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Im Todesfall

Wohin Haustiere kommen, wenn die Besitzer sterben

trauriger hund
Wenn der Halter stirbt, stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Hund? Foto: Getty Images
Christian Glass

18. September 2022, 8:47 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Ein Haustier braucht ein neues und liebevolles Zuhause, wenn sein Halter gestorben ist. Wer zu Lebzeiten rechtzeitig vorsorgt, erspart den Tieren unnötiges Leid.

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Der Tod eines Angehörigen ist für Verwandte und Freunde oftmals schmerzhaft. Aber auch Haustiere leiden unter dem Verlust, insbesondere wenn sie eine enge Beziehung zu ihrem Halter aufgebaut haben. Vor allem trauernde Hunde oder Katzen zeigen sich ängstlich, sind verstört oder apathisch. Vor lauter Trauer wollen einige sogar nicht mehr fressen. Trauernde Tiere brauchen liebevolle Zuwendung – und sollten keinesfalls allein gelassen werden. Aber was passiert mit dem Haustier, wenn der Besitzer gestorben ist?

Wohin kommt das Haustier, wenn der Besitzer gestorben ist?

Möchte oder kann sich niemand um verwaiste Haustiere kümmern, führt der klassische Weg meist ins nächste Tierheim. Aufnahme finden Tiere nach dem Tod der Besitzer auch auf vielen Gnadenhöfen oder bei Tierschutzvereinen. Hunde und Katzen haben dann noch eine reelle Chance, in ein neues, liebevolles Zuhause vermittelt zu werden. Bei exotischen Tieren wie Reptilien sieht die Sache schon anders aus. Schildkröten zum Beispiel können bis zum Ableben locker mehr als 50 Jahre auf dem Buckel haben. Tierschützer appellieren deshalb: Bevor man sich ein Haustier zulegt, sollte man sich über dessen Lebenserwartung Gedanken machen und sich fragen, ob man selbst so alt wird.

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Vorsorgen und rechtzeitig ein neues Zuhause finden

Um seinem geliebten Haustier das Tierheim zu ersparen, sollte man sich frühzeitig um eine gute Versorgung in einem neuen Zuhause kümmern. Man kann Freunde, Nachbarn oder Verwandte fragen, ob sie das Tier im Falle des Falles in Obhut nehmen.

Wer sich mit zunehmendem Alter oder fortschreitender Erkrankung nicht mehr in der Lage sieht, sich um sein Haustier ausreichend zu kümmern, kann dieses dann noch zu Lebzeiten an den neuen Besitzer übergeben.

Bei der Suche nach einer neuen Bleibe zählt vor allem der gesunde Menschenverstand. Traut man dem neuen Halter zu, dass er das Haustier auch vernünftig versorgt? Sicherheitshalber sollte man mit diesem einen sogenannten „Schenkungsvertrag“ schriftlich abschließen. 

Testament anfertigen und Erbe bestimmen

Absicherung bietet auch eine testamentarische Verfügung. Wer ein Tier vererbt bekommt, kann damit zu Auflagen wie der ausreichenden Versorgung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 19401 und § 20752) verpflichtet werden. Kommt der neue Halter dem Tierwohl nicht nach, muss er das Erbe dann zurückgeben oder wird vom Nachlass ausgeschlossen. Im Testament sollte man daher auch eine Ersatzperson angeben.

Allerdings: Von Erbe zu Erbe weitergereicht zu werden, bedeutet für das Haustier zusätzlichen Stress. Daher klärt man mit dem zukünftigen Erben am besten vorab, ob dieser überhaupt dazu in der Lage ist, das Tier unter den Bedingungen aufzunehmen. Das sollte man auch schriftlich festhalten.

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Vorsorgevollmacht für Haustiere

Auch eine frühzeitig ausgestellte Betreuungsvollmacht nimmt so manche Sorgen. Bis zur Testamentsvollstreckung regelt diese, wer sich um das Haustier kümmert, sollte man selbst nicht mehr dazu in der Lage sein. Wer sicher gehen will, dass sein Liebling zukünftig gut untergebracht ist, macht in der Vollmacht Angaben zu Bedürfnissen, Charaktereigenschaften und Gesundheit des Tieres. Die Betreuungsvollmacht übergibt man dem Bevollmächtigten lieber direkt. Landet sie in den Unterlagen zum Testament, kann sie womöglich nicht rechtzeitig gefunden werden.

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Quellen

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