15. Juni 2024, 16:36 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Die Kosten für ein Haustier steuerlich absetzen? Das geht bei bestimmten Ausgaben. In einigen Fällen hat man als Halter sogar besondere Steuervorteile. Allerdings gelten andere Regelungen, je nachdem, welche Leistungen man in Anspruch nimmt. PETBOOK hat die wichtigsten Informationen zusammengesammelt.
Futter, Tierarzt, Zubehör, Betreuung oder Hundesteuer – Haustiere machen zwar viel Freude, verursachen aber auch viele Kosten. Als Halter fragt man sich da schon manchmal, ob man nicht zumindest ein paar Ausgaben für Haustier von der Steuer absetzen kann. Die gute Nachricht: in einigen Fällen geht das, wie der Industrieverband Heimtierbedarf e. V. (IVH) berichtet.
Diese Kosten für das Haustier kann man von der Steuer absetzen
Bei der Steuererklärung gibt es natürlich gravierende Unterschiede, je nachdem, ob man Arbeitnehmer ist, oder selbstständig arbeitet. Auch ob man beispielsweise einen Hund privat oder als Assistenztier hält, wirkt sich auf steuerliche Entlastungen aus.
„Wenn das Tier beruflich eingesetzt wird, sind fast alle für die Haltung anfallenden Kosten steuerlich absetzbar. Bei Selbstständigen sind das Betriebskosten, bei Angestellten Werbungskosten“, erklärt Rechtsanwältin Sabina Büttner, Leiterin Steuern und Soziales beim Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung des IVH.
„In der Privathaltung sind die Kosten für die Pflege, Ernährung oder Tierarztbesuche dagegen grundsätzlich erst mal nicht absetzbar. Es gibt aber trotzdem ein paar Ausnahmen“, weiß die Anwältin. Wichtig seien außerdem Belege, um die Kosten in der Steuererklärung nachweisen zu können. „Das heißt, dass der Dienstleister ein Gewerbe angemeldet haben muss und Rechnungen erstellt wurden, in denen Fahrt- und Arbeitskosten aufgeschlüsselt sind. Barzahlungen, auch in Verbindung mit einer Quittung, erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an“, so Büttner.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen versteht man Arbeiten, die im oder am Haus oder Wohnung geleistet werden. Von diesen Dienstleistungen können jeweils 20 Prozent des Betrags, maximal jedoch 4000 Euro pro Jahr geltend gemacht werden. Darunter fallen zum Beispiel:
Kosten für Tierpflege
Das Steuerrecht ist hier jedoch etwas kompliziert. So lässt sich die Rechnung beim Besuch eines Hundesalons steuerlich nicht absetzen. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Leistung. Was wiederum geht: Wenn der professionelle Tierfriseur nach Hause kommt. Dann lassen sich die Kosten für Legen, Waschen, Krallen schneiden etc. absetzen.
Tiersitter
Absetzbar sind auch die Kosten für einen professionellen Tiersitter. Allerdings nur, wenn die Betreuung im privaten Haushalt stattfindet. Kommt also ein Katzen- oder Hundesitter nach Hause, sollte man die Rechnungen und Belege gut aufbewahren und in der nächsten Steuererklärung angeben.
Gassi-Service
Nach einer OP oder im Alter kann es manchmal eine Qual sein, mit dem Hund regelmäßig Gassi zu gehen. Heuert man auch dafür einen Service an, kann dieser auch steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dazu 2017 geurteilt, dass auch ein Gassiservice als haushaltsnahe Dienstleistung zählt, wenn der Tiersitter den Hund an der Haustür abholt, das Grundstück verlässt und den Vierbeiner anschließend wieder zurückbringt, wie der IVH berichtet.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Tierhalter kann wie auch eine private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgabe und Vorsorgeaufwendung geltend gemacht werden. „Der Freibetrag für Vorsorgeaufwendungen beträgt 1900 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner sowie 2800 Euro für Freiberufler, Selbstständige und Rentner, die keinen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten“, fasst die Steuerexpertin zusammen.
Diese Höchstbeträge sind in der Regel schon durch die Beiträge zu den weiteren privaten Versicherungen wie der eigenen Krankenversicherung oder Privathaftpflicht erreicht. Eine Ersparnis gibt es hier somit nur, wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
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Handwerkskosten
Ein neuer Gartenteich mit Fischen, ein Katzenbaum, eine neue Tür mit Katzenklappe – eigentlich lässt das Finanzamt solche Posten nicht durchgehen. Ausnahme: Übernimmt ein Profi den Einbau, können die Handwerkskosten beim Fiskus angegeben werden. Von den Leistungen sind dann ebenfalls 20 Prozent steuerlich absetzbar. Darunter fallen neben dem Arbeitslohn auch Kosten für Anfahrt oder Miete von Werkzeug. Bis zu 1200 Euro Steuerermäßigung sind pro Jahr drin. Was allerdings nicht darunter fällt, sind Materialkosten.
Putzhilfe
Übernimmt eine Servicekraft regelmäßig Aufgaben wie die Reinigung von Käfig und Co., Füttern, Baden oder Fellbürsten – also Putzarbeiten rund um das Haustier –, können die Rechnungen in die Steuererklärung einfließen. 20 Prozent der Lohn- und Anfahrtskosten von bis zu 20.000 Euro sind absetzbar. Das gilt allerdings nur einmal pro Haushalt.
Kosten für ein Haustier, die man nicht von der Steuer absetzen kann
Es ist also möglich, verschiedene Leistungen von der Steuer absetzen zu lassen. Allerdings gilt das meist nur, wenn diese im eigenen Haushalt stattfinden. Nicht absetzbar sind die Ausgaben für Unterbringungen außer Haus, wie in einem Katzenhotel, in einem Tierheim oder wenn das Haustier kurzfristig auf einer Pflegestelle betreut wird. Auch folgende Ausgaben erkennt der Fiskus nicht an:
Krankenversicherung und Tierarztkosten
Ein Besuch beim Tierarzt kann richtig teuer werden – und zählt darüber hinaus auch nicht als haushaltsnahe Dienstleistung. Auch die Kosten für eine allgemeine Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung sind genauso wenig wie das Honorar für den Tierarzt von der Einkommenssteuer absetzbar.
Tierzubehör und Anschaffungskosten
Spielzeug, Körbchen, Kratzbaum, Käfige oder Aquarien – die Liste an Tierzubehör ist schier endlos. Die Anschaffung kann ganz schön ins Geld gehen, doch leider sind diese Ausgaben steuerlich nicht absetzbar. Auch Anschaffungskosten oder Schutzgebühr fürs Haustier kann man nicht von der Steuer absetzen.
Hundesteuer
Die Hundesteuer, obwohl sie schon das Wort Steuer im Namen trägt, kann man jedoch nicht absetzen. Sie wird von den Kommunen erhoben und zählt zu den privaten Lebenshaltungskosten. Abseits der Steuererklärung kann es aber auch hier Ermäßigungen für Tierhalter geben, wie der IVH berichtet.
Das regeln die jeweiligen Kommunen in ihren Satzungen. „Befreit sind in der Regel Jagdhunde, Assistenzhunde, Rettungshunde und Hirtenhunde. Ermäßigungen gibt es meist für Polizeihunde, Therapiehunde und Tierheimhunde“, sagt Büttner.
Empfänger von staatlichen Zuwendungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld können zudem eine Ermäßigung für die Hundesteuer beantragen.
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Steuervorteil bei beruflicher Tierhaltung oder bei Pflegehunden
Wer aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen ein Tier hält, zum Beispiel einen Therapie-, Wach- oder Polizeihund, kann die vollen Aufwendungen als Werbungskosten in den Arbeitnehmereinkünften geltend machen. Bei einem Schulhund sind 50 Prozent absetzbar. Anschaffungskosten für ein Tier aus beruflichen Gründen müssen über die „Nutzungsdauer“ abgeschrieben werden.
Eine Besonderheit gibt es aber bei Assistenz- und Behindertenbegleithunden, erklärt Büttner: „Die Anschaffungs- und Ausbildungskosten eines Assistenzhundes sind sehr hoch. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für einen Blindenführhund, allerdings häufig nicht die Kosten für andere Assistenzhunde. Wurde die Anschaffung eines Assistenzhundes vorab ärztlich verordnet, können sämtliche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Liegt allerdings eine Behinderung vor, werden die Ausgaben für einen Assistenzhund häufig mit dem Behindertenpauschbetrag abgegolten.“
Wer sich allgemein oder in solchen Sonderfällen unsicher ist, ob und wie bei der eigenen Tierhaltung steuerliche Ersparnisse möglich sind, kann sich dazu auch an Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater wenden.