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Verloren oder ausgesetzt

Tier auf der Straße gefunden? Das ist jetzt zu tun

Welpe steht verlassen auf einer Straße
Ein kleiner Welpe steht allein auf der Straße. Wurde er etwa ausgesetzt? Und darf ich ihn einfach mitnehmen? Foto: Getty Images
Porträt Manuela Bauer
Freie Autorin

13. Juni 2024, 11:56 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten

Plötzlich steht ein Hund, scheinbar verlassen, mitten auf der Straße. Hat ihn jemand verloren oder wurde er gar ausgesetzt? Vor allem in der Ferienzeit werden die einst geliebten Haustiere für manche Menschen plötzlich zur Last. Sollte man das Tier lieber erst einmal mitnehmen? PETBOOK erklärt, wie man sich in so einer Situation richtig verhält.

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Herrenlose Tiere am helllichten Tag und Mitten auf der Straße sind in Deutschland eher ein seltener Anblick. Daher werden viele stutzig, wenn sie plötzlich einem Hund oder einer verloren wirkenden Katze begegnen. Meist zum Vorteil der Vierbeiner, denn laut der Tierschutzorganisation Peta werden in Deutschland jährlich rund 80.000 Hunde, Katzen, Nager, Exoten und andere Haustiere ausgesetzt. 1

Häufig werden sie an Autobahnraststätten angebunden. Oder in Transportboxen oder einfachen Kartons an einsamen Orten, wie einem abgelegenen Waldstück, zurückgelassen. Besonders herzlose Mitmenschen entsorgen tierischen Nachwuchs sogar einfach mit dem Müll. Dank aufmerksamer Tierfreunde können viele dieser Tiere gerettet werden und finden mit Glück auch ein neues Zuhause. Aber darf ich ein Tier auf der Straße, welches offensichtlich zurückgelassen wurde und Hilfe benötigt, einfach mitnehmen? PETBOOK erklärt, wie Sie in dieser Situation helfen können.

Wie erkennt man, ob ein Tier ausgesetzt wurde?

Es gibt unterschiedliche Situationen, in denen man ein ausgesetztes Tier vorfinden kann. Nicht immer ist gleich ersichtlich, ob es sich dabei nicht um ein entlaufenes Tier oder einfach nur einen Freigänger handelt. Besonders in der Urlaubszeit sollte man genau hinsehen, wenn man beobachtet, dass ein Hund etwa lange Zeit alleine sitzt oder suchend umherläuft.

Ein ziemlich sicheres Anzeichen, dass das Tier auf der Straße ausgesetzt wurde, ist, wenn es sich in einer Transportbox, einem Karton oder einem zugeschnürten Müllsack befindet. Solche Haustiere wurden offensichtlich „entsorgt“. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Halter sein Tier einfach vergessen hat, ist eher gering.

Verirrt sich ein Ziervogel wie etwa ein Wellensittich hingegen in ihre Küche, wird er vermutlich nicht ausgesetzt, sondern entflogen sein.  Auch wenn regelmäßig eine Katze bei Ihnen vorbeikommt und begehrt laut miauend um Einlass oder Futter, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder um eine Freigängerin oder eine der vielen Streuner, die auf Deutschlands Straßen leben.

Auch interessant: Katze zugelaufen – was tun, darf ich sie behalten?

Was sollte man tun, wenn man ein Tier findet?

Ausgesetzte oder zugelaufene Tiere werden in Deutschland rein rechtlich wie Fundsachen behandelt. Der Finder hat sich gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dementsprechend zu verhalten, und unterliegt gegenüber der „Fundsache“ einer Anzeigepflicht. Sehen Sie also ein Tier auf der Straße sitzen, dürfen Sie es nicht einfach mitnehmen.

Je nachdem, in welchem Zustand sich das Tier befindet, sollte man deshalb folgende Schritte zu unternehmen, um sich nicht selbst strafbar zu machen:

Tier ist ohne Halter oder Besitzer

Taucht nach einer gewissen Zeit kein Halter auf, sollte man die Polizei oder das örtliche Tierheim informieren. Ist der Hund oder die Katze zutraulich, kann man sie erst mal aus der Sonne bringen und mit Wasser versorgen. Danach kann man sie auch selbst zeitnah zur nächsten Polizeistation oder zum örtlichen Tierheim bringen. Ist das Tier registriert, kann ein Tierarzt über einen Chip oder eine Tätowierung den Halter über das Haustierregister Tasso feststellen. 2

Auch wenn das Tier Angst hat, aggressiv ist, oder eingefangen werden muss, kann man Wasser anbieten, parallel die Polizei informieren und das zuständige Tierheim oder eine lokale Tierschutzorganisation bitten, beim Einfangen zu helfen. Beim Fund einer Katze, kann das Gesäuge einen Hinweis geben, ob das Tier Junge hat. Dann sollten sie unbedingt die Umgebung nach den Kitten absuchen, bevor sie mit dem Muttertier den Ort verlassen.

Tier ist im Karton eingeschlossen

Findet man ein Tier wie z. B. einen Hamster oder Meerschweinchen in einem Karton eingeschlossen, besteht eventuell Gefahr wegen Dehydrierung. Hier kann man mit dem Tier sofort einen Tierarzt aufsuchen und dann zeitnah die Polizei oder das Tierheim kontaktieren.

Tier ist verletzt

Ist das Tier offensichtlich verletzt oder die Körperfunktionen sind stark beeinträchtigt, sollte man unverzüglich einen mobilen Tiernotdienst anrufen. Fassen Sie ein verletztes Tier lieber nicht an. Es könnte, weil es Schmerzen hat, zubeißen. Wenn Sie glauben, es sichern zu können, tragen sie möglichst Handschuhe und wickeln sie es in eine Decke. Für den Transport zum Tierarzt ist eine Box oder ein Karton zu empfehlen.

Niemals füttern!

Egal um welche Tierart es sich handelt: Geben Sie dem Vierbeiner lieber kein Futter. Es könnte Allergien oder Krankheiten haben und eine Fütterung könnte gesundheitsschädlich sein.

Unser Tipp: Am besten speichern Sie sich die Telefonnummer eines Tierrettungsdienstes ihrer Region im Handy ab, dann sind Sie jederzeit für eine solche Situation gewappnet.

Darum sollte man bei Fundtieren auch die Polizei rufen

Wer einen herrenlosen Hund findet, sollte nicht nur das Tierheim oder Tierarzt informieren, sondern auch die Polizei. Zwar sind Fundtiere nicht die Priorität Nummer eins der Beamten, aber es kann sich lohnen, wie ein Fall aus Berlin zeigt. Dort entwischte ein Hund fast 100 Kilometer entfernt von Zuhause. Zwei Wochen später entdeckt ein Passant das abgemagerte Tier mitten in Berlin. Er informiert die dortige Polizei – kurz darauf brachten die Beamten Hund und Halter wieder zusammen.

Auch in anderen Großstätten wie Frankfurt am Main oder Düsseldorf sprechen sich die Beamten ausdrücklich dafür aus, bei Fundtieren die 110 zu rufen. Letztere arbeiten sogar eng mit der Tiernothilfe zusammen. Oft erreichen die Kanäle der Polizei zudem ein weiteres Publikum und können zur schnelleren Klärung des Falls beitragen. Mehr dazu lesen Sie in unserem PETBOOK-Artikel.

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Was passiert mit einem ausgesetzten oder zugelaufenen Tier?

In der Regel werden die Tiere in das ortsansässige Tierheim gebracht. Meldet sich dort innerhalb von sechs Monaten kein Besitzer, kann das Heim das Fundtier an einen neuen Besitzer vermitteln. Haben Sie den kleinen Welpen, Hund oder die hübsche Katze, die Sie gefunden und gerettet haben, sofort in ihr Herz geschlossen, müssen Sie sich also mindestens ein halbes Jahr gedulden. Überlegen Sie sich jedoch gut, ob Sie dem Tier ein artgerechtes Zuhause bieten können. Denn ein zweites Mal das Heim zu verlieren, ist für viele ehemals ausgesetzte Tiere traumatisch.

Übrigens: Das Aussetzen von Tieren ist laut § 3 Tierschutzgesetz verboten und kann den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen. Wer Tiere aussetzt, kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Quellen

  1. Peta.de, „Ausgesetzte Tiere: Infos und Tipps zur Hilfe im Notfall“ (aufgerufen am 13.06.2024) ↩︎
  2. Tasso.net, „Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen“ (aufgerufen am 13.06.2024) ↩︎
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