
11. Dezember 2024, 14:40 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Silvesterfeuerwerk macht vielen Tieren Angst – auch denen in Tierheimen. Daher plädieren Tierschützer jedes Jahr für ein Feuerwerksverbot – bisher ohne Erfolg. Auch in diesem Jahr lehnte der Bundesrat ein Verbot der Knallerei im Umkreis von Tierheimen ab. PETBOOK erklärt, was das für die Tiere und Mitarbeiter konkret bedeutet.
Nicht nur unsere Tiere zu Hause leiden an der Knallerei zu Silvester. Auch im Tierheim haben viele der Bewohner Angst und Panik vor Feuerwerk. Tierschützer plädieren daher schon seit Jahren für ein bundesweites Böllerverbot – bisher ohne Erfolg. Nicht einmal im näheren Umkreis von Tierheimen möchte man dies umsetzen. So wies der Bundesrat den Vorschlag, Verbotszonen im Umkreis von Tierheimen, Tierparks und anderen tierhaltenden Einrichtungen festzulegen, ab.
Am 22. November 2024 hatten Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz Änderungsanträge zur Sprengstoffverordnung in den Bundesrat eingebracht. Sie sollten die Kommunen durch eine Änderung des Sprengstoffgesetzes ermächtigen, entsprechende Verbotszonen zu erlassen. Zwar hatte der Innenausschuss des Bundesrates den Änderungen zugestimmt und klare Empfehlungen ausgesprochen. Im Plenum des Bundesrats fanden sie allerdings keine Mehrheit.
„Katastrophe für die Tiere“
„Das Nein des Bundesrats zum Böllerverbot selbst im Umkreis von Tierheimen ist beschämend und eine Katastrophe für die Tiere“, kommentiert Björn Thun, Fachreferent bei Peta, die Entscheidung in einer Pressemitteilung vom 11. Dezember. Jedes Jahr aufs Neue leiden Millionen Tiere unter dem Krach, den grellen Blitzen und den unbekannten Gerüchen, die durch Knallkörper an Silvester entstehen, führt Thun aus. Dieses traumatische Erlebnis zum Jahreswechsel könne zu Angstzuständen und im schlimmsten Fall zum Tod führen.
Die Entscheidung trifft vor allem große Tierheime, die in der Nähe von Großstädten liegen, wie das Tierheim München. „Feuerwerk, vor allem das private Böllern, ist schon immer unsinnig und sollte aus verschiedenen Gründen längst abgeschafft werden“, so Pressesprecherin Kristina Berchtold. Es verschmutze die Umwelt, berge große Verletzungsgefahren und verschwende Unmengen an Geld. Dieses könne an anderer Stelle viel sinnvoller eingesetzt werden.
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„Müssen aus Sicherheitsgründen das Gassigehen einstellen“
Besonders heftig wird es für Tiere in Berlin. Das Tierheim befindet sich jedoch zum Glück im Außenbereich der Hauptstadt. Daher sei die Geräuschkulisse nicht so schlimm, erklärte Sprecher Christian Morawe gegenüber dem Online-Magazin „Berlin Live“. Trotzdem würden sich die Mitarbeiter auf die Nacht vorbereiten. So werden Radios über Nacht in den Tierhäusern angelassen.
Anders sieht es für das Tierheim München aus. Zwar liegt auch dies nicht direkt in der Innenstadt, aber nicht so abgeschieden wie Berlin.Für die meisten Tiere (Haustiere und vor allem Wildtiere) sei Feuerwerk der blanke Horror – und das noch dazu nicht nur am 31.12., sondern schon Tage vor und bis zu einer Woche nach dem Jahreswechsel, betont Berchtold.
„Die Tiere im Heim reagieren unterschiedlich auf Feuerwerk. Wir haben aber jedes Jahr etliche besonders knall- oder blitzlichtempfindliche Tiere, die wir über Silvester in ruhiger gelegene Räume umsetzen müssen, um sie zu schonen“, erzählt sie auf Anfrage von PETBOOK. „Darüber hinaus müssen wir am 31. Dezember und 1. Januar aus Sicherheitsgründen das Gassigehen einstellen. Manche Tiere müssen auch medikamentös behandelt werden, um Panikattacken zu verhindern.“
Entscheidung des Bundesrats sei ernüchternd
Daher hatte sich der Tierschutzverein München e. V. bereits einige Monate zuvor mit einem Brief an Oberbürgermeister Reiter gewandt und darin um eine Allgemeinverfügung für die Stadtgebiete mit besonders großem Tierbestand gebeten, die ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt. Allerdings lehnte die Stadt ab. 1
Auch der Deutsche Tierschutzbund hatte an alle Innenministerien appelliert, sich für eine Änderung der Gesetzgebung einzusetzen, damit Schutzzonen aus Natur-, Umwelt- und Tierschutzgründen rechtssicher von den Kommunen erlassen werden können, wie Pressesprecherin Lea Schmitz auf Anfrage von PETBOOK mitteilt. Die Entscheidung des Bundesrats sei ernüchternd.
„Schutzzonen um Einrichtungen wie Tierheime, aber auch Zoos oder Pferdehöfe, wären dringend nötig“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Lärm, Brandgeruch und Lichtblitze an Silvester seien ein Alptraum für Tiere. Sie lösen Stress, Angst oder sogar Panik aus. Wenn Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Tierheimen oder anderen tierhaltenden Einrichtungen abgefeuert würde, seien viele Tiere auf einen Schlag massiv betroffen.
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»Das Geballer braucht kein Tier
Bisher sind tierhaltende Einrichtungen trotz ihrer besonderen Schutzwürdigkeit gegen Lärmbeeinträchtigungen nicht konkret in den absoluten Verboten der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz gelistet, wie Schröder erklärt. Kommunen könnten zumindest aus Brandschutzgründen oder in eng besiedelten Gebieten durch eine Allgemeinverfügung bestimmte Gebiete von der Erlaubnis ausnehmen, Silvesterfeuerwerk abzubrennen.
„In der Vergangenheit haben sich zwar einige Städte und Gemeinden für Einschränkungen bei Feuerwerken ausgesprochen“, teilt der Präsident mit. „Schutzzonen rund um Einrichtungen, die Tiere beherbergen, wurden jedoch nicht festgelegt.“
So bleibt den Tierschützern nur, sich an die Bevölkerung zu wenden. Mit Aktionen wie „Spenden statt Böllern“ rufen Organisationen jedes Jahr dazu auf, Geld an Tierheime oder andere Einrichtungen zu spenden, statt für Feuerwerk auszugeben.
Auch der
Tierschutzverein München e.V. appelliert an alle Anwohner, freiwillig auf Böller und Raketen zu verzichten und damit Menschen, Tiere und Umwelt zu schützen.
„Fortschritt bedeutet, alte Traditionen und Bräuche aus Vernunft zu hinterfragen und sinnvolle Schlüsse zu ziehen. Das Geballer braucht wirklich kein Mensch – und erst recht kein Tier!“