24. Januar 2024, 13:57 Uhr | Lesezeit: 12 Minuten
Der sexuelle Kontakt mit Tieren ist für viele ein Tabuthema. Tatsächlich war es in Deutschland sogar lange straffrei und gilt seit 2013 lediglich als Ordnungswidrigkeit. Daher sei in fast keinem anderen Bereich die Dunkelziffer so hoch wie hier, schätzen Experten. PETBOOK sprach mit Veterinären, Tierschützern und fragte auch bei den örtlichen Behörden nach, wie es um Zoophilie in Deutschland steht.
Wenn man an Zoophilie denkt, graust es viele Menschen zurecht. Doch das Thema geistert immer wieder durch die Medien, wenn Fälle von Missbrauch an Tieren bekannt werden. PETBOOK sprach mit Tierschützern und Tierärzten über das Thema und fragte auch bei den örtlichen Behörden an, wie viele Fallzahlen in Deutschland bekannt sind und wie verbreitet diese Neigung tatsächlich sein könnte. Zudem wollten wir wissen, welche Konsequenzen Zoophilie in Deutschland hat – für die Täter, aber gerade auch für die Opfer.
Denn Zoophilie war hierzulande lange straffrei. Erst seit 2013 gilt der sexuelle Kontakt mit Tieren als Ordnungswidrigkeit. Doch hat sich die Lage seitdem wirklich verbessert? Oder ist die Szene dank des Internets und neuer Medien sogar noch weiter gewachsen?
Was versteht man unter Zoophilie?
Zunächst einmal eine Begriffsdefinition: Unter Zoophilie versteht man im Allgemeinen das Hingezogensein zu Tieren, was oft auch sexuelle Handlungen umfasst. Wissenschaftler unterscheiden dabei drei Arten von Zoophilie, wie Nadia Wattad, Pressereferentin des Deutschen Tierschutzbunds e. V., auf PETBOOK-Anfrage erklärt.
So gebe es zum einen die rein sexuell motivierte Zoophilie, bei der dem Tier in der Regel keine Schmerzen zugefügt werden sollen – zumindest sei das die Intention der Täter während des Akts. Meist werden die Tiere schon von klein auf dafür konditioniert. Diese Art von Fehlprägung könne jedoch oft nur durch Gewalt wie Zwang oder Strafe erreicht werden, betont Wattad. So werden laut der Tierrechtsorganisation Peta in Indonesien Orang-Utan-Mütter getötet, um ihre Kinder in Tierbordellen für sexuelle Dienste zur Verfügung zu stellen.
Zum anderen gebe es die sadistisch motivierte Zoophilie, die auch als Zoosadismus bezeichnet wird. Hierbei entstehe die sexuelle Erregung durch das Quälen, Verletzen oder Töten von Tieren. Die dritte Art von Zoophilie sei schließlich die, bei der beide Motive erfüllt seien.
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Auch Teile von Tieren können als erregend empfunden werden
Daneben gebe es noch den Zoofetischismus ergänzt Dr. Reinhard Kaun vom Sachverständigenbüro für klinische und forensische Veterinärmedizin, Tierhaltung & Pferdewissenschaften. Als Lektor hält der Fachtierarzt für Pferdeheilkunde und Physikalische Therapie & Rehabilitationsmedizin aus Österreich regelmäßig Vorträge in Universitäten über Gewalt und Missbrauch an Tieren.
Beim Zoofetischismus – so der Experte – werden Tiere und Teile von ihnen, aber auch mit ihnen verbundene Gegenstände, als sexuell erregend empfunden. Dazu zählen etwa Ohren, Nüstern, Zitzen oder Schwanzquasten. Diese werden als „Trophäen“ nach Angriffen auf Tiere abgeschnitten, um das „Opfer“ in der Fantasie ständig parat zu haben.
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Die rechtliche Lage der Zoophilie in Deutschland
Im Jahr 1969 wurde der Straftatbestand der Zoophilie in Deutschland abgeschafft. Damals wurden im Zuge einer Strafrechtsreform alle Straftatbestände aufgehoben, die eher dem sittlichen Empfinden dienten und nicht konkrete Rechtspositionen schützten.
Erst im Jahr 2013 wurde das Thema juristisch wieder neu verhandelt. Dabei wurde aber nicht mehr die Zoophilie an sich, sondern ein Tier „für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“ (§3 Nr. 13 TierSchG) unter Strafe gestellt. Das Vergehen gilt allerdings nunmehr als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat.
Zoophilie in erster Linie eine Neigung und daher nicht strafbar
Während die Zoophilie früher als Perversion und „psychische Entartung“ galt, wird sie gegenwärtig als erotische Gefühlsbezogenheit zum Tier definiert. Sie ist also in erster Linie eine sexuelle Neigung.
Dass diese per se nicht als Straftat gilt, sei eine „zivilisationskulturelle Errungenschaft in unserer Kultur“, meint Sexualwissenschaftler und -psychologe Christoph Ahlers im Interview mit dem Magazin „Zeit“. Es diene dem Zwecke, dass kein Mensch für sein „So-Sein“ bestraft, diskriminiert und ausgegrenzt werden dürfe.
Mittlerweile setzen sich einige bekennende Zoophile wie die Organisation „ZETA – Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung“ sogar dafür ein, dass Betroffene nicht ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Die Neigung an sich ist also nicht strafbar, wohl aber der Missbrauch an Tieren, wenn diese ausgelebt wird.
„Inzwischen hat sich eine richtige Szene mit Internetforen entwickelt“
Wie bei vielen gesellschaftlichen Tabuthemen hat das Internet auch diese Zoophilie-Szene über die Jahre befeuert. So finden sich Foren, in denen sich Gleichgesinnte treffen und austauschen. Diese sind nicht immer öffentlich einsehbar oder zugänglich – ähnlich wie bei Plattformen, auf denen sich Betroffene über Pädophilie austauschen.
„Inzwischen hat sich eine richtige Szene mit Internetforen entwickelt, bei der man nach Eingabe entsprechender Suchwörter zu Erfahrungsberichten, Anleitungen zu sexuellen Praktiken mit Tieren oder gar zu Tierbordellen oder Tauschbörsen gelangt“, erzählt Nadia Wattad, Pressereferentin des Deutschen Tierschutzbunds. In solchen Bordellen oder Börsen würden Tiere gegen Geld zu Gruppensexorgien angeboten. Es gebe auch Lobbyorganisationen für Zoophilie.
Mitgliederzahlen in Chatforen steigen
Auch Edmund Haferbeck, Manager der Wissenschafts- und Rechtsabteilung der Tierrechtsorganisation Peta berichtet im Interview der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“: „Leute legen sich Profile für sich an und beschreiben, welche Tiere sie für den Sex bevorzugen. Dort können sie dann von den Hunde- oder Pferdehaltern kontaktiert werden.“
Die Mitgliederzahlen in den Chatforen würden laut Haferbeck deutlich steigen. Durch das Internet und die neuen Medien gebe es inzwischen eine wesentlich größere Ansichtsfläche und es sei für Betroffene oder Interessierte leichter, sich zu zeigen und zu verabreden.
Wie viele Fälle von Zoophilie gibt es in Deutschland?
Gesellschaftlich wird man vor allem immer dann auf das Thema Zoophilie aufmerksam, wenn Fälle von Tiermissbrauch groß durch die Medien gehen. Offizielle Zahlen oder belastbare Statistiken zu Fällen von Zoophilie in Deutschland gibt es allerdings nicht.
„Mir sind jedenfalls keine bekannt“, antwortet Dr. Reinhard Kaun auf Anfrage von PETBOOK. Es sei ähnlich wie beim Kindesmissbrauch, führt der Experte weiter aus. Täter trügen kein Stigma an der Stirn. Auch, dass Tierärzte mit diesem Thema in der Praxis konfrontiert sind, sei offiziell sehr selten.
Zoophilie wird als gesellschaftlich unbequemes Thema häufig ignoriert
Nach den Erfahrungen von Dr. Reinhard Kaun werde Tierquälerei generell als aktive oder passive strafbare Handlung von großen Teilen der Bevölkerung entweder nicht ernst genommen oder emotional dramatisiert.
Die Gründe dafür seien schlechte Dokumentation, unangebrachte Emotionalisierung, mangelhafte wissenschaftliche Aufarbeitung und unsachliche Medienberichte. Tierquälerei gelte immer noch als Bagatelle. Zoophilie sei weiter verbreitet als man denke, sei jedoch straffrei und werde als gesellschaftlich unbequemes Thema ignoriert.
Wird ein Fall bekannt, geht dieser per Anzeige an die zuständigen Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften. Bei diesen liegt dann die Verantwortung weiter zu ermitteln und zu prüfen, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat handelt.
Polizeibehörden können keine Angaben machen
PETBOOK fragte zudem bei mehreren Polizeidienststellen nach. Unter anderem beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, der Kreispolizeibehörde Unna sowie dem Bundesministerium der Justiz. Von dort erhielten wir mehr oder weniger die gleiche Aussage: Die Frage, wie viele Fälle von Zoophilie oder sexuellem Missbrauch von Tieren in Deutschland gemeldet würden, ließe sich auf Grundlage der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht beantworten.
„Die PKS erfasst Straftaten gegen das Tierschutzgesetz, Zoophilie wird nicht gesondert ausgewiesen“, heißt es in einem Antwortschreiben der Kreispolizeibehörde Unna. Man verweist uns an die Veterinärämter bzw. das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Veterinärämter haben mehr Einblick und Erfahrung
Ein weiteres Problem ist, dass Zoophilie in Deutschland als Tatbestand im Tierschutzgesetz als Ordnungswidrigkeit benannt ist. „Die Staatsanwaltschaften erklären sich schnell für unzuständig – und geben an die Veterinärämter ab“, erzählt Dr. Vera Christopeit, Justiziarin der Rechtsabteilung von Peta Deutschland gegenüber PETBOOK. „Das Tierschutzstrafrecht findet momentan noch keinen Platz in der juristischen Ausbildung.“
Von den Staatsanwaltschaften käme in der Regel eine Einstellungsverfügung. Das liege an der Problematik der Nachweisbarkeit einzelner Taten – sowie der fälschlich vorgenommenen Überordnung des Ordnungswidrigkeitenrechts. Die Veterinärämter hätten dadurch faktisch mehr Einblick und Erfahrung mit diesen Vorgängen.
„Die Veterinärbehörden nehmen ihre Verantwortung in diesem Bereich nach unseren Erfahrungen sehr ernst“, so die Justiziarin weiter. „Sie sind aber nicht verpflichtet, uns über den Verfahrenslauf Mitteilung zu geben.“ Anfragen zu dem Thema seitens PETBOOK an die Bundestierärztekammer blieben bisher unbeantwortet.
„Experten gehen in diesem Bereich generell von einer sehr hohen Dunkelziffer aus“
Die Frage, wie viele Fälle von Missbrauch und sexueller Gewalt an Tieren in Deutschland existieren, lässt sich also kaum beantworten. Nach PETBOOK-Recherchen haben am ehesten noch Tierschützer einen Eindruck über das Ausmaß von Zoophilie-Fällen in Deutschland.
So teilt Dr. Vera Christopeit auf Anfrage von PETBOOK mit: „Uns erreichen jedes Jahr über 3000 Whistleblower-Meldungen zu Tierquälereien. Zoophilie-Fälle sind davon ‚nur‘ ein einstelliger Prozentsatz von etwa ein bis drei Prozent. Expertinnen und Experten gehen in diesem Bereich generell von einer sehr hohen Dunkelziffer aus, da die Vorgänge auch für die soziale Umgebung der Täter sehr schambehaftet sind.“ Oft handele es sich um Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn, die diese Fälle meldeten. Die Hemmschwelle sei generell hoch.
Viele der Taten bleiben im Dunkeln
Auch Edmund Haferbeck, Manager der Wissenschafts- und Rechtsabteilung von Peta bestätigt im Interview mit der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“: „Viele der Taten bleiben im Dunkeln. Offiziell sind noch nicht einmal eine Handvoll Fälle bekannt.“
Die Dunkelziffer sei daher wohl enorm hoch. Laut Haferbeck gebe es in Deutschland etwa 10.000 bis 15.000 Menschen, die sich konkret in dieser Szene bewegten. Das könne man anhand von Chatforen einschätzen, in denen sich seine Organisation anonym bewege.
Laut Studien gibt es in Städten vorwiegend sexuelle Kontakte zwischen Frauen und Hunden
Wissenschaftlich betrachtet gibt es zu Zoophilie kaum belastbare Daten. „Es gibt Erhebungen und Studien, die versucht haben, das Thema Zoophilie zu erhellen. Die sind nicht bevölkerungsrepräsentativ“, erklärt Christoph Ahlers, Sexualwissenschaftler und -psychologe, im Interview mit „Zeit“. „Wir sind weit davon entfernt, sagen zu können, wie viele Menschen in sexuellen Beziehungen mit Tieren leben. Wir kennen nur Tendenzen aus der klinischen Erfahrungswelt.“
Die häufigsten Konstellationen, die sich aus den Studien ergeben hätten, seien sexuelle Kontakte zwischen jugendlichen Männern und Tieren. Meistens Nutzvieh im vorderasiatischen orientalischen Raum auf dem Land. Wogegen es in Städten vorwiegend sexuelle Kontakte zwischen Frauen und Hunden gebe.
Zwei Prozent der Personen zeigten in Fallbeschreibungen zoophiles Verhalten
Schaut man sich die Studienlage zum Thema Zoophilie genauer an, fällt tatsächlich auf, dass es sich oft um Fallbeispiele handelt. Auch eine kolumbianische Studie über die Häufigkeit zoophilen Verhaltens in der Allgemeinbevölkerung kommt zu dem Schluss, dass die Informationen hierüber „spärlich sind“.
Bei ihrer Analyse verschiedener Publikationen zu dem Thema kommen sie zu dem Ergebnis, dass etwa zwei Prozent der Personen in den Fallbeschreibungen zu ein zoophiles Verhalten zeigten. Laut amerikanischen Studien sollen rund acht Prozent der Männer und über drei Prozent der Frauen mindestens einmal in ihrem Leben eine zoophile Erfahrung gemacht haben, wie die Stiftung „Für das Tier im Recht“ auf ihrer Website informiert.
Hund gilt als das beliebteste Tier für sexuelle Handlungen
Vor allem in ländlichen Gegenden scheine geschlechtlicher Umgang mit Tieren häufiger verbreitet zu sein als gemeinhin angenommen, heißt es weiter. Der Hund gelte dabei für die entsprechenden Handlungen als beliebtestes Tier.
Auch nach den Erfahrungen von Veterinärmediziner Dr. Reinhard Kaun stehen Hunde ganz vorn in der Liste von Tieren, die Opfer sexuellen Missbrauchs wurden. Gefolgt von Pferden – Ponys miteingeschlossen – Rindern, Eseln, Ziegen, Schafen und Geflügel. Es handelt sich also überwiegend um Heim- und Luxustiere sowie landwirtschaftliche Nutztiere.
Misshandelte Tiere tragen erheblichen physischen und psychischen Schaden davon
Für die betroffenen Tiere sind die sexuellen Handlungen in der Regel mit Leiden verbunden. „Es ist davon auszugehen, dass die Tiere durch den Missbrauch einen erheblichen physischen und psychischen Schaden davontragen“, sagt Nadia Wattad vom Deutschen Tierschutzbund. In der Regel gingen einer sexuellen Nutzung der Tiere länger anhaltende oder sich wiederholende physische oder psychische Misshandlungen voraus. Darunter fänden sich unter anderem Praktiken wie Schläge oder das Hungernlassen der Tiere.
Welchen Schaden die Tiere bei einem sexuellen Missbrauch davontragen, hänge auch davon ab mit welcher Brutalität der Täter vorgehe, berichtet Dr. Kaun. „Die ‚Größenverhältnisse‘ sind bei Pferd und Rind im Vergleich zu Hengst und Stier eher lächerlich. Bei kleineren Tieren kann die ‚Ausstattung des Täters‘ sehr wohl starke körperliche und damit auch psychische Folgen haben.“
Sexuellen Missbrauch am Tier nachzuweisen, ist schwierig
Vergeht sich der Täter an seinem eigenen Tier, könne ihm die Behörde über § 19 TierSchG das Eigentum an dem Tier entziehen, erklärt Nadia Wattad. „Besteht der dringende Verdacht, dass der Täter sich immer wieder sexuell an Tieren vergehen wird, kann die Verwaltungsbehörde über § 16 a Satz 2 Nr. 3 TierSchG auch ein Tierhalteverbot aussprechen.“
Solch ein Tierhalteverbot setze allerdings den Nachweis einer Tierquälerei voraus. Dieser Tatbestand besteht, wenn einem Wirbeltier – ohne vernünftigen Grund – länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Dies zweifelsfrei am Tier nachzuweisen, sei jedoch schwierig, erklärt Nadia Wattad vom Deutschen Tierschutzbund. So würde kaum ein Täter sein Tier mit akuten Verletzungen, die auf sexuellen Missbrauch hindeutenden, zum Tierarzt bringen, so die Pressereferentin.
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„Hier existiert eine eklatante Gesetzeslücke“
Doch der Grundgedanke des ethischen Tierschutzes verpflichte die Menschen in ihrer Verantwortung für das Tier, es vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren. „Dies kann nicht auf erhebliche, sichtbare Schäden beschränkt bleiben“, so Wattad.
„Es kann nicht sein, dass das Verbreiten tierpornografischer Medien als Straftatbestand im Strafgesetzbuch aufgenommen ist, während die eigentliche Misshandlung des Tieres straffrei bleibt.“ Mit Blick auf das Bürgerliche Gesetzbuch, wonach das Tier keine Sache mehr ist, eine mitgeschöpfliche Würde hat und sein Wohlbefinden zu schützen ist, existiere hier eine eklatante Gesetzeslücke.