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Beschlagnahmung

Wann kann mir das Veterinäramt mein Haustier wegnehmen? 

Veterinäramt Haustier wegnehmen
Bei Verdacht auf Misshandlung oder nicht artgerechter Haltung kann das Veterinäramt dem Tierhalter das Haustier wegnehmen Foto: Getty Images
Porträt-aufnahme von PETBOOK-Redakteurin Natalie Dekcer mit Katze auf Arm
Freie Autorin

30. Juli 2024, 6:08 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Immer wieder ist zu lesen, dass Hunde, Katzen, Meerschweinchen und Kaninchen beschlagnahmt werden können, wenn sie vernachlässigt oder gequält wurden. Doch wie genau geht das eigentlich vonstatten, wenn das Veterinäramt einschreitet? Was muss passieren, damit einem Tierbesitzer seine Vierbeiner weggenommen werden können? 

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Rechtlich gesehen gehört ein Haustier seinem Besitzer – und diesem sein Eigentum zu entreißen, ist gar nicht so einfach. Aber in § 90a des Bürgerlichen Gesetzbuches steht: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt (…).“ Das bedeutet: Weil Tiere fühlende Lebewesen sind, kann es Umstände geben, in denen Haustiere ihrem Besitzer weggenommen werden können. PETBOOK klärt auf, welche Befugnisse das Veterinäramt hat. 

Kann mir das Veterinäramt mein Haustier grundlos wegnehmen?

Das Veterinäramt hat zahlreiche Aufgaben: Die Behörde ist beispielsweise für die Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen zuständig. Daher werden beispielsweise Tiertransporte und Schlachthöfe regelmäßig kontrolliert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt also auf der Nutztierhaltung – und hier vor allem auf der gewerblichen Haltung. Private Tierbesitzer kommen normalerweise eher selten in Kontakt mit dem Veterinäramt.  

Nichtsdestoweniger ist das Amt auch dafür zuständig, die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu überwachen. Besteht der Verdacht, dass ein Tierhalter dagegen verstößt, wird die Behörde aktiv. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand Anzeige wegen tierschutzwidriger Haltung, Tierquälerei oder wegen der Haltung gefährlicher Tiere erstattet hat.  

Die Beschlagnahmung der Tiere ist dabei allerdings immer das letzte Mittel und erfolgt niemals grundlos. Nur wenn die Haltungsbedingungen derart schlecht sind, dass die Beamten unverzüglich eingreifen müssen, um das Tierwohl sicherzustellen, können die Vierbeiner aufgrund einer sogenannten vorsorglichen Beschlagnahmungsverfügung sofort mitgenommen werden.1,2 

Auch interessant: Tiermisshandlungs-Video geht viral! Veterinäramt regiert endlich und rettet Hund von Halter

Was passiert, wenn man beim Veterinäramt gemeldet wird?

Grundsätzlich muss man den Mitarbeitern des Veterinäramts keinen Zutritt gewähren – es sei denn, sie haben eine richterliche Durchsuchungsanordnung dabei. Nur in Ausnahmefällen dürfen sich die Beamten auch ohne Durchsuchungsbeschluss Zutritt verschaffen, nämlich wenn „Gefahr im Verzug“ ist. Das bedeutet: Besteht die Gefahr, dass ohne sofortiges Eingreifen bei den Tieren Schmerzen oder andere Leiden fortbestehen bzw. weitere tierschutzwidrige Verstöße entstehen, so kann das Amt unverzüglich durchgreifen. 

Es ist jedoch empfehlenswert, mit dem Veterinäramt zu kooperieren. Denn eine Beschlagnahmung der Haustiere und ein Haltungsverbot müssen, wie bereits erwähnt, immer verhältnismäßig sein. Nur wenn es gar nicht anders geht, wird die Behörde diese Maßnahmen ergreifen. Oftmals gibt es nämlich durchaus andere Möglichkeiten, die Haltungsbedingungen der Tiere zu verbessern und damit die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu beseitigen. Das heißt: Das Veterinäramt kann die Tierhaltung unter Auflagen stellen und beispielsweise eine artgerechte Unterbringung der Vierbeiner verlangen.3 

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Wann kann ich das Veterinäramt einschalten?

Haben Sie den Verdacht, dass ein Nachbar seine Tiere nicht artgerecht hält oder sogar misshandelt? Dann sollten Sie nach Möglichkeit Fotos der tierschutzrelevanten Umstände machen und Zeugen suchen. Wenden Sie sich mit Ihrem gesammelten Material an das örtliche Veterinäramt, damit es überprüfen kann, ob tatsächlich Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Handelt es sich um einen akuten Notfall, können Sie sich auch direkt an die Polizei wenden – etwa, wenn ein Hund im überhitzten Auto eingesperrt ist. 

Stellt der Amtsveterinär bei seiner Kontrolle eine erhebliche Vernachlässigung eines oder mehrerer Tiere fest, kann er diese vorübergehend beschlagnahmen lassen. Der Halter bekommt dann Zeit, die Haltungsbedingungen zu verbessern und kann beispielsweise einen größeren Stall für seine Hühner, Kaninchen oder Meerschweinchen bauen.4,5

Quellen

  1. anwalt-suchservice.de, „Wann darf die Behörde einem Tierhalter sein Haustier wegnehmen?“ (aufgerufen am 30.07.2024) ↩︎
  2. tierimrecht.org, „In welchen Fällen werden Tiere beschlagnahmt und was geschieht danach mit ihnen?“ (aufgerufen am 30.07.2024) ↩︎
  3. mlr.baden-wuerttemberg.de, „Zutrittsmöglichkeiten der Veterinärbehörde zu
    Tierhaltungen, insbesondere in Wohnungen
    “ (aufgerufen am 30.07.2024)
    ↩︎
  4. landestierschutzverband-bw.de, „Tierschutzfall - Anzeige beim Veterinäramt“ (aufgerufen am 30.07.2024) ↩︎
  5. tierschutzbund.de, „So können Sie Tierquälerei melden“ (aufgerufen am 30.07.2024) ↩︎
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