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Tierliebe über den Tod hinaus

Kann ich mich zusammen mit meinem Haustier bestatten lassen?  

Viele Tierhalter möchten ihr Haustier auch nach dem Tod an ihrer Seite wissen.
Viele Tierhalter möchten ihr Haustier auch nach dem Tod an ihrer Seite wissen. Foto: Getty Images / adamkaz
Dennis Agyemang
Redakteur

21. Dezember 2023, 14:33 Uhr | Lesezeit: 8 Minuten

Für viele ist das eigene Haustier nicht nur ein Tier, sondern ein vollwertiges Familienmitglied. Für einige sogar eine Art Kinderersatz oder gar der letzte Begleiter, nachdem der Partner verstorben und der Bekannten- und Freundeskreis zunehmend geschrumpft ist. Daher gibt es viele Tierhalter, die ihr Haustier auch nach dem Tod an ihrer Seite wissen wollen. Aber kann man sich zusammen mit dem Haustier bestatten lassen? PETBOOK ist der Frage einmal nachgegangen.

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Mit dem Thema Tod geht jeder anders um. Daher gibt es auch unendlich viele Ansätze und Wünsche, wie es mit einem nach dem eigenen Ableben weitergehen soll. Zwar gibt es mittlerweile recht viele Friedhöfe, auf denen Tiere die letzte Ruhe finden, doch wie sieht es mit Ruhestätten aus, auf denen Menschen zusammen mit ihren geliebten Haustieren beigesetzt werden können?

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Mensch-Tier-Bestattungen sind möglich, aber verhältnismäßig selten

Mensch-Tier-Bestattungen sind zwar möglich, aber bisher noch verhältnismäßig selten, da sie bundesweit noch nicht erlaubt sind – nur in einigen Gemeinden. Das habe verschiedene Gründe, erklärt Willi Brandt im Gespräch mit PETBOOK. Er ist Pressesprecher vom Friedhofsbetreiber „Unser Hafen“ in Dachsenhausen bei Koblenz, die als erster deutscher Friedhof Mensch-Tier-Bestattungen ins Angebot aufgenommen haben.

„Durch den Föderalismus hat jedes Bundesland seine eigenen Regeln, was Bestattungen angeht.“ Rechtlich gesehen ist es zwar nicht verboten, Menschen und Tiere zusammen beizusetzen, aber es ist in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Kommunen einfach nicht vorgesehen.

Verstärkte Nachfrage

Hinzu kommt ein gesellschaftliches Umdenken, was den Stellenwert von Tieren und das Gefühl für die Gleichwürdigkeit von Leben angeht, erklärt Barbara Rolf vom Bestattungsunternehmen „Ahorn Gruppe“ auf PETBOOK-Anfrage. „Es ist noch nicht lange der Fall, dass die Stimmen derer, die Menschen und Tiere auf gleichen Friedhöfen und sogar in gleichen Gräbern haben wollen, zahlreicher wurden und als ernst zu nehmend eingestuft wurden.“

Das habe gleich mehrere Gründe, wie beispielsweise den schwindenden Einfluss der Kirchen, aber leider auch die Vereinzelung und „Vereinsamung von Menschen, für die ihre tierischen Gefährten so wichtig sind.“ Daher entstünden auch hier „Angebote mit verstärkter Nachfrage.“

Deshalb können Menschen und Tiere nicht einfach so zusammen beerdigt werden

Für verstorbene Menschen gelten andere Regeln wie für tote Tiere. Während Kleintiere wie Hamster oder Vögel auf dem eigenen Grundstück begraben werden dürfen, müssen größere Haustiere wie Hunde oder Katzen laut Tierkörperbeseitigungsgesetz entweder in einer Tierverbrennungsanlage eingeäschert oder auf einem ausgewiesenen Tierfriedhof begraben werden.

Während Herrchen und Frauchen die Asche ihres Tieres in einer Urne zu Hause aufbewahrten können, gilt hierzulande für menschliche Asche strikter Friedhofszwang. Menschen und Tiere werden rechtlich also auch nach dem Tod anders betrachtet.

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Tierurnen gelten als Grabbeigabe

Auf einem bestehenden Friedhof kann man nicht plötzlich Tiere mit ihren verstorbenen Haltern beerdigen. „Will ein Friedhofsträger auch die Bestattung von Tieren ermöglichen, muss er sich mit der relevanten Bestattungsgesetzgebung und -ordnung befassen und eventuell eine Anpassung herbeiführen. Das kann sehr aufwendig sein“, weiß Barbara Rolf von der „Ahorn Gruppe“.

Das habe neben rechtlichen Gründen aber auch ethische, erklärt Willi Brandt von „Unser Hafen“: „Sie können die Leute, die dort begraben sind, ja nicht mehr fragen, ob es ihnen recht gewesen wäre. Die sind ja schließlich alle tot.“ Daher habe man sich in seinem Unternehmen dazu entschlossen, einen eigenen, abgetrennten Friedhof mit eigener Friedhofssatzung für genau diesen Zweck ins Leben zu rufen. Denn Anfragen nach Mensch-Tier-Bestattungen gebe es regelmäßig, so der „Unser Hafen“-Sprecher.

Da eingeäscherte Haustiere juristisch gesehen bei einer Mensch-Tier-Bestattung als Grabbeigabe gelten – also vergleichbar mit einem Kuscheltier, das man einem Verstorbenen mit in den Sarg legt – könne man einem Grab auch eine Tierurne beigeben, erklärt Willi Brandt gegenüber PETBOOK. Damit gelte die Urne mit dem verstorbenen Haustier als Grabgabe und nicht primär als Tierbestattung.

»Über Grabbeigaben entscheiden die Angehörigen in der Regel selbst

„Bestattungsrechtlich wird die Urnenbeisetzung eines Tieres nicht als Beisetzung gewertet, sondern nur die des Menschen. Diesem wird die Urne mit der Tierasche in Grab beigelegt. Wie andere Beigaben auch – Blumen, Talismane, Bücher, Briefe oder Stofftiere“, erklärt Barbara Rolf. „Das ist für die, die sich eine Gleichwürdigkeit von Tieren auch vor dem Gesetz wünschen, natürlich zu wenig. Andererseits weist es einen gangbaren Weg für alle auf, solange die gesetzlichen Regelungen sind, wie sie sind.“

Zwar seien es noch sehr wenige Friedhöfe, die Mensch-Tier-Beisetzungen explizit Raum geben, „doch über Grabbeigaben entscheiden die Angehörigen und nahestehenden Menschen auf nahezu allen Friedhöfen selbst.“ Allerdings muss in diesem Fall das verstorbene Tier vorher in einem Tierkrematorium verbrannt werden.

Kann mein Haustier mit mir in den Sarg?

Das mit der Einäscherung gilt aber nicht zwangsläufig für den Menschen. Je nach Friedhof sind hier entweder Sarg (Erdbestattung) oder Feuerbestattung möglich. Das Haustier muss jedoch in jedem Fall eingeäschert werden. Dabei kann es allerdings nicht im selben Krematorium wie sein Herrchen oder Frauchen verbrannt werden, „denn die Kremation von Tieren in Humankrematorien ist untersagt“, so Barbara Rolf.

Da es in Deutschland noch immer recht wenige Friedhöfe gibt, die Mensch-Tier-Bestattungen anbieten, kommt es durchaus vor, dass einige einen recht weiten letzten Weg auf sich nehmen, um sich gemeinsam mit ihrem Haustier bestatten zu können. „Da dieses Angebot noch recht selten gestreut ist, haben wir beispielsweise auch Angehörige die zum Beispiel aus Frankfurt kommen. Das ist eine Strecke von etwa anderthalb Stunden“, sagt Brandt. Grundsätzlich könnten Verstorbene auch von weiter kommen, um sich auf diesem Friedhof beerdigen zu lassen.

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„Sie wurde mit ihrem ersten Hund gemeinsam beigesetzt“

Eine Mensch-Tier-Bestattung sei ihm besonders in Erinnerung geblieben, sagt Brandt. Und zwar die Erste. Damals sei eine Frau sehr jung verstorben und ihre beiden Schwestern sowie der Lebensgefährte hätten sie bei ihm auf dem Friedhof gemeinsam mit der Asche ihrer Dogge bestatten lassen. „Sie hatte bereits einen Hund eingeäschert und die Urne stand zu Hause. Diese wurde dann mit ihr gemeinsam beigesetzt. Sie hatte noch zwei weitere Hunde, die mit der Zeit dann auch dort beigesetzt wurden.“

In einem Video des Unternehmens erklärt eine der hinterbliebenen Schwestern, warum sie sich für diese Bestattungsform für ihre Schwester entschieden habe: „Meine Schwester, mit der ich sehr innig verbunden war, ist gestorben. Zum Abschied wollten wir ihr noch etwas Besonderes mitgeben. Wir wussten, dass sie eine Feuerbestattung haben möchte.“ Und weiter: „Dass sie eine Beerdigung gemeinsam mit ihrem Hund bekommen kann … Da wäre sie total begeistert gewesen.“

Interessierte Halter sollten diesen Wunsch schon im Vorfeld äußern

Doch eigentlich beginne das, was man für eine Mensch-Tier-Bestattung tun müsse, schon viel früher, sagt Brandt. „Und das wünschen wir uns auch, dass wenn man heute ein Tier hat, man sich auch durchaus überlegt: ‚Was passiert mit dem Tier, wenn ich mal nicht mehr bin?‘“ Darüber sollte man sich als Tierliebhaber durchaus Gedanken machen. In den seltensten Fällen versterben Haustier und Halter gleichzeitig. Das müsse nicht gleich alles rechtlich geregelt sein. Ein Gespräch mit seinen Angehörigen wäre jedoch sinnvoll, um Klarheiten zu schaffen, so Brandt.

„Stirbt Frauchen oder Herrchen zuerst, findet die Beisetzung in Sarg oder Urne statt. Sofern der Wunsch bekannt ist und es jemanden gibt, der sich dann darum kümmert, wird das Tier nach seinem Tod kremiert und die Urne kann ins Grab eingebracht werden – als Beigabe“, erklärt Rolf.

Stirbt das Tier vor dem Halter, kann die Urne aufbewahrt werden

In dem Fall, dass das Tier zuerst verstirb, gibt es einige Fragen, die geklärt werden müssen. Beispielsweise ob es schon eine Grabstelle gibt, in welche der Halter eines Tages bestattet werden wird. Dann könne die Urne des Tieres dort vergraben oder andernorts aufbewahrt werden (zum Beispiel zu Hause). Solange, bis der Todesfall von Frauchen bzw. Herrchen eintrete und beide zugleich bestattet werden. Auch hier sei es wichtig, dass der Wunsch bekannt ist, damit er von den Hinterbliebenen erfüllt werden könne, betont Barbara Rolf.

Sollte tatsächlich der Wunsch bestehen, sich mit dem Haustier bestatten zu lassen, rät Willi Brandt allen Interessenten hartnäckig daran festzuhalten und sich nicht irritieren zu lassen. „Wenn man das möchte, sollte man sich nicht entmutigen lassen. Es gibt auch Menschen, die sagen: ‚Ach Gott, stell dich doch nicht so an, es ist doch nur ein Tier.‘ Da sollte man dann wirklich auf Durchzug schalten und seinen eigenen Weg gehen.“

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Quellen

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