12. November 2024, 10:17 Uhr | Lesezeit: 12 Minuten
„Catch and Release“, also das Fangen und wieder Freilassen lebendig geangelter Fische, ist unter Freizeitanglern zum Trend geworden. Die Tiere würden dabei schließlich nicht getötet und Fischbestände geschont. Doch Tierschützer halten nichts von der Praxis. Auch rechtlich ist das Vorgehen nicht einwandfrei. Wie das Fangen und Freilassen hierzulande gesetzlich geregelt ist, erläutert PETBOOK.
„Catch and Release“, also Angeln, um den Fisch im Anschluss wieder freizulassen – wer macht denn so etwas? Offenbar immer mehr Angelfreunde. Denn die Zeiten, in denen ausschließlich gefischt wurde, um die Beute anschließend zu verzehren, sind vorbei. Zwar wurden schon immer Fische wieder ins Wasser entlassen, wenn sie aus bestimmten Gründen nicht zum Verzehr geeignet waren. Seit geraumer Zeit aber hat sich das Zurücksetzen zu einem wahren Trend unter Anglern entwickelt.
„Catch and Release“ als Social-Media-Trend
Die unter „Catch and Release“ bekannte Methode bedeutet übersetzt: Fangen und Freilassen. Befeuert wird dieser Trend von Angel-Influencern, die im Netz mit teils riesigen Welsen oder Karpfen posieren und so zahlreiche Klicks und Likes generieren. Jüngst machte ein Angelprofi aus Tschechien weltweit Schlagzeilen, als er – mithilfe eines Freundes – einen 2,61 Meter langen Wels ins Flachwasser zog und dort mit dem enormen Tier posierte. Ein größerer Waller war noch nie zuvor als Fang dokumentiert worden: Weltrekord. Im Anschluss, so beteuerten die Sportfischer, habe man das Tier wieder in die Freiheit entlassen.
Wenige Wochen später gelang demselben Angler erneut ein Riesen-Fang. Wieder zog er einen Wels aus dem Wasser und stellte mit dem Tier seinen erst kurz zuvor erreichten Rekord sogleich ein. Auch dieses Tier wurde nach dem Vermessen und Posieren für ein paar Fotos zurück in das Gewässer entlassen, aus dem es kurz zuvor nach anstrengendem Kampf gezogen worden war. 1
Ist doch gut so, mögen Tierfreunde nun denken. Schließlich wurde der Fisch nicht getötet. Doch vor allem die Praxis des klassischen „Catch and Release“, also Fische allein aus Spaß oder für Fotos zu angeln und danach wieder freizulassen, ist umstritten – und in Deutschland in der Regel sogar verboten. Dennoch wird das Thema hierzulande unter Anglern emotional und mitunter heftig diskutiert.
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Einfach drauflosangeln geht nicht
Angeln ist in Deutschland ein überaus beliebtes Hobby. Die Angaben darüber, wie viele Menschen genau ihre Freizeit an Flüssen und Seen sitzen, um Fische zu fangen, schwanken zwar. Nach Hochrechnungen des Deutschen Angelfischervereins (dafv) griffen 2021 fast sieben Millionen Menschen mindestens einmal im Jahr zur Angelrute. Andere Statistiken sprechen von knapp 1,2 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die 2023 häufiger zum Angeln oder Fischen gingen. 2
Meist wird in Flüssen geangelt, danach kommen Seen und Teiche. Auch in Salzwasser, also an den Küsten des Landes, finden sich Angler. Einfach das nötige Zubehör kaufen und drauflosangeln darf man hierzulande jedoch nicht. In der Regel müssen Angelwillige einen gültigen Fischereischein, den Nachweis einer entrichteten Fischereiabgabe und eine Angelkarte vorweisen, auch Fischereierlaubnisschein genannt. Die benötigten Dokumente kann man nicht einfach kaufen, in der Regel müssen Sachkunde nachgewiesen und eine Prüfung abgelegt werden. Wer ohne Erlaubnis und entsprechende Nachweise fischen geht, riskiert ein hohes Bußgeld oder sogar eine Haftstrafe.
Fisch dürfen nicht ohne „vernünftigen Grund“ getötet werden
Wer angeln möchte, muss zudem über Schonzeiten von Fischen und deren Mindestmaße Bescheid wissen. Zudem müssen Angler ihren Fang auf bestimmte Arten töten, sodass die Tiere möglichst nicht leiden und schnell sterben. Allerdings: Das Töten eines Tiers, also auch eines Fisches, ohne „vernünftigen Grund“ ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Wer die Tiere nicht tötet, ihnen aber „erhebliche Schmerzen oder Leiden beziehungsweise länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“, macht sich ebenfalls strafbar.
Zwar dürfte es aus Sicht mancher Angelfreunde strittig sein, was genau als „vernünftiger Grund“ gilt und wie lange denn „längeres“ Leid dauern darf, Gerichte haben jedoch immer wieder klargemacht, dass sie die Definition als nicht ganz so ungenau ansehen, wie sich viele Sportfischer einreden. Angeln, um die Fische im Anschluss zu essen, ist demnach ein vernünftiger Grund. Auch die sogenannte Hege, etwa um Fischbestände zu reduzieren und das Ökosystem eines Gewässers im Gleichgewicht zu halten, gilt als vernünftig. Das Fangen von Köderfischen, die beim Angeln eingesetzt werden, ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erlaubt.
Angeln als Trophäenjagd ist verboten
Anders jedoch sieht es beim sogenannten klassischen „Catch an Release“ aus, wenn es allein als Sportangeln und Freizeitspaß betrieben wird. Dabei werden Fische zwar geangelt, aber nach dem Fang lebend wieder ins Wasser entlassen. Ziel der Sportangler bei dieser Form des Fischens ist, das Tier zu besiegen, wenn möglich, einen rekordverdächtigen Fisch zu erwischen und sich beispielsweise mit ihm fotografieren zu lassen.
Der Fisch wird dazu aus dem Wasser geholt, vermessen und gewogen. Gegessen werden soll er im Anschluss nicht. Was im ersten Moment tierfreundlich klingt – schließlich muss der Fisch nicht sterben – wird jedoch immer wieder juristisch als Tierquälerei eingeordnet. Denn einen Fisch für ein Foto oder nur zum Spaß aus dem Wasser zu holen, bereite ihm unnötiges Leid, wie etwa das Amtsgericht Lemgo und andere Gerichte in Deutschland mehrfach entschieden haben.
Zahlreiche Angler mussten das in der Vergangenheit bereits erfahren, darunter der Rapper Materia, der nicht nur Musiker, sondern auch begeisterter Angler ist. Im Sommer 2017 soll er in Würzburg mindestens einen Karpfen geangelt und, nachdem er mit dem Tier für ein Video posiert hatte, ihn wieder ins Wasser entlassen haben. Nach einer Anzeige wurde daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet, denn Materia habe dem Fisch „erhebliche, anhaltende Schmerzen und Leiden“ zugefügt, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft seinerzeit mit. Gegen ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro wurde das Verfahren Anfang 2018 eingestellt. 3
Regelungen je nach Bundesland Unterschiedlich
„Catch and Release beim Angeln ist in Deutschland rechtswidrig“, heißt es dazu auch auf der Seite der Landestierschutzbeauftragten in Hessen. Für die Tiere sei diese Praxis „sehr leidvoll, viele Fische sterben letztlich dabei“ und würden zu Spielzeugen degradiert, heißt es dort weiter. Die hessische Fischereiverordnung etwa regelt das in § 10 Nr. 3: „Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmauls, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten.“ 4
Da das Tierschutzgesetz in Deutschland zwar auf Bundesebene geregelt ist, das Fischereirecht jedoch in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, haben die Länder unterschiedliche Regelungen für das Fangen und Freilassen geschaffen. Einigkeit herrscht allerdings weitgehend dabei, dass angeln allein aus Spaß oder um eine Trophäe vorweisen zu können, nicht erlaubt ist.
Ist „Catch and Release“ wirklich nachhaltig?
Gegen das „Catch and Release“ regt sich selbst unter Anglern scharfe Kritik. Traditionelle Angler fürchten um den Ruf der Freizeitbeschäftigung, missbilligen die teils „reißerischen“ Fotos, wie unter anderem der Landesfischereiverband Bayern in einem Beitrag kritisiert, und machen sich Gedanken um das Wohlergehen der Fische, die mitunter mehrfach aus dem Wasser gezogen werden.
Die Befürworter dagegen argumentieren, Catch and Release sei eine nachhaltige Angelmethode, die dazu beitrage, Fischbestände zu schonen. Wer sich an bestimmte Regeln halte, stelle dabei den Schutz der Fische und ihrer Lebensräume sicher. Die Fische würden schonend behandelt, um ihre „Überlebenschancen nach der Freilassung zu maximieren“, wie es unter anderem in einem Blog heißt, der sich für diese Art des Angelns ausspricht. „Catch and Release“ ermögliche es zudem, „die Spannung des Angelns und den Nervenkitzel des Kampfes mit dem Fisch zu erleben, ohne dass der Fisch dabei getötet wird“. Es sei Befürwortern zufolge eine „Win-Win-Situation“ für Angler und Umwelt.
Fische können vermutlich Schmerzen empfinden
Zudem ist diese Angelpraxis in zahlreichen Ländern problemlos erlaubt, darunter in den USA, Kanada und nahezu allen Ländern der EU. Daher fordern dessen Anhänger auch für Deutschland einen lockeren Umgang mit dieser Angelmethode. In der Schweiz dagegen ist das Angeln mit der Absicht, die Fische hinterher wieder freizulassen, ausdrücklich verboten, wie aus der Tierschutzverordnung des Landes hervorgeht.
Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben zudem inzwischen Hinweise darauf geliefert, dass Fische entgegen früherer Annahmen sicher Stress und offenbar auch Schmerzen empfinden können: Sie verfügen über entsprechende Rezeptoren und ein Nervensystem, das Schmerzreize weiterleitet. In Versuchen zeigten sie deutliche Reaktionen auf Schmerz und Stress. 5
„Catch and Release“ bedeutet mindestens Stress für die Fische. Zudem werden sie nicht selten dabei verletzt. Angelhaken können Kiemen, Maul und Organe aufreißen, das Anfassen durch den Menschen Schuppen oder Flossen verletzen. Durch das Herausholen gerade aus tieferen Gewässerregionen drohen den Fischen Druckverlust und Atemnot. Und auch, wenn der Fisch vergleichsweise rasch wieder freigelassen wird, kann er durch das vorherige Herausholen die Orientierung verloren haben oder sogar an einem Schock sterben.
Zurücksetzen manchmal sogar vorgeschrieben
Die Gründe für das Verbot, Fische wieder freizulassen, klingen durchaus nachvollziehbar. Und doch gilt auch hierbei: keine Regel ohne Ausnahme. Zwar wird die Angelform des klassischen „Catch and Release“, also das Angeln als bloßer Spaß und den Fisch anschließend zurück ins Wasser zu setzen, hierzulande in der Regel juristisch verfolgt. Sofern es zu einer Anzeige gekommen ist.
Dennoch werden auch in Deutschland regelmäßig Fische wieder freizulassen. Gänzlich untersagt ist dies nämlich nicht. In manchen Fällen ist es sogar vorgeschrieben. Mitunter können Angler nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie einen Fisch zurücksetzen. Etwa wenn sie ein Tier gefangen haben, das kurz vor dem Ablaichen steht. Auch bei Fischen, die nicht das Ziel des Anglers waren oder nicht verzehrfähig sind, können ins Wasser entlassen werden.6
Unter diesen Umständen müssen Fische zurück ins Wasser
Auch vorgeschrieben ist das Zurücksetzen, wenn etwa ein Exemplar an die Angel gegangen ist, für das gerade Schonzeit gilt. Denn das bedeutet, der Fisch darf in einem gewissen Zeitraum nicht geangelt werden. Das ist etwa der Fall, wenn Laich- oder Paarungszeit ist.
Auch ein generelles Entnahmeverbot kann ein Grund sein, aus dem ein geangelter Fisch zwingend wieder ins Wasser entlassen werden muss. Dies liegt etwa vor, wenn sich die Bestände einer bestimmten Fischart erst wieder erholen müssen oder die täglich erlaubte Höchstmenge einer Fischart bereits aus dem Gewässer entnommen wurde.
Tiere, die zu klein und daher meist zu jung sind – untermaßig genannt – dürfen ebenfalls nicht entnommen werden. Das Gleiche gilt etwa in Hamburg und Hessen für Fische, die ihr Maximalmaß erreicht haben. Dadurch sollen Tiere, die für den Fortbestand der Art eine wichtige Rolle spielen, ebenfalls geschont werden. Auch Angelvereine, die eigene Teiche zur Verfügung stellen, oder Inhaber von Fischereirechten können für ihre Gewässer eigene Bestimmungen festlegen, nach denen Fische wieder zurückgesetzt werden müssen. 7
Zurückgesetzte Fische überleben oft nicht
Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen fünf und 40 Prozent der wieder ins Wasser entlassenen Fische diese Prozedur nicht überleben und innerhalb der ersten 24 Stunden nach dem Zurücksetzen sterben. Das berichtet unter anderem das Onlinemagazin deine-angelwelt.de. Dabei spielt die Fischart eine wichtige Rolle. Karpfen etwa gelten als robusterer Fische, die eher überleben dürften als etwa ein Hering. Auch Welse haben bessere Chancen, die Prozedur zu überstehen.
Allerdings hängt die Überlebensfähigkeit auch davon ab, wie beim „Catch an Release“ mit ihm umgegangen wird. Hat ein Fisch den Angelhaken etwa sehr tief verschluckt, würde das Entfernen vermutlich zu Verletzungen führen. Wird hingegen die Angelschnur tief genug abgeschnitten, erhöht sich die Überlebenschance des Fisches. Kunstköder werden erst gar nicht so tief verschluckt.
Auch der Kampf an der Angel sollte nicht zu lange gedauert haben, da der Fisch sonst schon geschwächt ist, bevor er herausgezogen werden kann. Ganz entscheidend ist auch, wie der Fisch zurückgesetzt wird – keinesfalls sollte er ins Wasser geworfen werden.
Übrigens: Nicht nur für die Fische selbst, auch für die Gewässer, aus denen sie herausgezogen werden, kann „Catch an Release“ negative Folgen haben. Neben der Veränderung der Nahrungskette und des ökologischen Gleichgewichts können durch das Wiedereinsetzen der Fische auch Krankheiten oder Parasiten ins Wasser gelangen und sich unter den dort lebenden Fischen ausbreiten. 8
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Fazit
Angeln wird immer mehr zum Freizeitspaß. Die Zeiten, in denen nur gefischt wurde, um die Beute anschließend zu räuchern, zu braten oder zu kochen, sind vorbei. Immer mehr Sportfischer wollen auf das Gesamterlebnis angeln, die Anwesenheit in der Natur, das Erfolgserlebnis, wenn ein Fisch angebissen hat und den „Nervenkitzel“, nach anstrengendem Kampf ein besonders großes Exemplar ins Flachwasser oder an Land gezogen zu haben, nicht verzichten – jedoch ohne den Fisch anschließend verwerten zu müssen.
Was für die einen ein Zeichen von Tierliebe und Naturverbundenheit ist, treibt anderen die Zornesröte ins Gesicht. Die Praxis des klassischen „Catch and Release“ ist daher zurecht umstritten und ethisch fragwürdig. Denn für den Fisch dürfte die Prozedur alles andere als ein Spaß sein. Das Tier wird aus seiner Umgebung gezerrt, empfindet Stress, wird meist verletzt und kämpft an Land mit Atemnot. Das alles muss er lediglich „aus Spaß“ erdulden, um Anglern für ein Social-Media-Foto zur Verfügung zu stehen. Zudem überlebt nicht jedes Tier das Zurücksetzen. Wer sich als tierlieb bezeichnet, erspart einem Fisch diese Erfahrung, nur um selbst Spaß zu haben.