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Schadensfälle

Die Tierkrankenversicherung hat Ihnen gekündigt? Das können Sie tun

Frau checkt ihre Tierkrankenversicherung mit Cockapoo auf dem Schoß
Oh Schreck, die Tierkrankenversicherung hat gekündigt! Was Tierhalter über das Thema wissen sollten. Foto: Getty Images / Daisy-Daisy
Sonja Jordans

5. Oktober 2023, 6:11 Uhr | Lesezeit: 10 Minuten

Eine Tierkrankenversicherung scheint vielen Haltern ratsam. Doch lohnen sie sich überhaupt? Und was passiert, wenn die Versicherung mir plötzlich kündigt? Experten geben Antwort.

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Wenn das Tier krank ist, gehen Behandlungen und Medikamente schnell ins Geld. Vor allem eine Operation mit Aufenthalt in der Tierklinik, Nachsorge und Medikamentengabe kann rasch mehrere hundert Euro und mehr kosten. Um für den Ernstfall vorzusorgen, schließen viele Halter daher eine Tierkrankenversicherung ab – doch was ist, wenn die Versicherung nach dem ersten Schaden kündigt? Darf sie Versicherte einfach „rauswerfen“, wenn das Haustier Kosten verursacht hat? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Und sind Tierkrankenversicherungen dann überhaupt ratsam? PETBOOK hat bei Experten nachgefragt.

Welche Tierkrankenversicherungen gibt es?

Der Markt für Tierkrankenversicherungen ist riesig. Ganz gleich, ob Katze, Hund oder Pferd – für jedes Tier gibt es mehrere Angebote. Sie reichen von reinen OP-Versicherungen bis zu sogenannten Volltarifen.

Die Unterschiede stecken im Detail: OP-Versicherungen etwa decken ausschließlich die Kosten für Operationen inklusive direkter Vor- und Nachsorge ab. Andere dagegen übernehmen nur die Kosten für ungeplante Eingriffe, etwa nach einem Unfall oder einer Magendrehung. Sogenannte Volltarife decken mehr ab, etwa Tierarztbehandlungen, die bei Erkrankungen anfallen, Zahnbehandlungen oder Regeluntersuchungen. Manche Versicherungen übernehmen eine Pauschale für Vorsorgeuntersuchungen, andere wiederum zahlen sogar für homöopathische Mittel.

„Impfungen, Zahnbehandlungen und Medikamente sind in der Regel aber nicht enthalten“, sagt Henriette Neubert, Expertin für Tierkrankenversicherungen beim Online-Portral Finanztip. Diese Behandlungen müssen laut der Expertin meist extra versichert werden. Außerdem, so Neubert gegenüber PETBOOK, „übernimmt eine Versicherung oft nicht alles, sondern nur eine vereinbarte Höchst-Versicherungssumme, je nach Tarif gibt es auch eine Selbstbeteiligung“.

Diese werde mit zunehmendem Alter des Tieres meist höher. Lediglich sogenannte All-inclusive-Tarife würden in einigen Fällen sämtliche Kosten, also auch für Vorsorgeuntersuchungen und Medikamente, übernehmen, so die Expertin. „Aber meist nur bei Jungtieren.“

Was kosten Tierkrankenversicherungen?

Wenn man möchte und bereit ist, tief in die Tasche zu greifen, kann man sein Tier gegen nahezu alle Eventualitäten absichern – zumindest theoretisch. Ein Blick über das Versicherungsangebot zeigt: Zwischen knapp zehn Euro bis hin zu mehr als 200 Euro können Halter für eine Tierkrankenversicherung ausgeben – im Monat, abhängig von der Höhe eines Selbstbehalts, Tierart, Alter und Größe.

Größere Hunde kosten mehr als kleine, Rassetiere mehr als Mischlinge, Pferde mehr als Katzen. Im Schnitt kosten Versicherungen für Hunde je nach Alter des Tiers und Leistungsumfang zwischen 25 und 30 Euro. Bei Pferden beginnen Volltarife meist ab etwa 200 Euro. Versicherungen, die nur in bestimmten Fällen oder bis zu einer bestimmten Summe greifen, sind dagegen deutlich günstiger und je nach Pferd und Alter im Schnitt ab rund 30 bis 50 Euro, mitunter auch schon ab etwa 13 Euro zu haben.

Krankenversicherungen für Exoten gibt es vergleichsweise selten. Meist decken sie dann auch noch andere Fälle ab außer Arztkosten, etwa den Verlust, wenn der Exot entlaufen ist. Preisdetails gibt es auf konkrete Anfrage. Übrigens: Was Behandlungen kosten, ist in der Gebührenordnung für Tierärzte festgelegt. Sie können von einfach bis dreifach angesetzt werden. So dürfen etwa Wochenenddienste mehr kosten als normale Sprechstundentermine.

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Worauf muss man beim Abschluss einer Tierkrankenversicherung achten?

„Man sollte immer auf Ausschlussklauseln achten“, rät Henriette Neubert von Finanztip. Denn oft schließen Standardtarife Zahnbehandlungen, Kosten für Geburten oder Behandlungen rassetypischer Erkrankungen aus. Ein Blick in die Angaben zahlreicher Versicherer zeigt: Die Mehrheit der durchschnittlich teuren Verträge übernimmt die Kosten für solche Behandlungen nicht. Da es aber auch Verträge gibt, die Behandlungen rassebedingter Krankheiten wie Hüftdysplasien zahlen, sollte man genau hinschauen. Was eine Versicherung ausschließt, muss in den Verträgen stehen.

Außerdem sollte man darauf achten, wie hoch Deckungssumme und Selbstbehalt sind. „Wenn eine Versicherung 80 Prozent der Kosten übernimmt, heißt das, dass 20 Prozent von den Kosten selbst übernommen werden müssen“, sagt Neubert. Das müsse man sich klarmachen.

Zum genauen Lesen rät auch Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer sich unsicher sei, worauf man achten sollte, könne – meist kostenpflichtig – die Verbraucherzentralen um Rat fragen oder sich an Bewertungen etwa von Finanztip und anderen Testportalen orientieren.

Doch nicht nur die Leistungen zählen, wenn es um den Abschluss einer Krankenversicherung für Tiere geht. Auch eventuelle Wartezeiten und Kündigungsregeln für Versicherung und Versicherungsnehmer müssen beachtet werden. Für Halter gilt: „Bei Vertragsabschluss müssen korrekte Angaben über das zu versichernde Tier gemacht werden“, betont Henriette Neubert. Das betrifft vor allem Vorerkrankungen und Alter des Tiers. Dabei sollte man keinesfalls schummeln, um Beiträge zu sparen. „Wenn die Versicherung das merkt, kann sie sofort kündigen, man hat keinen Versicherungsschutz mehr und komplett umsonst gezahlt“, warnt sie.

Kann eine Tierkrankenversicherung ihren Versicherten einfach so kündigen?

Die gute Nachricht: „Einfach so“, also ohne, dass zuvor ein Versicherungsfall eingetreten ist, kann eine Versicherung in der Regel nicht kündigen, sagt Henriette Neubert vom Ratgeberportal Finanztip. Allerdings: „Die Hürden für eine Kündigung sind ansonsten nicht sehr hoch.“ Daher sollten Tierhalter vor darauf achten, unter welchen Voraussetzungen die Versicherung den Vertrag kündigen kann.

Grundsätzlich gibt es ein ordentliches und ein außerordentliches Kündigungsrecht, erläutert sie. Beim ordentlichen Kündigungsrecht können beide Vertragsparteien zum Ende der Laufzeit kündigen, meist mit einer Frist von drei Monaten. Das Problem für Versicherungsnehmer ist jedoch das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherungen. Es kann etwa nach Schadensfällen ausgesprochen werden – ganz gleich, aus welchem Grund die Versicherung in Anspruch genommen worden ist.

Wenn man sich über Vergleichsportale oder direkt bei Versicherungen informiert, wird klar: Nahezu alle haben dieses Kündigungsrecht in ihre Vertragsdetails aufgenommen – nachdem sie geleistet haben, können sie kündigen. „Das heißt, übernimmt die Versicherung die Kosten für eine Tierarztbehandlung, wobei Pauschalbeträge für Vorsorgeuntersuchungen ausgenommen sind, dann besteht gleich ein Kündigungsrecht“, sagt Neubert.

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Kündigung schon nach dem ersten Fall möglich

Je nachdem, was im Vertrag steht, können Versicherte daher schon nach dem ersten Schadensfall, den sie geltend gemacht haben, gekündigt werden, sagt Neubert. Das gilt dann auch, wenn man zuvor jahrelang eingezahlt hat. Bei manchen Tarifen seien mitunter mehr Fälle möglich. Dennoch: Vorsicht ist daher auch bei Verträgen angesagt, die Medikamente zahlen, so Neubert. „Denn diese werden ja meist wegen einer behandlungswürdigen Erkrankung verschrieben, die dann wiederum ein kündigungsrelevanter Schadensfall sein kann.“

Selbst eine der teuersten Versicherungen, die Arag Tier Protect Premium, die für einen rund ein Jahr alten Mischlingshund knapp 130 Euro pro Monat kostet, macht von der Kündigungsmöglichkeit keine Ausnahme. Ebenso halten es Tarife bei der R+V-Versicherung, Agila, Gothaer und anderen. Manche Versicherer geben an, auf dieses Recht zu verzichten, wenn die Versicherung seit Abschluss des Vertrags drei Jahre lang nicht in Anspruch genommen worden ist. Details, wie die Versicherungen mit dem Kündigungsrecht umgehen, müssen jedoch immer im Vertrag stehen.

Was sollte ich unternehmen, wenn mir Tierkrankenversicherung kündigt?

„Mitunter ist es möglich, das Versicherungsunternehmen zur Fortführung des Vertrages zu bewegen“, so Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Allerdings müsse man dann mit weiteren Ausschlussklauseln und höheren Beträgen rechnen.

Gegen eine Kündigung vorgehen, die von der Versicherung ausgesprochen wurde, kann man in der Regel aber nicht, so Henriette Neubert vom Ratgeberportal Finanztip. Sie rät, mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und um eine sogenannte Kündigungsumkehr zu bitten – um daraufhin selbst zu kündigen. Der Grund: Nimmt die Versicherung die Kündigung zurück und kündigt man dann selbst, kann das beim Abschluss eines neuen Vertrags bei einer anderen Versicherung hilfreich sein.

Denn mitunter fragen Versicherungen bei Neuverträgen nach Vorversicherungen und wer diese gekündigt hat: die Versicherung oder der Versicherte. Wenn man angibt, von seiner Versicherung gekündigt worden zu sein, hat man es eventuell schwerer, eine neue Police abzuschließen. Alternativ rät auch sie, die Versicherung zu fragen, ob man den Vertrag sanieren oder ändern kann, indem man etwa höhere Beträge zahlt oder eine höhere Selbstbeteiligung wählt.

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Sind Tierkrankenversicherungen ratsam?

Sowohl die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen als auch das Ratgeber-Portal Finanztip raten von Krankenversicherungen zumindest für Hunde und Katzen eher ab. „Lediglich für Pferde ist eine OP-Versicherung durchaus empfehlenswert, da diese schnell teurer wird als bei anderen, kleineren Tieren und die Notwendigkeit einer Operation bei Pferden auch wahrscheinlicher ist“, sagt Henriette Neubert von Finanztip.

Ansonsten empfehle sie solche Versicherungen vor allem für Haustiere nicht. „Sie sind teuer und schließen viele Behandlungen von vornherein aus oder sind noch teurer und haben ungünstige Kündigungsbedingungen.“ Bei Tieren sei es sehr wahrscheinlich, dass mit zunehmendem Alter auch Behandlungen notwendiger würden. Genau dann aber seien die Kündigungsregeln der Versicherer nachteilig für die Kunden.

„Im Zweifel wäre für Hunde und Katzen höchsten eine günstigere Versicherung überlegenswert, die ausschließlich Kosten für unerwartete Operationen übernimmt“, sagt Neubert. „Aber grundsätzlich würde ich eher raten, keine Versicherung abzuschließen.“

Statt Tierkrankenversicherung lieber Geld zurücklegen

Um im Notfall nicht vor einem immensen Kostenberg zu stehen, raten die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und das Ratgeber-Portal Finanztip dazu, Rücklagen zu bilden. Geht man davon aus, dass eine Versicherung rund 500 Euro pro Jahr kostet, wäre das also der Betrag, den man zurücklegen könne, so Henriette Neubert von Finanztip. Das sei aber nur ein Richtwert. „Es hängt natürlich auch von der Größe des Tieres ab, wie viel man anspart.“ Bei Katzen reichten eventuell schon 20 Euro im Monat. Bei größeren Hunden sollten es eher 40 Euro sein. Zudem rät Neubert, für Impfungen und andere, regelmäßige Tierarztbesuche extra etwas beiseite zu legen.

Fazit

Der Wunsch zahlreicher Tierhalter, im Notfall sein Tier gut versorgt zu wissen, aber vor hohen Kosten geschützt zu sein, ist nachvollziehbar. Dennoch sollten sich Halter von Hund oder Katze gut überlegen, ob sie eine Tierkrankenversicherung benötigen. Oft sind solche Versicherungen teuer und schließen vieles aus.

Mitunter ist es besser, regelmäßig einen festen Betrag für Notfälle beiseite zu legen. Ansonsten lesen Sie den Versicherungsvertrag genau durch, achten Sie auf Ausschlussklauseln und Kündigungsmöglichkeiten der Versicherung. Oder entscheiden Sie sich für eine OP-Versicherung, die lediglich Kosten für unvorhergesehene Operationen übernimmt. Sie ist meist günstiger als ein Volltarif. Für Pferdehalter sind Tierkrankenversicherungen eher ratsam, da Behandlungen kostspieliger sind.

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