20. Juni 2023, 16:59 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Ein neues Gesetz sorgt in Ägypten bei Hundehaltern und Tierschützern für Entsetzten: So wurde nach einer tödlichen Pitbull-Attacke von den dortigen Behörden ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das die Haltung von allen Hunderassen – bis auf zehn handverlesene Rassen – verbietet.
Es klingt wie ein schlechter Scherz, bei dem man vergeblich nach jeder Verhältnismäßigkeit sucht. Ägypten hat nach einer tödlichen Pitbull-Attacke die Haltung aller Hunderassen – bis auf zehn (!) – als Haustiere gesetzlich untersagt. Besitzer, die dennoch eine der untersagten Rassen halten, drohen empfindliche Geldstrafen. Im Februar war im Großraum Kairo ein Mann vom Pitbull seines Nachbars angegriffen und so schwer verletzt worden, dass er wenig später im Krankenhaus starb. Dieser Vorfall hatte im Land eine hitzige Diskussion über die öffentliche Sicherheit ausgelöst und die Behörden zum Handeln animiert. Das Ergebnis davon ist nun dieses neue Gesetz zur „Regelung des Besitzes von gefährlichen Tieren und Hunden“, welches am 29. Mai in Kraft getreten ist. Demnach gelten jetzt Hunderassen wie Deutsche Schäferhunde und Huskys als „gefährliche Tiere“.
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Nur diese 10 Hunderassen dürfen noch gehalten werden
Laut diesem neuen Gesetz gelten bis auf die wenigen Ausnahmen alle Rassen grundsätzlich als gefährlich und dürfen ohne gründliche „Sicherheitsinspektionen“ nicht mehr als Haustiere gehalten werden. Laut dem ägyptischen Amtsblatt müssen jetzt alle Besitzer von verbotenen Hunderassen, Tigern und Löwen, ihre Tiere bei den Behörden zur Inspektion anmelden. Diese „Sicherheitsinspektion“ können sich aber Hundehalter sparen, die Zuhause eine der folgenden Rassen haben. Denn diese gelten laut der neuen Verordnung als ungefährlich:
- Cockerspaniel
- Labrador
- Pudel
- Malinois
- Zwergspitz
- Deutsche Dogge
- Jack Russell
- Malteser
- Samojede
- Berger Blanc Suisse
Tierschützer sind entsetzt
Halter von Rottweilern, Pittbulls oder Huskys müssen mit ihrem Tier ein behördliches Sicherheitslizenzierungsverfahren durchlaufen. Dabei können Hunde, die als unsicher eingestuft werden, durch das neue Gesetz von Tierärzten sogar „beschlagnahmt“ werden – ohne nähere Angaben dazuzugeben. Das sei völlig inakzeptabel finden viele Tierschützer. Mona Khalil ist eine von ihnen. Sie ist Vorsitzende der Egyptian Society for Mercy to Animals und wird vom ägyptischen Nachrichtenportal Ahram Online mit folgenden Worten zitiert: „Wir waren über die Liste der verbotenen Rassen erstaunt, auf der Hunde stehen, die in anderen Ländern erlaubt sind. Die Liste weist deutliche Diskrepanzen auf. So ist beispielsweise eine Hunderasse verboten, aber unter einem anderen Namen auch als erlaubt aufgeführt.“
Dies deute darauf hin, dass den Verfassern des Gesetzes das Verständnis für Hunderassen, ihre tatsächlichen Eigenschaften und ihr Aggressionsniveau total fehle. So gilt auf dieser Liste der Deutsche Schäferhund als gefährlich und ist somit verboten. Während der weiße Schäferhund als zugelassene Rasse gilt, obwohl es sich hier um einen gewöhnlichen Schäferhund mit weißem Fell handelt. Deshalb ihr Fazit: „Es ist so, als würde man ein Gesetz verabschieden, das es Menschen verbietet, wegen eines Autounfalls Auto zu fahren.“
Geht es hier etwa nur um Geld?
Für Kopfschütteln sorgen auch die teils saftigen Gebühren, die von den Tierhaltern für das Registrierungsverfahren bezahlt werden sollen. So müssen Hundebesitzer bis zu 50.000 ägyptischen Pfund – was etwa 1480 Euro entspricht – an die ägyptische Generalorganisation für Veterinärdienste entrichten. So kann man die maroden staatlichen Kassen natürlich auch aufbessern …
Das spielt den Entscheidungsmachern auch der momentane Haustier-Hype in die Karten, der dafür sorgt, dass sich immer mehr Ägypter Haustiere – insbesondere Hunde – zulegen. Das lässt die Kassen natürlich umso lauter klingeln. Der Gesetzgeber argumentiert natürlich anders und weist auf die Notwendigkeit der strengeren Vorschriften hin. Die bräuchte es, um eine verantwortungsvolle Hundehaltung und Sicherheit im Land zu gewährleisten.
Dabei zögern die Gesetzeshüter auch nicht knallhart durchzugreifen: Wenn Tierhalter ihren Hund nicht registrieren lassen und dieser eine andere Person angreift, drohen ihnen mindestens sechs Monate Gefängnis. Führt der Angriff zum Tod, beträgt die Mindeststrafe 10 Jahre. Besitzer bestimmter Rassen wie Pitbulls, Rottweiler, Deutsche Schäferhunde, oder Huskys haben nun einen Monat Zeit, um ihre Haustiere abzugeben. Was mit den Hunden dann geschehen wird, ist nicht bekannt.
Tierhalter protestieren gegen das neue Gesetz
Da ist es nicht verwunderlich, dass sich innerhalb der Bevölkerung – vor allem unter den Hundehaltern – Widerstand regt: „Ich war schockiert über dieses Gesetz“, erklärt ein Tierhalter der ägyptischen Nachrichtenseite Al-Ahram. „Meine Hunde haben in ihrem Leben noch nie jemandem etwas zuleide getan, und ich habe ihre Ausbildung professionellen Hundeführern anvertraut. Ich habe sie zusammen mit meinen eigenen Kindern aufgezogen, wie kann das Gesetz sie also als Bedrohung ansehen?“ Da fehlen einem tatsächlich die Worte.
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Quellen
- yahoo.com, „Egypt just banned every dog breed except for 10, with German shepherds and huskies considered ‘dangerous animals’“, (Aufgerufen am 19.06.2023)
- vice.com, „Egypt Has Banned All Dogs Except These 10 Breeds“, (Aufgerufen am 19.06.2023)