen, bekommt man die Streuner auf Deutschen Straßen eher weniger zu Gesicht. Das liegt unter anderem daran, dass die Katzen meist schon über mehrere Generationen mit nur wenig Kontakt zu Menschen leben, etwa auf Bauernhöfen oder Pferdeställen. Da sie jedoch jedes Jahr Nachwuchs produzieren, entstehen regelmäßig – vor allem im Mai – sogenannte Katzenschwemmen, wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet. In dieser Zeit nehmen die Tierheime vermehrt verwaiste Kitten von Straßenkatzen auf. Aber es geben auch vermehrt Leute aus Privathaushalten Katzen in den Tierheimen ab. Die Unterbringung und Versorgung dieser Jungkatzen stellt die Organisationen Jahr für Jahr vor große Herausforderungen. Daher plant die niedersächsische Landesregierung künftig eine Kastrationspflicht für Katzen einzuführen.
Auch Haustiere sind von der Kastrationspflicht betroffen
Demnach sollen alle Katzen, die sich auch draußen aufhalten, künftig verpflichtend gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Das sieht der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vor. Betroffen wären davon freilebende Katzen, aber auch Freigängerkatzen, also Haustiere, die die Wohnung verlassen können.
„Mit einer solchen landesweiten Regelung kann viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert werden“, sagte Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Es werde aber „unkomplizierte Ausnahmemöglichkeiten“ geben, wenn jemand möchte, dass seine Katze Junge bekommt und die Versorgung gewährleistet ist.
Auch interessant: Katzenschutzverordnung gegen Streunerleid gefordert
Tierheime am Limit Tierschützer warnen vor immer mehr Straßenkatzen: „Die Situation ist dramatisch!“
Streunerleid Schleswig-Holstein stimmt über allgemeine Katzenschutzverordnung ab
Tierschutz Katzenschutzverordnung Mannheims verschärft! Warum die Kastrationspflicht nun doch kommt
Die Kastrationspflicht soll Tierleid verhindern
Derzeit prüft die Regierung die rechtlichen Möglichkeiten für die Registrierungs- und Kastrationspflicht. Ziel sei es, Tierleid durch eine unkontrollierte Vermehrung von Streunerkatzen zu verhindern, und Wildtiere wie Vögel, die am Boden brüten, zu schützen. Der Abschuss von Katzen in Feld und Flur soll im Gegenzug untersagt werden.
„Viele Kommunen setzen bereits auf örtliche Kastrationsverordnungen. Wir wollen aber eine einheitliche Regelung in Niedersachsen, denn die Streunerproblematik ist überall vergleichbar, und landauf landab füllen verwahrloste Katzenbabys die Tierheime“, sagte Staudte. Fördermittel für die Kastration will das Land daher verstetigen. Nach Angaben des Ministeriums gibt es in Niedersachsen derzeit 169 Verordnungen zum Schutz der Katzen, die in 477 Städten und Gemeinden gültig sind. Diesen „Flickenteppich“ wolle man nun vereinheitlichen.
Auch für Hundehalter könnten sich die Vorgaben ändern. So will das Landwirtschaftsministerium das Hundegesetz zum Wohle des Tierschutzes verändern. Konkret will man Hunden in Verfahren zu Beißvorfällen eine „Rehabilitationsmöglichkeit“ eröffnen, wenn eine dauerhafte Verhaltensänderung des Hundes erreicht worden ist. Für das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes gelten besondere Auflagen.
Mit Material der dpa