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Populationskontrolle

Darf man trächtige Katzen kastrieren? Das sagt der deutsche Tierschutz

Schwangere Katze liegt in der Sonne
In den USA ist es im Tierschutz üblich, auch hochschwangere Katzen zur Eindämmung der Streunerpopulation zu kastrieren. Darf man das auch in Deutschland? Foto: Getty Images/puflic_senior
Porträt Saskia Schneider auf dem PETBOOK Relaunch
Redaktionsleiterin

16. April 2024, 15:56 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Jedes Jahr kommen im April und Mai unzählige Kätzchen zur Welt und fluten die Tierheime. Die einzige Möglichkeit, der steigenden Katzenpopulation Herr zu werden, ist die Kastration. Doch was, wenn eine Katze bereits schwanger ist? Werden die ungeborenen Kätzchen dann mit entnommen?

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In Deutschland gibt es laut Schätzungen des Deutschen Tierschutzbundes zwei Millionen Streunerkatzen. Die Tiere zu kastrieren, ist oft die einzige Möglichkeit, den steigenden Katzenpopulationen Herr zu werden. Doch viele von ihnen sind bereits tragend. Im US-amerikanischen Tierschutz wird diesen Tieren die Gebärmutter samt der ungeborenen Kätzchen entnommen. Aber wie sieht es in Deutschland aus? Darf man trächtige Katzen kastrieren? PETBOOK ging der Frage auf die Spur und frage auch beim Deutschen Tierschutzbund nach.

Warum werden trächtige Katzen kastriert?

Die meisten Kastrationen von bereits tragenden Katzen finden im Rahmen von groß angelegten Projekten statt, bei denen Streuner gefangen, kastriert und wieder freigelassen werden. Die auch als „trap-neuter-return“ (kurz TNR) bekannte Methode ist eine der effektivsten Möglichkeiten, Katzenpopulationen Herr zu werden. Dabei kann es passieren, dass auch Katzen gefangen werden, die bereits tragend sind.

Seltener kommt es vor, dass Tiere aus Privathaushalten beim Tierarzt für eine Kastration landen, die bereits trächtig sind. Ist die Katze erst seit kurzer Zeit schwanger, stellt sich dies oft erst während der Operation heraus.

Die Argumente für die Kastration tragender Katzen

In den USA ist es unter Tierschützern eine verbreitete Methode, auch trächtige Katzen zu kastrieren. Hauptargument sind hier Ressourcen. Denn solange die Kätzchen noch ungeboren sind, ist es mit relativ geringem Aufwand verbunden, sie „zu entfernen“.

Lässt man die Tiere gebären, müssen Mutter und ihre Kätzchen in Obhut genommen und im Anschluss vermittelt werden. Finden sich keine Adoptanten, ist es in vielen Tierheimen der USA üblich, die Kätzchen einzuschläfern. Auch deshalb sei es besser, schwangere Tiere zu kastrieren, damit die Plätze den Kätzchen zugutekommen, die gefunden werden und Hilfe brauchen.

Ein weiteres Argument für das Kastrieren trächtiger Katzen ist, den Tieren die Strapazen einer Schwangerschaft zu ersparen. Viele Streuner sind in keinem guten Gesundheitszustand – eine Trächtigkeit und die Geburt stellen ein hohes Risiko dar und sind letztendlich auch mit Kosten verbunden.

Ist es in Deutschland erlaubt, trächtige Katzen zu kastrieren? Das sagt das Gesetz

Wie sieht die Lage in Deutschland aus? Ist es erlaubt, trächtige Katzen im Rahmen von Populationskontrollen zu kastrieren? Oder darf ich als Halter gar mein Tier bei einer ungewollten Schwangerschaft zum Tierarzt bringen, um diese abzubrechen?

Laut einem Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heißt es zu dem Thema: „Embryonen und Föten sind zunächst als solche, also als eigenständige Individuen, nicht vom Tierschutzgesetz erfasst. Sie werden (lediglich) als Teile des Muttertiers geschützt“. Allerdings unterlägen Föten von Säugetieren nach § 14 der Tierschutzversuchstierverordnung im letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung vor der Geburt teilweise den für Versuchstiere geltenden Schutzvorschriften.

Zudem gebe es wissenschaftliche Belege dafür, dass Verfahren, die an Embryonen und Föten in einem früheren Entwicklungsstadium durchgeführt werden, ebenfalls zu Schmerzen, Leiden, Ängsten oder dauerhaften Schäden führen könnten. Sofern die Embryonen und Föten über das erste oder zweite Drittel ihrer Entwicklung hinaus weiterleben dürfen, heißt es weiter.

Letztendlich obliegt es jedoch dem Tierarzt, zu entscheiden, ob er eine Kastration durchführt. Je weiter fortgeschritten die Schwangerschaft der Katze ist, desto höher sei allerdings auch das Risiko einer Kastration. Daher sollte der Tierarzt im Zweifelsfall vorher prüfen, ob eine Trächtigkeit vorliegt und wie weit diese fortgeschritten ist.

Trächtige Katzen kastrieren – das sagt der Tierschutz

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) schreibt in ihrem „Merkblatt zur Kastration von Hunden und Katzen“, dass man Katzen aus ethischen Gründen schon nach der vierten Trächtigkeitswoche nicht mehr kastrieren sollte. Seitens des Deutschen Tierschutzbundes teilt Pressesprecherin Lea Schmitz auf Anfrage von PETBOOK mit: „Die bewusste Kastration von trächtigen Katzen ist aus ethischen Gründen abzulehnen. Sie sollte stets eine Einzeltierentscheidung darstellen und ist nur in Ausnahmefällen vertretbar.“

Auf solche Ausnahmefälle geht auch das Merkblatt des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ein. Dort heißt es, dass vor allem bei herrenlose verwilderte Katzen das Problem besteht, dass die Unterbringung bis zur Geburt der Welpen und während der Säugezeit für das Muttertier einen erheblichen Stress darstelle, der mit (erheblichen) Leiden verbunden sei.

Diese Nachteile könnten die Nachteile einer Kastration im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium überwiegen, sodass die Kastration in solchen Fällen zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung vertretbar sein könne. In diesem Fall müssen die in der Gebärmutter befindlichen Welpen jedoch einzeln separat euthanasiert werden.

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Fazit

In Deutschland ist es nach dem Tierschutzgesetz zunächst nicht per se verboten, trächtige Katzen zu kastrieren. Allerdings wird davon – im Gegensatz zum Tierschutz in den USA – aus ethischen Gründen abgesehen. Letztendlich ist es aber immer eine Einzelfallentscheidung. So müssen Tierärzte abwägen, ob die Kastration dem Tier und seinen ungeborenen Kätzchen mehr Leid erspart, als zufügt.

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